Ich denke, es könnte schon sein, dass man im BMI gemerkt hat, dass 7,8 nicht gehen, aber 10 für B besoldete den Zorn des Volkes nach sich zieht.Aber wenn es mindestens 340 mehr gibt ist mE das Abstandsgebot gerissen.
Zitat von: tigertom am 27.05.2023 20:43Zitat von: Phoenix am 27.05.2023 18:17Zitat von: Pendler1 am 27.05.2023 14:32@deepBlue #791Ja, leider scheinen viele des Rechnens (ich vermeide bewusst "Mathematik") nicht mehr mächtig zu sein.In unserem speziellen Fall (Besoldung) Zinseszinsrechnung. Dabei kann man sich schön mit EXCEL eine Tabelle erstellen, um zu sehen, wie man mit verzögerter Besoldung und "Einmalzahlungen" vom Dienstherren reingelegt wird.Schlagwort: Tabellenwirksam.Aber, interessiert ja anscheinend immer mehr hoffnungsvolle junge Beamten nicht mehr? Den Dienstherren freut sowas ungemein PS: Nur mal so nebenbei. habe auf DIE ZEIT und auch SÜDDEUTSCHE und AUGSBURGER ALLGEMEINE gelesen, dass immer weniger Schulabgänger vernünftig Lesen und Rechnen können. Wird wohl was dran sein "Verzögerte Besoldung"?Es wird doch eh zeitgleich übernommen, gibt es halt ne Nachzahlung sehe ich jetzt kein Problem.Und zum Thema "fehlende Mathematik Kenntnisse" für die EG >9a sind die Prozentsätze in dieser Verhandlungen mehr als ordentlich.Wir sind hier im Forumsbereich BEAMTE des Bundes und Soldaten. Da ist EG>9a etc vollkommen unerheblich. Ich kann mich immer wieder nur den anderen normal Denkenden anschließen und schaue ungläubig darauf, wie sich manche hier diese Frechheit eines Abschlusses schönreden.well als der Tarifabschluss kam und der Sockelbetrag beschlossen wurde hat der gD und hD hier im Forum ordentlich rumgeheult, dass es so bitte nicht übertragen werden soll.jetzt gibts halt die 8%, oder eher 7,8%, für alle
Zitat von: Phoenix am 27.05.2023 18:17Zitat von: Pendler1 am 27.05.2023 14:32@deepBlue #791Ja, leider scheinen viele des Rechnens (ich vermeide bewusst "Mathematik") nicht mehr mächtig zu sein.In unserem speziellen Fall (Besoldung) Zinseszinsrechnung. Dabei kann man sich schön mit EXCEL eine Tabelle erstellen, um zu sehen, wie man mit verzögerter Besoldung und "Einmalzahlungen" vom Dienstherren reingelegt wird.Schlagwort: Tabellenwirksam.Aber, interessiert ja anscheinend immer mehr hoffnungsvolle junge Beamten nicht mehr? Den Dienstherren freut sowas ungemein PS: Nur mal so nebenbei. habe auf DIE ZEIT und auch SÜDDEUTSCHE und AUGSBURGER ALLGEMEINE gelesen, dass immer weniger Schulabgänger vernünftig Lesen und Rechnen können. Wird wohl was dran sein "Verzögerte Besoldung"?Es wird doch eh zeitgleich übernommen, gibt es halt ne Nachzahlung sehe ich jetzt kein Problem.Und zum Thema "fehlende Mathematik Kenntnisse" für die EG >9a sind die Prozentsätze in dieser Verhandlungen mehr als ordentlich.Wir sind hier im Forumsbereich BEAMTE des Bundes und Soldaten. Da ist EG>9a etc vollkommen unerheblich. Ich kann mich immer wieder nur den anderen normal Denkenden anschließen und schaue ungläubig darauf, wie sich manche hier diese Frechheit eines Abschlusses schönreden.
Zitat von: Pendler1 am 27.05.2023 14:32@deepBlue #791Ja, leider scheinen viele des Rechnens (ich vermeide bewusst "Mathematik") nicht mehr mächtig zu sein.In unserem speziellen Fall (Besoldung) Zinseszinsrechnung. Dabei kann man sich schön mit EXCEL eine Tabelle erstellen, um zu sehen, wie man mit verzögerter Besoldung und "Einmalzahlungen" vom Dienstherren reingelegt wird.Schlagwort: Tabellenwirksam.Aber, interessiert ja anscheinend immer mehr hoffnungsvolle junge Beamten nicht mehr? Den Dienstherren freut sowas ungemein PS: Nur mal so nebenbei. habe auf DIE ZEIT und auch SÜDDEUTSCHE und AUGSBURGER ALLGEMEINE gelesen, dass immer weniger Schulabgänger vernünftig Lesen und Rechnen können. Wird wohl was dran sein "Verzögerte Besoldung"?Es wird doch eh zeitgleich übernommen, gibt es halt ne Nachzahlung sehe ich jetzt kein Problem.Und zum Thema "fehlende Mathematik Kenntnisse" für die EG >9a sind die Prozentsätze in dieser Verhandlungen mehr als ordentlich.
