Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 484359 times)

ghtz4

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1020 am: 05.06.2023 14:32 »
Der Entwurf zum Besoldungs .... Anpassungsgesetz kommt jetzt ins Kabinett.
Der Entwurf zum Angemessensheitsgesetz (mal kurz ausgedrückt) kommt bis zum 01.24 ins Kabinett.
Die Nachzahlung als VO, wohl danach.

Alle Zulagen, welche nicht dynamisch sind, z.B. PolZulage, bleiben wie sie sind. 

Der Familienzuschlag Stufe 1 wird für alle, die ihn bereits erhalten, weitergezahlt als Ausgleichszulage in gleicher Höhe, ruhegehaltsfähig und ohne Abschmelzung. Für alle nach in Kraft treten des Gesetzes, gibt es diese Stufe 1 nicht mehr, so der Entwurf bisher. Von daher bringt eine Erhöhung also noch etwas.

MasterOf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1021 am: 05.06.2023 14:37 »
Der Entwurf zum Besoldungs .... Anpassungsgesetz kommt jetzt ins Kabinett.
Der Entwurf zum Angemessensheitsgesetz (mal kurz ausgedrückt) kommt bis zum 01.24 ins Kabinett.
Die Nachzahlung als VO, wohl danach.

Alle Zulagen, welche nicht dynamisch sind, z.B. PolZulage, bleiben wie sie sind. 

Der Familienzuschlag Stufe 1 wird für alle, die ihn bereits erhalten, weitergezahlt als Ausgleichszulage in gleicher Höhe, ruhegehaltsfähig und ohne Abschmelzung. Für alle nach in Kraft treten des Gesetzes, gibt es diese Stufe 1 nicht mehr, so der Entwurf bisher. Von daher bringt eine Erhöhung also noch etwas.

Was heißt bis 01.24?
Ich dachte das Gesetz soll spätestens zum 01.01.24 in Kraft treten? Dann müsste es ja spätestens nach der Sommerpause ins Kabinett damit es noch vor 01.24 durch den Bundestag / Bundesrat geht?

ghtz4

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1022 am: 05.06.2023 15:04 »
Stand so in dem Schreiben des Bundeswehrverbandes, weiter vorne hier ..

"Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett."

Ja, wäre reichlich spät, eigentlich. Würde dann, falls es nicht vorher verkündet wird, eben mit Wirkung zum 01.01.24 in Kraft treten ... oder ggf. später. Alles Spekulation, im Moment. 

Asperatus

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1023 am: 05.06.2023 17:47 »
Der Familienzuschlag Stufe 1 wird für alle, die ihn bereits erhalten, weitergezahlt als Ausgleichszulage in gleicher Höhe, ruhegehaltsfähig und ohne Abschmelzung. Für alle nach in Kraft treten des Gesetzes, gibt es diese Stufe 1 nicht mehr, so der Entwurf bisher. Von daher bringt eine Erhöhung also noch etwas.

Von der Schaffung eines Zwei-Klassen-Systems bestehend aus privilegierten Alt-Beamten und benachteiligten Neu-Beamten halte ich nichts. Das schürt nur Neid und ein Ungerechtigkeitsgefühl. Im ersten Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz war dieses Ansinnen auch schon mal enthalten, hat sich aber glücklicherweise nicht durchgesetzt. Ich hoffe hier auf das Korrektiv der Verbände, die nicht nur die Personen im Blick haben, die sie bisher vertreten, sondern auch die zukünftigen.

maxg

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1024 am: 05.06.2023 17:59 »
Der Familienzuschlag Stufe 1 wird für alle, die ihn bereits erhalten, weitergezahlt als Ausgleichszulage in gleicher Höhe, ruhegehaltsfähig und ohne Abschmelzung. Für alle nach in Kraft treten des Gesetzes, gibt es diese Stufe 1 nicht mehr, so der Entwurf bisher. Von daher bringt eine Erhöhung also noch etwas.
Von der Schaffung eines Zwei-Klassen-Systems bestehend aus privilegierten Alt-Beamten und benachteiligten Neu-Beamten halte ich nichts. Das schürt nur Neid und ein Ungerechtigkeitsgefühl. Im ersten Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz war dieses Ansinnen auch schon mal enthalten, hat sich aber glücklicherweise nicht durchgesetzt. Ich hoffe hier auf das Korrektiv der Verbände, die nicht nur die Personen im Blick haben, die sie bisher vertreten, sondern auch die zukünftigen.
Sehe ich nicht so. Wenn der Dienstherr der (nachvollziehbaren) Meinung ist, dass das Verheiratetsein an sich nicht mehr förderungswürdig ist, dann ist das in seiner Gestaltungsfreiheit. Besonders, wenn im Gegenzug für Kinderzuschläge mehr übrig bleibt. Und dass für die Bestandsehen eine eingefrorene Fortzahlung erfolgt, ist plausibel und geübte Praxis.
Halbe Ironie:
Wer als Bundesbeamter in 2024 heiratet und den Standesamtstermin nicht schon in 2023 "durchzieht", ist schon blöd und/oder hoffnungslos romantisch ...

