Ich habe mal eben folgendes Rechenbeispiel zur Inflationszahlung angestellt (LSt.-Klasse I, keine Kinder, keine Kirche, durchschnittliche Krankenversicherung, VBL-West, Gehälter unterhalb der Beitragsbemssungsgrenzen), um die nicht erfolgte Einzahlung in die Rentenversicherung und VBL zu bewerten (Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung finden keine Berücksichtigung):
1. Netto stehen 3000 Euro zu Verfügung.
2. Hieraus errechnet sich durchschnittlich für LSt.-Klasse I ein Bruttoeinkommen (ohne Bezug auf AV/KV/PV) von 5076 Euro.
3. Aus 5076 Euro brutto errechnet sich ein sv-rechtliches Brutto von durchschnittlich 5355 Euro.
4. Auf 5355 Euro brutto fallen Rentenversicherungsbeiträge von 996 Euro an.
5. Auf 5076 Euro brutto fallen VBL-West-Beiträge von 371 Euro an.
6. Ziehe ich diese von den 3000 Euro ab, verbleiben netto 1633 Euro.
7. Aus netto 1633 Euro errechnet sich durchschnittlich für LSt.-Klasse I ein Bruttoeinkommen (inkl. Bezug auf AV/KV/PV) von 3403 Euro.
8. 3403 werden folgend ausgezahlt:
8.1 Im Juni 2023 41 % = 1395 Euro brutto
8.2 Von Juli 2023 bis Februar 2024 je Monat 251 Euro brutto
9. Dieses ergibt eine Bruttolohnzurechnung von 2901 Euro im Jahr 2023 und von 502 Euro im Jahr 2024.
So, jetzt könnt ihr eure Gehaltserhöhungen realitätsnah bezogen auf das Bruttogehalt errechnen. Bei mir wären es 5,2 % im Jahr 2023 und 4,3 % 2024.