@deepBlue #791Ja, leider scheinen viele des Rechnens (ich vermeide bewusst "Mathematik") nicht mehr mächtig zu sein.In unserem speziellen Fall (Besoldung) Zinseszinsrechnung. Dabei kann man sich schön mit EXCEL eine Tabelle erstellen, um zu sehen, wie man mit verzögerter Besoldung und "Einmalzahlungen" vom Dienstherren reingelegt wird.Schlagwort: Tabellenwirksam.Aber, interessiert ja anscheinend immer mehr hoffnungsvolle junge Beamten nicht mehr? Den Dienstherren freut sowas ungemein PS: Nur mal so nebenbei. habe auf DIE ZEIT und auch SÜDDEUTSCHE und AUGSBURGER ALLGEMEINE gelesen, dass immer weniger Schulabgänger vernünftig Lesen und Rechnen können. Wird wohl was dran sein
Zitat von: Pendler1 am 29.05.2023 18:45VP Bundeswehr - Vertrauensperson??? Ich weiß es wirklich nicht.Jedenfalls warte ich auf die Bekanntgabe des Besoldungsgsgezes im Bundesanzeiger. Und auf die Bezügemitteilung Nur offizielles Schwarz auf Weiß ist maßgebend!Ja Vertrauensperson, hier ein Oberstleutnant… mehr Infos habe ich auch nicht. Nur diese Nachricht. Warten wir ab..
VP Bundeswehr - Vertrauensperson??? Ich weiß es wirklich nicht.Jedenfalls warte ich auf die Bekanntgabe des Besoldungsgsgezes im Bundesanzeiger. Und auf die Bezügemitteilung Nur offizielles Schwarz auf Weiß ist maßgebend!
Ich bin mal gespannt wann BalBund sich hier äußert? Dem vertraue ich wesentlich mehr.
Zitat von: Beamtix am 29.05.2023 19:15Ich denke, es könnte schon sein, dass man im BMI gemerkt hat, dass 7,8 nicht gehen, aber 10 für B besoldete den Zorn des Volkes nach sich zieht.Aber wenn es mindestens 340 mehr gibt ist mE das Abstandsgebot gerissen.Meine Güte, es ist bereits gerissen, egal wie!
Zitat von: Knecht am 29.05.2023 19:21Zitat von: Beamtix am 29.05.2023 19:15Ich denke, es könnte schon sein, dass man im BMI gemerkt hat, dass 7,8 nicht gehen, aber 10 für B besoldete den Zorn des Volkes nach sich zieht.Aber wenn es mindestens 340 mehr gibt ist mE das Abstandsgebot gerissen.Meine Güte, es ist bereits gerissen, egal wie!Vielleicht sollen jetzt die 340 für alle kommen, damit man ein Argument hat, die Abschmelzungsbeträge aus dem Entwurf zu entfernen.
Aussage BAPersBw im Rahmen Referatsleitertagung BVA:*Nach derzeitigem Planungsstand wird der Inflationsausgleich ab Zahlmonat Juli 2023 unter dem Vorbehalt der systemkonformen gesetzlichen Übertragung auf den Besoldungsbereich gezahlt.*Jetzt heißt es: September/ Oktober.Was denn nun?
