Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 140069 times)

Flowerpowerkiki

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Hallo zusammen,
Zu dem Thema Inflationsausgleichsprämie beim ATZ Block Modell (derzeit Arbeitsphase) finde ich widersprüchliche Aussagen. Sie wird zur Hälfte ausgezahlt, aber kommt die andere Hälfte ins Wertguthaben oder nicht? Habt ihr was dazu gehört oder gelesen?
Danke

flip

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Zitat
Beschäftigte, die sich am Stichtag 1. Mai 2023 in der Aktivphase (Arbeitsphase) des Blockmodells befinden, haben Anspruch auf die Zahlung gemäß TV Inflationsausgleich in Höhe der Hälfte der Zahlungen, die sie jeweils erhalten würden, wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Abs. 2 Satz 2 TV FlexAZ) weiterarbeiten würden; die andere Hälfte der Zahlungen gemäß TV Inflationsausgleich fließt in das Wertguthaben (§ 7b SGB IV) und wird in der Freistellungsphase ratierlich ausgezahlt. Entsprechend erhalten Beschäftigte in der Aktivphase der Altersteilzeit im Juni 2023 unter den o.g. Voraussetzungen 620 Euro ausgezahlt. Für die weiteren Monate Juli 2023 bis Februar 2023 erhalten Beschäftigte 110 Euro ausgezahlt, wenn sie sich im jeweiligen Monat weiterhin in der Aktivphase befinden. Die andere Hälfte der Zahlung fließt in das Wertguthaben. Sofern das Wertguthaben erst ab dem 1. Januar 2025 ausgezahlt werden sollte, ist die Steuerfreiheit der Leistungen zu prüfen.
[Quelle: verdi ]

lollamerci

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #332 am: 06.06.2023 22:39 »
Ich habe zum 31.5 meinen alten Job gekündigt und bin nahtlos zum 1.6 bei meinem neuen Job angefangen.  ( selber Tarifvertrag)
Laut meinem alten Arbeitgeber erhalte ich die 1200 Euro Prämie nicht, da ich im Juni keinen Tag Entgeld bekommen habe und dort nicht mehr beschäftigt bin.

Ich dachte tatsächlich das ich die Prämie von meinem alten Arbeitgeber erhalte, da der 1.5 maßgeblich ist.

Weiß einer mehr ?  :)


FearOfTheDuck

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #333 am: 06.06.2023 22:49 »
Der TV Inflationsprämie... § 2 Abs. 1

Und der sagt, dass dein bisheriger AG Bullshit erzählt. Wenn du also keine Nachzahlung erhältst, solltest du diese rechtzeitig einfordern und notfalls einklagen.

flip

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #334 am: 06.06.2023 22:55 »
Wer zwischen dem  01. Januar und  dem 31. Mai 2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt hatte, erhält von diesen Arbeitgeber die 1240 Euro einmalige Sonderzahlung. Zahltermin ist der Termin für das Juni-Entgelt (auch wenn im Juni kein Anspruch auf Entgelt bestehen würde). Teilzeitbeschäftigte anteilig, hier ist der Teilzeitfaktor zum 01. Mai anzusetzen.

Lass dich nicht verarschen! Zudem sollte das Abrechnungssystem das schon korrekt machen, egal was irgendwelche stupide Vorgesetze sagen.

Markus23ÖD

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #335 am: 07.06.2023 08:08 »
Vielen Dank  McOldie.
Jedoch wird die Zulage als Entgelt auch für die Sonderzahlung im November dazugerechnet, jedoch bei der ZVK nicht berücksichtigt. Mein Arbeitgeber sagte mir damals, dass dies eine Arbeitsmarktzulage wäre, bei der man bis 20 Prozent der Entgeltstufe von Stufe 2 bezahlen könnte.

SiegVibe

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Da sind sich die Tarifvertragsparteien ja mal wieder einig.... nicht.
Die Hinweise zur Zahlbarmachung vom KAV NW weisen explizit darauf hin, dass Mitarbeitern in Altersteilzeit unabhängig von der Art (normale Teilzeit, Arbeitsphase oder Ruhephase des Blockmodells) den hälftigen Anspruch der Inflationsausgleichszahlung haben, ausgehend von dem Betrag der regelmäßigen Arbeitszeit, die unmittelbar vor der Altersteilzeit abzuleisten war. Es gibt noch nicht abgeschlossene Gerichtsverfahren, bei denen es um die Frage geht, ob dieser Betrag wiederum Arbeitsentgelt darstellt, sodass der Betrag zu teilen wäre und eine Hälfte in das Wertguthaben zu überführen wäre. Der KAV NW empfiehlt daher keine Überführung in das Wertguthaben und somit die komplette schuldbefreiende Auszahlung der Inflationsausgleichszahlung.

Bsp. des KAV:
Zitat
Die unter den TVöD-V fallende Beschäftigte A hat bis zum Übergang in die Altersteilzeit am 1. Juni 2022 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 29:15 Stunden gearbeitet, also mit 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD-V. Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 Buchstabe b) TV FlexAZ leistet sie diese 29 Stunden und 15 Minuten pro Woche in der ersten Hälfte des Altersteilzeitverhältnisses.

Die monatlichen Sonderzahlungen in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 stehen ihr in Höhe von insgesamt 82,50 Euro zu. Der Betrag wird schuldbefreiend im jeweiligen Bezugsmonat ausgezahlt, eine (anteilige) Gutschrift im Wertguthaben erfolgt daher nicht.

