Ich bin überrascht, wie hier immer auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verwiesen wird. Ich bekomme meine Besoldungserhöhungen bereits seit Jahren recht zeitnah unter Vorbehalt.
Auf meiner Bezügemitteilung 05/21 stand folgender Passus: "Besoldungsanpassung ab 01.04.21 steht unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelungen"
Aufgehoben wurde der Vorbehaltsvermerk dann mit der Abrechnung für 08/21: "Hinweis zum Inkrafttreten des BBVAnpÄndG 2021/2022: Das Gesetz wurde am 14.07.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet; der bisherige Zahlungsvorbehalt entfällt damit"
Daher wird das Inflationsgeld spätestens am 31.08.23 auf dem Konto sein