Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 139810 times)

TworeckA

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Vielen Dank für die Antwort.

War das so bei den Corona Sonderzahlung ähnlich, für diejenigen, die am Stichtag auch in Elternzeit waren?


Anne

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Entscheidend dürfte der Zeitpunkt sein, an das Entgelt fällig ist

der Bonus ist zwar für 2022 aber wird immer im April des Folgejahres ausbezahlt. Also nehme ich an, dass die Zahlung für den 31.3.23 fällig ist oder?

CrossingTiger

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Hallo zusammen...
Ich, männlich, arbeite im KiGa und bin ab der Geburt meines Kindes (welches jeden Tag kommen kann), also ab Anfang, Mitte Mai 2023 in Elternzeit.

Bekomme ich nun die 1240€?

Liebe Grüße und danke für die Hilfe.

Micolash

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Hallo zusammen...
Ich, männlich, arbeite im KiGa und bin ab der Geburt meines Kindes (welches jeden Tag kommen kann), also ab Anfang, Mitte Mai 2023 in Elternzeit.

Bekomme ich nun die 1240€?

Liebe Grüße und danke für die Hilfe.

Ja. Morgen ist der Stichtag. Du kannst ab übermorgen in Elternzeit und bekommst die 1240€

Bastel

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Warum ist morgen der Stichtag? Morgen muss wichtig ist morgen doch nur ein bestehender Arbeitsvertrag?

SusiE

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Hallo zusammen...
Ich, männlich, arbeite im KiGa und bin ab der Geburt meines Kindes (welches jeden Tag kommen kann), also ab Anfang, Mitte Mai 2023 in Elternzeit.

Bekomme ich nun die 1240€?

Liebe Grüße und danke für die Hilfe.

Ja. Morgen ist der Stichtag. Du kannst ab übermorgen in Elternzeit und bekommst die 1240€

Grundlage zur Zahlung sind 2 Punkte.

1. bestehender AV zum 1.5. ( während EZ ruht dieser, besteht aber trotzdem)
2. mindestens 1 Tag Anspruch auf Entgeld zwischen dem 1.1. bis 31.5.

Beide Punkte sind erfüllt, einen „Stichtag“ gibt es in der Einigung nicht.

Silentgalaxy

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...macht doch noch bitte 20 weitere Threads mit immer der gleichen Fragstellung auf... und lest bloß nicht vorher den Tarifvertrag Inflationsausgleich (zu finden zB hier: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf) bevor noch 20 mal die gleiche Frage stellt...
Bringt mir zum Beispiel nichts... Ich bin TV-BA und wir sind nicht aufgelistet 🤷 und es würde mich daher auch interessieren, ob ich diese 3000 während der EZ erhalte....

Meinst du das ernst?

MH

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...macht doch noch bitte 20 weitere Threads mit immer der gleichen Fragstellung auf... und lest bloß nicht vorher den Tarifvertrag Inflationsausgleich (zu finden zB hier: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf) bevor noch 20 mal die gleiche Frage stellt...
Bringt mir zum Beispiel nichts... Ich bin TV-BA und wir sind nicht aufgelistet 🤷 und es würde mich daher auch interessieren, ob ich diese 3000 während der EZ erhalte....

Meinst du das ernst?
Natürlich,  oder verstehe ich da was nicht? Dann kann man mich gerne aufklären. Der Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit ist weitgehend an die Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene (TVöD) angelehnt. Wir übernehmen das diesjährige Ergebnis 1 zu 1.. Zur Sonderzahlung habe ich jedoch keine Regelung gefunden ob a) wir sie auch erhalten und B) ob die BA es mit den selben Anforderungen auszahlt. 🤷. Kannst mich gerne aufklären 😅
« Last Edit: 30.04.2023 18:50 von MH »

MH

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...macht doch noch bitte 20 weitere Threads mit immer der gleichen Fragstellung auf... und lest bloß nicht vorher den Tarifvertrag Inflationsausgleich (zu finden zB hier: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf) bevor noch 20 mal die gleiche Frage stellt...
Bringt mir zum Beispiel nichts... Ich bin TV-BA und wir sind nicht aufgelistet 🤷 und es würde mich daher auch interessieren, ob ich diese 3000 während der EZ erhalte....

Meinst du das ernst?
Natürlich,  oder verstehe ich da was nicht? Dann kann man mich gerne aufklären. Der Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit ist weitgehend an die Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene (TVöD) angelehnt. Wir übernehmen das diesjährige Ergebnis 1 zu 1.. Zur Sonderzahlung habe ich jedoch keine Regelung gefunden ob a) wir sie auch erhalten und B) ob die BA es mit den selben Anforderungen auszahlt. 🤷. Kannst mich gerne aufklären 😅

Edit: Habs zwischenzeitlich gefunden. Wir bekommen es zu den gleichen Konditionen...

Anne

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Hallo zusammen...
Ich, männlich, arbeite im KiGa und bin ab der Geburt meines Kindes (welches jeden Tag kommen kann), also ab Anfang, Mitte Mai 2023 in Elternzeit.

Bekomme ich nun die 1240€?

Liebe Grüße und danke für die Hilfe.

Ja. Morgen ist der Stichtag. Du kannst ab übermorgen in Elternzeit und bekommst die 1240€

Grundlage zur Zahlung sind 2 Punkte.

1. bestehender AV zum 1.5. ( während EZ ruht dieser, besteht aber trotzdem)
2. mindestens 1 Tag Anspruch auf Entgeld zwischen dem 1.1. bis 31.5.

Beide Punkte sind erfüllt, einen „Stichtag“ gibt es in der Einigung nicht.

Hallo, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 LOB für 2022 erhalten. Hatte ich somit im Jahr 2023 Anspruch auf Entgelt?

SusiE

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Jay93

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Hallo,

Habe die Einigung gelesen. Bin aber schon etwas unzufrieden, weil ich leider Pech habe und jetzt mal fragen wollte, ob sowas wirklich in Ordnung ist, oder ob es in der Vergangenheit schonmal bei ähnlichen Einigungen noch Änderungen gab.

Mein Arbeitsverhältnis im öD endete zum 30.04., daher habe ich keinen Anspruch auf den Inflationsausgleich, obwohl ich 4 Monate Vollzeit dieses Jahr gearbeitet habe. Für die Prüfung, ob man berechtigt ist, wird dann aber wiederum schon auch die Zeit vor dem 01. Mai herangezogen…

Meint ihr da gibt es Chancen?

Ansonsten kann ich nur hoffen, dass in den Verhandlungen zum TV-L kein Passus eingebaut wird, der sagt, dass man min. ab dem 01.01.2023 einen Arbeitsvertrag haben muss. Dann würde ich ausrasten 😅

SusiE

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Zu dieser Einigung was den Inflationsausgleich betrifft wird es keine Änderungen mehr geben, ist ein gesonderter TV.

G105

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Ich glaube ich brauche langsam eine Brille, wo steht im Einigungspapier das die Pramie für Teilzeitbeschäftigte anteilig gezahlt werden?

LG

Wabi Sabi

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§ 2 bzw. § 3 Absatz 2 Satz 3 TV Inflationsausgleich iVm § 24 Absatz 2 TVöD.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!