Foxtrott

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1025 am: 05.06.2023 18:29 »
grandios - da freue ich mich sehr auf meine Hochzeit in der zweiten Jahreshälfte 2023. Auch wenn ich die Aussage von maxg nachvollziehen kann, bleibt ein unangenehmes Gefühl des zu spät seins. Vielleicht können die Verbände noch was richten, auch wenn mir das schon sehr nach beschlossener Sache aussieht.

DeepBlue

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« Antwort #1026 am: 05.06.2023 19:02 »
Der Familienzuschlag Stufe 1 wird für alle, die ihn bereits erhalten, weitergezahlt als Ausgleichszulage in gleicher Höhe, ruhegehaltsfähig und ohne Abschmelzung. Für alle nach in Kraft treten des Gesetzes, gibt es diese Stufe 1 nicht mehr, so der Entwurf bisher. Von daher bringt eine Erhöhung also noch etwas.
Von der Schaffung eines Zwei-Klassen-Systems bestehend aus privilegierten Alt-Beamten und benachteiligten Neu-Beamten halte ich nichts. Das schürt nur Neid und ein Ungerechtigkeitsgefühl. Im ersten Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz war dieses Ansinnen auch schon mal enthalten, hat sich aber glücklicherweise nicht durchgesetzt. Ich hoffe hier auf das Korrektiv der Verbände, die nicht nur die Personen im Blick haben, die sie bisher vertreten, sondern auch die zukünftigen.
Sehe ich nicht so. Wenn der Dienstherr der (nachvollziehbaren) Meinung ist, dass das Verheiratetsein an sich nicht mehr förderungswürdig ist, dann ist das in seiner Gestaltungsfreiheit. Besonders, wenn im Gegenzug für Kinderzuschläge mehr übrig bleibt. Und dass für die Bestandsehen eine eingefrorene Fortzahlung erfolgt, ist plausibel und geübte Praxis.
Halbe Ironie:
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Kann er gerne der Meinung sein, das die Ehe nix besonderes mehr ist, dann aber vorher das GG anpassen! Ansonsten hat er davon die Finger zu lassen!

Umlauf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1027 am: 05.06.2023 19:18 »
Der Familienzuschlag Stufe 1 wird für alle, die ihn bereits erhalten, weitergezahlt als Ausgleichszulage in gleicher Höhe, ruhegehaltsfähig und ohne Abschmelzung. Für alle nach in Kraft treten des Gesetzes, gibt es diese Stufe 1 nicht mehr, so der Entwurf bisher. Von daher bringt eine Erhöhung also noch etwas.
Von der Schaffung eines Zwei-Klassen-Systems bestehend aus privilegierten Alt-Beamten und benachteiligten Neu-Beamten halte ich nichts. Das schürt nur Neid und ein Ungerechtigkeitsgefühl. Im ersten Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz war dieses Ansinnen auch schon mal enthalten, hat sich aber glücklicherweise nicht durchgesetzt. Ich hoffe hier auf das Korrektiv der Verbände, die nicht nur die Personen im Blick haben, die sie bisher vertreten, sondern auch die zukünftigen.
Sehe ich nicht so. Wenn der Dienstherr der (nachvollziehbaren) Meinung ist, dass das Verheiratetsein an sich nicht mehr förderungswürdig ist, dann ist das in seiner Gestaltungsfreiheit. Besonders, wenn im Gegenzug für Kinderzuschläge mehr übrig bleibt. Und dass für die Bestandsehen eine eingefrorene Fortzahlung erfolgt, ist plausibel und geübte Praxis.
Halbe Ironie:
Wer als Bundesbeamter in 2024 heiratet und den Standesamtstermin nicht schon in 2023 "durchzieht", ist schon blöd und/oder hoffnungslos romantisch ...

Beim besagten ersten Entwurf kam ja noch eine schwerwiegende Geschichte dazu.
Der verheirateten Zuschlag in der bisherigen Form ist pensionswirksam.

Der damals geplante Kinderzuschlag war, wie heute, nicht pensionswirksam.
Im Gesetzesentwurf damals stand auch, wie viel man bei dem Pensionen gespart hätte.

Weiß gar nicht, wie es jetzt im neuen Entwurf ist. Aber im Entwurf wurde öfters das „nicht“ vor dem Wort „pensionswirksam“ gestrichen.

