Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 140078 times)

Mats1896

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Hallo zusammen,

ich arbeite seit 2020 bei einem freien Jugendhilfeträger (nicht öffentlicher Dienst).
Mein Arbeitsvertrag beinhaltet beim Punkt „Vergütung“ folgende Formulierung:
„Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) Bereich SuE S12 Stufe 2.“

Seit 2020 hat mein AG alle Tariferhöhungen sofort und ohne jegliche Diskussion übernommen.
Bei der Inflationsausgleichprämie wird nun behauptet, dass bei der genannten Formulierung im AV sich der Arbeitgeber ja aussuchen könne, ob diese bezahlt wird oder nicht. Die Vergütung sei ja schließlich nur in Anlehnung an den TVöD.

Ich bin der Meinung, dass es sich bei der Formulierung um einen dynamischen Bezug handelt und in meinem Verständnis hat der AG dann nicht die Wahl.

Was denkt ihr? Mir ist klar, dass ich da im Zweifel nicht drumherum komme, einen Arbeitsrechtler zu bemühen. Dennoch bin ich gespannt auf eure Einschätzungen.

Falls das vielleicht für irgendwen noch von Interesse ist, hier eine anwaltliche Einordnung der Ausgangsfrage:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/vertrag-mit-anlehnung-an-tvoed-inflationsausgleichspraemie-und-tariferhoehungen-213945.html

BAT

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #511 am: 10.10.2023 18:41 »
Gibt es eigentlich eine Matrix, wo zu sehen ist, wer von Februar auf März netto weniger verdient? Dürften doch jene mit LSK I und so eher sein....?

andi1504

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #512 am: 11.10.2023 08:16 »
Gibt es eigentlich eine Matrix, wo zu sehen ist, wer von Februar auf März netto weniger verdient? Dürften doch jene mit LSK I und so eher sein....?

Mit welchen Parametern sollte die Vergleichsrechnung und Darstellung in einer Matrix erfolgen?
Steuerklasse III oder I oder IV (ggf. mit Faktor) oder vielleicht VI? Welcher Zusatzbeitrag zur KV wird zugrunde gelegt? Mit Zusatzbeitrag PV oder ohne ggf. noch mit Entlastung für mehrere Kinder unter 25 Jahren? Mit AN-Anteil zur Zusatzversorgung (wenn ja, in welcher Höhe) oder ohne?

Ich denke, man kann das nur individuell für sich persönlich ermitteln. Der Gehaltsrechner für den Öffentlichen Dienst kann hier helfen.

BAT

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #513 am: 11.10.2023 08:54 »
Sicherlich, das ist schwierig bei so vielen Parametern. Bei mir sind es ca. 4 €, die ich weniger habe ab März 2024.

Wäre nur mal interessant, wie viele TB in etwa weniger haben mit der Tariferhöhung und wie viele mehr.

uBAB

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #514 am: 11.10.2023 10:24 »
Sicherlich, das ist schwierig bei so vielen Parametern. Bei mir sind es ca. 4 €, die ich weniger habe ab März 2024.

Wäre nur mal interessant, wie viele TB in etwa weniger haben mit der Tariferhöhung und wie viele mehr.

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2024/a/vergleich.tvoed-vka-2022.m.html
Müsste doch die Seite wiedergeben?

uBAB

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #515 am: 11.10.2023 11:16 »
Nicht wirklich, da darin die Inflationsausgleichsprämie die bis einschließlich Februar gezahlt wird nicht mit abgebildet wird.

Also den dort genannten Nettowert -220€ sollte man schon noch rechnen können…

BAT

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #516 am: 11.10.2023 19:29 »

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2024/a/vergleich.tvoed-vka-2022.m.html
Müsste doch die Seite wiedergeben?

Mmh, dann haben ja alle jenseits von E1 mehr an Geld ab März. Bei mir ein Minus in E10, aber liegt vielleicht auch an meiner Teilzeit...

Chloe

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #517 am: 20.10.2023 14:22 »
Hallo zusammen,

ich brauche eure Hilfe, da ich nach mehrmaligem Suchen keine passenden Infos gefunden habe.

Zu mir, ich bin als Minijobberin (Zweitjob) bei einer Gemeinde (Bayern)beschäftigt. Mir wird die Inflationsprämie verwehrt mit der Begründung, dass der Minijob nicht mein einziges Arbeitsverhältnis (anderer Arbeitgeber) sei.

Meine Frage wäre: wie kann ich herausfinden ob diese Aussage korrekt ist? Weiß jemand von Euch etwas darüber?

Vielen Dank schonmal.

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #518 am: 20.10.2023 14:55 »
wenn für deinen Mini-Job der TVöD angewandt wird, hast du einen Anspruch auf den Inflationsausgeich (anteilig entsprechend deiner Teilzeitbeschäftigung). Eine anderweitige Beschäftigung, die ebenfalls einen Anspruch auf Inflationsausgleich hat, schließt diesen Anspruch nicht aus.
Der steuerfreie Höchstbetrag von 3.000 EUR bei einem Arbeitnehmer, der im begünstigten Zeitraum bei mehreren Arbeitgebern (Haupt- und Nebenarbeitgeber) beschäftigt ist, darf von jedem Arbeitgeber ausgeschöpft werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der weiteren Beschäftigung um einen Minijob handelt. Unbeachtlich ist ebenso, ob die verschiedenen Dienstverhältnisse nacheinander oder parallel zueinander bestehen. Dies gilt allerdings nicht, wenn du  im begünstigten Zeitraum bei demselben Arbeitgeber mehrere Dienstverhältnisse ausgeübt hast. In diesem Fall kann der steuerfreie Höchstbetrag nicht mehrfach in Anspruch genommen werden, sondern es gilt insgesamt die Betragsgrenze von 3.000 EUR.