Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 484578 times)

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1125 am: 08.06.2023 15:14 »
Auf S. 8 des Entwurfes steht zum Inflationsausgleich "Die Zahlungen nach Absatz 4 für den Monat Juni 2023 werden nur ge-währt, wenn das Dienstverhältnis oder das Beamtenverhältnis auf Widerruf am 1. Mai 2023 bestanden und mindestens an einem Tag im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat. Die Zahlungen für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 werden nur gewährt, wenn das Dienstverhältnis oder das Beamtenverhältnis auf Widerruf in dem jewei-ligen Monat besteht und mindestens an einem Tag in dem jeweiligen Monat ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge besteht.“

Was sind alles Dienstbezüge? Auf der Bezügeabrechnung steht für meine Frau, welche sich in Elternzeit befindet, "Laufende Bezüge: 1603 Erstattung zur Krankenversicherung". Wenn das zu den Dienstbezügen zählt, erhalten Beamtinnen und Beamte in Elternzeit, im Gegensatz zu Tarifbeschäftigen, den Inflationsausgleich.

Siehe § 1 Absatz 2 BBesG
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__1.html

Oder anders gesagt, es wird Systemkonfiguration abstrahiert die Regelung der TB übernommen.

Ich freue mich jetzt schon zu den vielen Elterngeldfragen, wie sie im TB-Thema kamen.

Umlauf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1126 am: 08.06.2023 15:37 »
Auf S. 8 des Entwurfes steht zum Inflationsausgleich "Die Zahlungen nach Absatz 4 für den Monat Juni 2023 werden nur ge-währt, wenn das Dienstverhältnis oder das Beamtenverhältnis auf Widerruf am 1. Mai 2023 bestanden und mindestens an einem Tag im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat. Die Zahlungen für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 werden nur gewährt, wenn das Dienstverhältnis oder das Beamtenverhältnis auf Widerruf in dem jewei-ligen Monat besteht und mindestens an einem Tag in dem jeweiligen Monat ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge besteht.“

Was sind alles Dienstbezüge? Auf der Bezügeabrechnung steht für meine Frau, welche sich in Elternzeit befindet, "Laufende Bezüge: 1603 Erstattung zur Krankenversicherung". Wenn das zu den Dienstbezügen zählt, erhalten Beamtinnen und Beamte in Elternzeit, im Gegensatz zu Tarifbeschäftigen, den Inflationsausgleich.

Siehe § 1 Absatz 2 BBesG
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__1.html

Oder anders gesagt, es wird Systemkonfiguration abstrahiert die Regelung der TB übernommen.

Ich freue mich jetzt schon zu den vielen Elterngeldfragen, wie sie im TB-Thema kamen.

Schöne Autokorrektur.
systemkonform
Soll das nicht passende Wort sein.

Wehr1895

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1127 am: 08.06.2023 16:30 »
Moin zusammen, was bekommt Mann / Frau nun genau als Soldat ( wenn es so entschieden wird )
Dieses Jahr die Einmalzahlung von 1240
Dann bis März 2024 die 200 € alles netto ?
Im Nächsten Jahr die 200€ Brutto + 5,3 Prozent auf das Aktuelle Bruttogehalt? Wss wäre es Netto bei z.b A8Z?
Und 11,3 % auf Familien/Kinderzuschlag und auf die Amtzulage?
Gibt es dazu Tabellen wo Mann seine Neue Besoldung lesen kann ?
Gruß

emdy

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1128 am: 08.06.2023 16:41 »
Moin zusammen, was bekommt Mann / Frau nun genau als Soldat ( wenn es so entschieden wird )
Dieses Jahr die Einmalzahlung von 1240
Dann bis März 2024 die 200 € alles netto ?
Im Nächsten Jahr die 200€ Brutto + 5,3 Prozent auf das Aktuelle Bruttogehalt? Wss wäre es Netto bei z.b A8Z?
Und 11,3 % auf Familien/Kinderzuschlag und auf die Amtzulage?
Gibt es dazu Tabellen wo Mann seine Neue Besoldung lesen kann ?
Gruß

Deine Fragen werden hier alle beantwortet, bitte lesen.

Umlauf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1129 am: 08.06.2023 16:43 »
Moin zusammen, was bekommt Mann / Frau nun genau als Soldat ( wenn es so entschieden wird )
Dieses Jahr die Einmalzahlung von 1240
Dann bis März 2024 die 200 € alles netto ?
Im Nächsten Jahr die 200€ Brutto + 5,3 Prozent auf das Aktuelle Bruttogehalt? Wss wäre es Netto bei z.b A8Z?
Und 11,3 % auf Familien/Kinderzuschlag und auf die Amtzulage?
Gibt es dazu Tabellen wo Mann seine Neue Besoldung lesen kann ?
Gruß

Es sind 220 € Netto=Brutto bis Februar 24.

Einen Besoldungsrechber mit Freifeldeingabe habe ich noch nicht gefunden. Für TB gibt es das beim BVA.

Wehr1895

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1130 am: 08.06.2023 16:48 »
Und die 5,3 % werden dann auf das Bruttogehalt berechnet was man hat ? Und die 200€ Sockelbetrag dann darauf + rechnen ?


Nichikon

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1132 am: 08.06.2023 16:51 »
Wie ist es nun mit verheirateten Beamten? Fällt der Familienzuschlag für Verheiratete ab dem 01.07 (wie ursprünglich vorgesehen) weg?

