Wer zwischen dem 01. Januar und dem 31. Mai 2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt hatte, erhält von diesen Arbeitgeber die 1240 Euro einmalige Sonderzahlung. Zahltermin ist der Termin für das Juni-Entgelt (auch wenn im Juni kein Anspruch auf Entgelt bestehen würde). Teilzeitbeschäftigte anteilig, hier ist der Teilzeitfaktor zum 01. Mai anzusetzen.
Lass dich nicht verarschen! Zudem sollte das Abrechnungssystem das schon korrekt machen, egal was irgendwelche stupide Vorgesetze sagen.