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Verständnisfrage nach Antrag auf Höhhergruppierung von E9a auf E10

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sonar:
Was ich gemacht habe ist ein Schreiben mit folgendem Inhalt aufzusetzen und es dann persönlich im Personalbüro abzugeben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in der Entgeltgruppe 9a TVöD eingruppiert und meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVöD angehören.
Aus diesem Grund beantrage ich eine Höhergruppierung sowie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E10 rückwirkend ab dem 01.03.2022.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meines Antrages schriftlich.

Keine weitere Begründung o.ä. grundlegend beruht der Antrag darauf, dass ich inhaltlich gleiche Tätigkeiten wie meine jetzigen Kollegen auf E10er Stellen wahrnehme und ich überdies noch Aufgaben aus anderen Fachbereichen in Vertretung auf den Tisch habe die ich 'mal eben so' machen "darf". Ich bin 2021 in die jetzige Fachabteilung gewechselt und habe seit dem keine neue Stellenbeschreibung erhalten sondern wurde auf die zu diesem Zeitpunkt noch mit 9a bewertete Stelle umgesetzt, meine im Moment vorliegende Stellenbeschreibung bezieht sich auf eine vorherige Stelle die ebenfalls schon mit einer E9a bewertet war.

Organisator:

--- Zitat von: sonar am 19.04.2023 11:15 ---Was ich gemacht habe ist ein Schreiben mit folgendem Inhalt aufzusetzen und es dann persönlich im Personalbüro abzugeben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in der Entgeltgruppe 9a TVöD eingruppiert und meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVöD angehören.
Aus diesem Grund beantrage ich eine Höhergruppierung sowie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E10 rückwirkend ab dem 01.03.2022.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meines Antrages schriftlich.

Keine weitere Begründung o.ä. grundlegend beruht der Antrag darauf, dass ich inhaltlich gleiche Tätigkeiten wie meine jetzigen Kollegen auf E10er Stellen wahrnehme und ich überdies noch Aufgaben aus anderen Fachbereichen in Vertretung auf den Tisch habe die ich 'mal eben so' machen "darf". Ich bin 2021 in die jetzige Fachabteilung gewechselt und habe seit dem keine neue Stellenbeschreibung erhalten sondern wurde auf die zu diesem Zeitpunkt noch mit 9a bewertete Stelle umgesetzt, meine im Moment vorliegende Stellenbeschreibung bezieht sich auf eine vorherige Stelle die ebenfalls schon mit einer E9a bewertet war.

--- End quote ---

Dann hättest du ohne Änderung der übertragenen Tätigkeiten in der neuen Fachabteilung keine neuen Aufgaben wahrnehmen dürfen. Dass du es dennoch getan hast, wäre streng genommen sogar abmahnwürdig.

Sobald dir neue Tätigkeiten übertragen werden, bist du entsprechend dieser Tätigkeiten eingruppiert. Nicht früher, nicht später. Rückwirkend ist dies tariflich nicht möglich, denn rückwirkend können auch keine anderen Tätigkeiten übertragen und somit wahrgenommen werden.

Somit hast du Glück, dass dein Antrag überhaupt betrachtet und zum Anlass genommen wurde, dir höherwertige Tätigkeiten zu übertragen. Wenn du mit der Rechtsmeinung deines Arbeitgebers hinsichtlich der neuen Eingruppierung nicht einverstanden bist, kannst du das von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen, die die Eingruppierung auch feststellt.

Kühlschrank:

--- Zitat von: sonar am 19.04.2023 11:15 ---
Keine weitere Begründung o.ä. grundlegend beruht der Antrag darauf, dass ich inhaltlich gleiche Tätigkeiten wie meine jetzigen Kollegen auf E10er Stellen wahrnehme und ich überdies noch Aufgaben aus anderen Fachbereichen in Vertretung auf den Tisch habe die ich 'mal eben so' machen "darf". Ich bin 2021 in die jetzige Fachabteilung gewechselt und habe seit dem keine neue Stellenbeschreibung erhalten sondern wurde auf die zu diesem Zeitpunkt noch mit 9a bewertete Stelle umgesetzt, meine im Moment vorliegende Stellenbeschreibung bezieht sich auf eine vorherige Stelle die ebenfalls schon mit einer E9a bewertet war.

--- End quote ---

OK, das bedeutet also du hast bei Übernahme der aktuellen Stelle keinen Überblick über die aktuell auszuübenden Tätigkeiten erhalten?
Wenn die auszuübenden Tätigkeiten deiner direkten Kollegen zu einer Eingruppierung in EG 10 führen und deine Tätigkeiten tatsächlich zu 100% derer entsprechen (Arbeitsvorgänge und Zeitanteile identisch), sollte ebenfalls eine Eingruppierung in EG 10 erfolgen. Unterscheiden sich deine auszuübenden Tätigkeiten und/oder Zeitanteile, könnte die Bewertung anders ausfallen.

Noch ein Wort zu den "Aufgaben aus anderen Fachbereichen in Vertretung":

Hat dir jemand diese Tätigkeiten wirksam übertragen? Wirksam heißt, dass nicht der Bürokollege sagen kann "mach das mal". Spid hatte es immer wie folgt ausgeführt: "Der Arbeitgeber (nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal) überträgt wirksam die andere(n) auszuübende(n) Tätigkeit(en)."

FearOfTheDuck:
Eine wirksame Geltentmachung deiner Geldansprüche kann ich nicht erkennen.

sonar:

--- Zitat von: Kühlschrank am 19.04.2023 11:41 ---OK, das bedeutet also du hast bei Übernahme der aktuellen Stelle keinen Überblick über die aktuell auszuübenden Tätigkeiten erhalten?

--- End quote ---

Nein, nicht schriftlich, ich wusste aber aus Gesprächen mit dem Teamleiter worauf ich mich von den Tätigkeiten her in der Abteilung einlasse, es war auch eine interne Bewerbung samt erneutem 'Vorstellungsgespräch' für die Umbesetzung notwendig.


--- Zitat von: Kühlschrank am 19.04.2023 11:41 ---Noch ein Wort zu den "Aufgaben aus anderen Fachbereichen in Vertretung":

Hat dir jemand diese Tätigkeiten wirksam übertragen? Wirksam heißt, dass nicht der Bürokollege sagen kann "mach das mal". Spid hatte es immer wie folgt ausgeführt: "Der Arbeitgeber (nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal) überträgt wirksam die andere(n) auszuübende(n) Tätigkeit(en)."

--- End quote ---

Ich war in der vorherigen Fachabteilung Service Owner (ohne Vertretung) dieser Aufgaben, die Tätigkeiten sind in Hauptverantwortung gesplittet von mir an nun zwei andere Kollegen übergeben worden. Ich hänge hier aber nach wie vor in der Vertreterrolle und zwar für beide Services fest, dazu gibt es wiederum auch nur eine Absprache zwischen den Fachbereichsleitern das dieser Zustand so aufrechterhalten wird, nichts schriftliches für mich und Gott bewahre vielleicht noch etwas wie ein Zulage obwohl auch dies einmal im Raum stand.  ::)

Schon toll wenn wohl alles irgendwo geregelt ist, es aber bei der Anwendung scheitert.  ::)

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