PolareuD

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1133 am: 08.06.2023 17:00 »
Wie ist es nun mit verheirateten Beamten? Fällt der Familienzuschlag für Verheiratete ab dem 01.07 (wie ursprünglich vorgesehen) weg?

Nach dem aktuellen Buschfunk fällt der FamZ Stufe 1 zum 01.01.24 weg. Es besteht aber Bestandsschutz für alle die den FamZ Stufe 1 bis zum Stichtag bezogen haben. In dem Fall wird ein Ausgleichsbetrag in selbiger Höhe gezahlt. 

SwenTanortsch

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1134 am: 08.06.2023 18:34 »
Wie ist es nun mit verheirateten Beamten? Fällt der Familienzuschlag für Verheiratete ab dem 01.07 (wie ursprünglich vorgesehen) weg?

Nach dem aktuellen Buschfunk fällt der FamZ Stufe 1 zum 01.01.24 weg. Es besteht aber Bestandsschutz für alle die den FamZ Stufe 1 bis zum Stichtag bezogen haben. In dem Fall wird ein Ausgleichsbetrag in selbiger Höhe gezahlt.

So zumindest scheint die Planung zu sein (vgl. den Beitrag 1020 https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120548.1020.html) - nach wie vor erschließt sich mir allerdings nicht, wie man eine entsprechende Ungleichbehandlung hinsichtlich des Familienstands wesentlich Gleicher sachgerecht begründen wollte (vgl. den Beitrag 1053 https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120548.1050.html). Auf welcher sachlichen Grundlage sollte ein entsprechender Bestandsschutz begründet werden können? Die aus der Institutgarantie der Ehe resultierenden einheitlichen Folgen können m.E. nicht mittels eines Stichtags geteilt werden. Wie wollte man sachlich begründen, dass Beamte, die den Bund der Ehe vor dem Stichtag geschlossen haben, anders behandelt werden sollten als Beamte, die ihn erst danach eingegangen sind? Wenn ich es richtig sehe, würde eine solche Regelung der sog. "neuen  Formel" des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts widersprechen, die das Gleichheitsgrundrecht vor allem dann als verletzt betrachtet, "wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen kein Unterschied von solcher Art und solchem Gewicht besteht, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnte" (vgl. Nußberger, in: Sachs/Battis, GG, 8. Aufl., 2018, Art. 3, Rn. 13). Ein entsprechender Stichtag müsste sich folglich als willkürlich herausstellen, da sich das Rechtinsitut davor und danach nicht grundlegend verändert hat. Sofern der Gesetzgeber also den Verheiratetenzuschlag grundlegend verändern oder gar ganz abschaffen wollte, sollte er sich wohl eher an Regelungen orientieren, wie sie Rheinland-Pfalz oder Brandeburg in der Vergangenheit vorgenommen haben (vgl. den genannten Beitrag 1053).

Rollo83

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1135 am: 08.06.2023 18:57 »
Mich würd es nicht wundern wenn der Familienzuschlag Stufe 1 einfach komplett abgeschafft wird.
Immerhin kann die Regierung da wieder einige Euros sparen, würde doch passen.

Umlauf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1136 am: 08.06.2023 18:57 »
Und die 5,3 % werden dann auf das Bruttogehalt berechnet was man hat ? Und die 200€ Sockelbetrag dann darauf + rechnen ?

Ist die Frage jetzt ernst gemeint?  :o

Erst Sockelbetrag mit 200 Euro aufs Brutto. Auf diesen Betrag kommen 5,3 Prozent drauf.

wizzard

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« Antwort #1137 am: 08.06.2023 19:20 »
Haben wir hier nicht lesen müssen, dass es für Beamte niemals einen Sockelbetrag geben wird? ;D

Wehr1895

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1138 am: 08.06.2023 21:09 »
Mein ihr das kommt so in etwa hin ? Ist der Prognose Rechner

Beamte Bund 2024 - PROGNOSE Besoldungsgruppe A 8, Stufe 4, Tabelle

01.03.2024 - 31.12.2024?

Monatsbeträge

Grundgehalt: verheiratet: sonstige Zulagen:

3523.73 €

921.74 €

80.00 €

Lohnsteuer:

548.16 € (Klas

0.00 €

Solidaritätszuschlag: Kirchensteuer:

2.46€ (Satz

Abzüge gesamt:

Monats-Brutto:

550.62 € (Ante

4525.47 €

netto bleiben:

3974.85 € (Steu

BalBund

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1139 am: 08.06.2023 21:42 »
Haben wir hier nicht lesen müssen, dass es für Beamte niemals einen Sockelbetrag geben wird? ;D

Wir haben lesen müssen, dass es verfassungsrechtliche keine tragbare Möglichkeit gibt, rechtssicher einen Sockelbetrag zu gewähren.

Was wir uns alle nicht vorstellen konnten ist die Begründung einer "exzeptionellen Ausnahmesituation" mit der man hofft, dass das Bundesverfassungsgericht, welches letztlich in 6-14 Jahren über das Gesetz zu befinden haben wird, (da es weiterhin nicht für eine amtsangemessene Alimentation sorgt und deshalb ziemlich sicher beklagt werden wird) milde zu stimmen und das Gesetz passieren zu lassen.

Sobald das Gesetz beschlossen ist, empfehle ich interessierten Kreisen eine Anfrage nach dem IFG zum Gesetzgebungsverfahren, die Einschätzung aus Abteilung V BMI ist eine Denkschule, die meiner (nicht fachlich versierten) Meinung nach den Gründen für die Aushebelung der Schuldenbremse in den Vorjahren in nichts nachsteht.