RD Faultier

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« Antwort #1028 am: 05.06.2023 22:44 »
Für die Verfassungsfeinde in Regierung und Parlament ist die klassische Ehe eben knapp vor Nationalsozialismus.
Deswegen können Grundgesetztreue Beamtinnen und Beamte nur die Abwahl der Verfassungsfeinde abwarten. Bis dahin können die auch ihre Gesetzentwürfe schön selber schreiben, die handwerkliche Schlechtleistung wird ja immer offensichtlicher :-) 

VG
RD Faultier

Bastel

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« Antwort #1029 am: 05.06.2023 23:36 »
Für die Verfassungsfeinde in Regierung und Parlament ist die klassische Ehe eben knapp vor Nationalsozialismus.

Wenn dann noch ein Elternteil für die Kindererziehung daheim bleibt, steht man schon unter Beobachtung.

Rollo83

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« Antwort #1030 am: 06.06.2023 06:43 »
Der Familienzuschlag Stufe 1 wird für alle, die ihn bereits erhalten, weitergezahlt als Ausgleichszulage in gleicher Höhe, ruhegehaltsfähig und ohne Abschmelzung. Für alle nach in Kraft treten des Gesetzes, gibt es diese Stufe 1 nicht mehr, so der Entwurf bisher. Von daher bringt eine Erhöhung also noch etwas.
Von der Schaffung eines Zwei-Klassen-Systems bestehend aus privilegierten Alt-Beamten und benachteiligten Neu-Beamten halte ich nichts. Das schürt nur Neid und ein Ungerechtigkeitsgefühl. Im ersten Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz war dieses Ansinnen auch schon mal enthalten, hat sich aber glücklicherweise nicht durchgesetzt. Ich hoffe hier auf das Korrektiv der Verbände, die nicht nur die Personen im Blick haben, die sie bisher vertreten, sondern auch die zukünftigen.
Sehe ich nicht so. Wenn der Dienstherr der (nachvollziehbaren) Meinung ist, dass das Verheiratetsein an sich nicht mehr förderungswürdig ist, dann ist das in seiner Gestaltungsfreiheit. Besonders, wenn im Gegenzug für Kinderzuschläge mehr übrig bleibt. Und dass für die Bestandsehen eine eingefrorene Fortzahlung erfolgt, ist plausibel und geübte Praxis.
Halbe Ironie:
Wer als Bundesbeamter in 2024 heiratet und den Standesamtstermin nicht schon in 2023 "durchzieht", ist schon blöd und/oder hoffnungslos romantisch ...

So ganz kann ich das auch nicht verstehen. Mal aussen vor warum man überhaupt einen Zuschlag bekommt wenn man heiratet aber diesen für "neue" Beamte ersatzlos zu streichen finde ich merkwürdig.

Bei gleicher Dienststellung und Dienstposten und gleicher Arbeit bekomm dann der Beamte der vor 2024 geheiratet hat ~150€ brutto mehr als der Beamte der ab 2024 heiratet.
Ich finde das schon irgendwie "komisch".

Bastel

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« Antwort #1031 am: 06.06.2023 07:02 »
An dem Zuschlag ist nichts komisch, wenn deine Alte oder dein Alter daheim sitzt, die Kinder bespaßt und du für in die PKV für euch beide blechen musst.

despaired

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« Antwort #1032 am: 06.06.2023 07:35 »
Kann man den neuen Entwurf denn schon irgendwo einsehen?

Zum Thema Ehegattenzuschalg:

Das eine ist halt eine Besitzstandwahrung und das andere eben nicht. Sein wir halt ehrlich, jemand der vor 20-30 Jahren geheiratet hat, hat nicht zwangsläufig ein Zweiverdienerhaushalt geführt, weil es damals weniger stark üblich war als es heutzutage ist wenn man heiratet und eine Familie gründet. Natürlich ist die Frage des Alimentationsprinzips eine andere; es wäre sicherlich eben fair gewesen es weiterhin zu ermöglichen aber eben Gehaltsgrenzen des Ehegatten zu berücksichtigen.

Pensionär007

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« Antwort #1033 am: 06.06.2023 08:20 »
Am Besten die Grundbesoldung für alle einmalig um den Ehegattenzuschlag erhöhen und dann ist man fertig...ich meine, manche Bundesländer sind diesen Weg mal im Zuge der Abschaffung gegangen.

Rollo83

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« Antwort #1034 am: 06.06.2023 09:17 »
An dem Zuschlag ist nichts komisch, wenn deine Alte oder dein Alter daheim sitzt, die Kinder bespaßt und du für in die PKV für euch beide blechen musst.

Der Familienzuschlag Stufe 1 ist ja für verheiratete Paare ohne Kinder.
Wieso sollte da also einer der Beiden zu Hause sitzen?
Aus Faulheit, ok, aber das ist dann selber schuld.
Wenn Kinder mit ins Spiel kommen und einer der Beiden deswegen zu Hause bleibt ist das ja eine völlig andere Geschichte, aber da sind wir ja bei Familienzuschlag Stufe 2 und nicht 1.

Ich bleibe dabei, ich verstehe den Zuschlag nicht, nehmen diese aber natürlich gerne mit als Verheirateter mit einer 100% arbeitenden Frau.