Herleitung: Als Vollzeitbeschäftigte hätte sie Anspruch auf 220,00 Euro. Dieser Betrag muss wegen ihrer bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit (Teilzeit 75 Prozent) zunächst entsprechend § 24 Abs. 2 TVöD-V gekürzt werden (220,00 Euro x 0,75 = 165,00 Euro). Der so ermittelte Betrag wird wegen ihres Altersteilzeitverhältnisses (unabhängig davon, ob die Altersteilzeit im Teilzeitmodell geleistet wird oder in welcher Phase des Blockmodells sie sich befindet) auf die Hälfte reduziert, also auf 82,50 Euro.


Flowerpowerkiki

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Genau, ich habe unterschiedliche Empfehlungen von kommunalen Arbeitgeberverbänden hierzu bekommen.

Eine Einstellung ins Wertgutbaben sehe ich eben auch kritisch, da 2025 ich keine steuerfreie Prämie mehr auszahlen darf..

lollamerci

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #338 am: 08.06.2023 05:17 »
Danke für deine Antwort. Habe heute beim Betriebsrat nachgefragt und die passenden Ausschnitte gezeigt, aber  die sehen es so wie mein alter Arbeitgeber.. das wird aufjedenfall spannend 🙈


Der TV Inflationsprämie... § 2 Abs. 1

Und der sagt, dass dein bisheriger AG Bullshit erzählt. Wenn du also keine Nachzahlung erhältst, solltest du diese rechtzeitig einfordern und notfalls einklagen.

allhit

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #339 am: 08.06.2023 08:20 »
Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01.06 im ÖD tätig. Klar, ich bekomme keine 1240€, aber wann werden die 220€ ausbezahlt? Mit dem Juli-Gehalt?

Danke!

Johannes1893

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #340 am: 08.06.2023 08:40 »
Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01.06 im ÖD tätig. Klar, ich bekomme keine 1240€, aber wann werden die 220€ ausbezahlt? Mit dem Juli-Gehalt?

Danke!

Ja. Die 220€ gibt es erstmals mit dem Juli Gehalt.

Johannes1893

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #341 am: 08.06.2023 08:44 »
Danke für deine Antwort. Habe heute beim Betriebsrat nachgefragt und die passenden Ausschnitte gezeigt, aber  die sehen es so wie mein alter Arbeitgeber.. das wird aufjedenfall spannend 🙈


Der TV Inflationsprämie... § 2 Abs. 1

Und der sagt, dass dein bisheriger AG Bullshit erzählt. Wenn du also keine Nachzahlung erhältst, solltest du diese rechtzeitig einfordern und notfalls einklagen.

Da bin ich ebenfalls gespannt. Ich habe vermutet das es in diesen Fällen zu Problemen kommt und die Arbeitgeber sich erstmal weigern werden. In allen „Fragen & Antworten“ der Arbeitgeber und Gewerkschaften wurden diese Fälle auch nicht behandelt.

Deichkind

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #342 am: 08.06.2023 20:16 »
Hallo Zusammen!

Vllt. ist diese Frage schon mal gestellt worden, aber ich versuche es dennoch mal.

Ich arbeite seit dem 1.4. im öffent. Dienst aber in Teilzeit.
Der 1.5. Mai ist ja der Stichtag für die Einmalzahlung und das ich diese nur prozentual der Stunden erhalte. Somit alles klar.

Allerdings stellt sich mir die Frage, ob ich die einmalige Prämie nur anteilig für die 2 gearbeiteten Monat erhalte? Die Prämie scheint ja wohl rückwirkend zu sein, oder verstehe ich das falsch?

Danke & schönen Abend!

Umlauf

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #343 am: 08.06.2023 21:47 »
Hallo Zusammen!

Vllt. ist diese Frage schon mal gestellt worden, aber ich versuche es dennoch mal.

Ich arbeite seit dem 1.4. im öffent. Dienst aber in Teilzeit.
Der 1.5. Mai ist ja der Stichtag für die Einmalzahlung und das ich diese nur prozentual der Stunden erhalte. Somit alles klar.

Allerdings stellt sich mir die Frage, ob ich die einmalige Prämie nur anteilig für die 2 gearbeiteten Monat erhalte? Die Prämie scheint ja wohl rückwirkend zu sein, oder verstehe ich das falsch?

Danke & schönen Abend!

Nein, es wird wegen des Einstiegs zum 1.4. nichts gekürzt.

calesca

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #344 am: 09.06.2023 19:21 »
Danke für deine Antwort. Habe heute beim Betriebsrat nachgefragt und die passenden Ausschnitte gezeigt, aber  die sehen es so wie mein alter Arbeitgeber.. das wird aufjedenfall spannend 🙈


Hey, ich stand vor genau dem selben Problem. Hab zum 1. Juni den AG gewechselt und mein alter AG hat sich mit genau der selben Begründung aus der Affäre ziehen wollen, dass ja im Juni kein Entgelt fließt. Das ist aber keine Bedingung, weswegen die definitiv in der Pflicht sind.
Bei mir hat es sich nach einigen Gesprächen zum Glück geklärt und ich werde die Prämie von denen erhalten. Bleib da auf jeden Fall dran, ich drück dir die Daumen.