Zitat von: Phoenix am 29.05.2023 16:44Zitat von: Rollo83 am 29.05.2023 13:35Zitat von: Phoenix am 29.05.2023 13:04Zitat von: LehrerBW am 29.05.2023 12:53Zitat von: Phoenix am 28.05.2023 02:46well als der Tarifabschluss kam und der Sockelbetrag beschlossen wurde hat der gD und hD hier im Forum ordentlich rumgeheult, dass es so bitte nicht übertragen werden soll.jetzt gibts halt die 8%, oder eher 7,8%, für alleWas heißt es wurde rumgeheult 🤔Ein Sockelbetrag in dieser Höhe ist im Beamtenbereich nunmal verfassungswidrig weil er gegen das Abstandsgebot verstößt!und darum gibts jetzt die 7,8% ^^Hellseher? Kannst du mir auch die Lottozahlen von nächsten Samstag sagen ?BalBundInfo von Seiten der Bundeswehr durch die oberste VP. ….kurz vor dem Pfingstwochenende gibt es sehr gute Nachrichten hinsichtlich der heute bekanntgewordenen wirkungsgleichen Übertragung auf Besoldung und Versorgung.Im Einzelnen haben unsere Forderungen nun folgende Ergebnisse gebracht: Es wird kein gemeinsames neues großes Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz geben, welches mit dem AEZ (Besoldungs-/Versorgungsangemessenheitsgesetz) zum 1.1.24 verschmolzen werden wird.Das Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz wird nun tatsächlich als Einzelgesetz bereits am 12.07.2023 ins Bundeskabinett gehen. Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett.Die Inflationsausgleichsprämie, die zuvor in einem gesonderten Gesetz aus dem Besoldungs/Versorgungsanpassungsgesetz ausgegliedert werden sollte, um im Sommer/Spätsommer zahlbar zu sein, wird nun Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden.Die Zahlung der Prämie ist für September/Oktober avisiert.Die Prämie wird an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gleichermaßen steuerfrei ausgezahlt. Für Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.Die Tranchenaufteilung wird ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigen sein. Die erste Tranche wird dann natürlich größer ausfallen (Ca. 1600 Euro).Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.Den Sockelbetrag und die linearen Prozente gibt es dann auch zum 1.3.24.Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden. Somit haben wir kurzfristig im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, dieses Thema für die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen der Bw anzugehen!Wir werden, so hat es der ParlSts zugesagt, dies in den nächsten Tagen auch noch schriftlich erhalten.Damit ist die Übertragung nun fixiert.Schöne PfingstenWobei er sicherlich den 12.06. gemeint haben wird.
Zitat von: Rollo83 am 29.05.2023 13:35Zitat von: Phoenix am 29.05.2023 13:04Zitat von: LehrerBW am 29.05.2023 12:53Zitat von: Phoenix am 28.05.2023 02:46well als der Tarifabschluss kam und der Sockelbetrag beschlossen wurde hat der gD und hD hier im Forum ordentlich rumgeheult, dass es so bitte nicht übertragen werden soll.jetzt gibts halt die 8%, oder eher 7,8%, für alleWas heißt es wurde rumgeheult 🤔Ein Sockelbetrag in dieser Höhe ist im Beamtenbereich nunmal verfassungswidrig weil er gegen das Abstandsgebot verstößt!und darum gibts jetzt die 7,8% ^^Hellseher? Kannst du mir auch die Lottozahlen von nächsten Samstag sagen ?BalBund
Zitat von: Phoenix am 29.05.2023 13:04Zitat von: LehrerBW am 29.05.2023 12:53Zitat von: Phoenix am 28.05.2023 02:46well als der Tarifabschluss kam und der Sockelbetrag beschlossen wurde hat der gD und hD hier im Forum ordentlich rumgeheult, dass es so bitte nicht übertragen werden soll.jetzt gibts halt die 8%, oder eher 7,8%, für alleWas heißt es wurde rumgeheult 🤔Ein Sockelbetrag in dieser Höhe ist im Beamtenbereich nunmal verfassungswidrig weil er gegen das Abstandsgebot verstößt!und darum gibts jetzt die 7,8% ^^Hellseher? Kannst du mir auch die Lottozahlen von nächsten Samstag sagen ?
Zitat von: LehrerBW am 29.05.2023 12:53Zitat von: Phoenix am 28.05.2023 02:46well als der Tarifabschluss kam und der Sockelbetrag beschlossen wurde hat der gD und hD hier im Forum ordentlich rumgeheult, dass es so bitte nicht übertragen werden soll.jetzt gibts halt die 8%, oder eher 7,8%, für alleWas heißt es wurde rumgeheult 🤔Ein Sockelbetrag in dieser Höhe ist im Beamtenbereich nunmal verfassungswidrig weil er gegen das Abstandsgebot verstößt!und darum gibts jetzt die 7,8% ^^
Zitat von: Phoenix am 28.05.2023 02:46well als der Tarifabschluss kam und der Sockelbetrag beschlossen wurde hat der gD und hD hier im Forum ordentlich rumgeheult, dass es so bitte nicht übertragen werden soll.jetzt gibts halt die 8%, oder eher 7,8%, für alleWas heißt es wurde rumgeheult 🤔Ein Sockelbetrag in dieser Höhe ist im Beamtenbereich nunmal verfassungswidrig weil er gegen das Abstandsgebot verstößt!
well als der Tarifabschluss kam und der Sockelbetrag beschlossen wurde hat der gD und hD hier im Forum ordentlich rumgeheult, dass es so bitte nicht übertragen werden soll.jetzt gibts halt die 8%, oder eher 7,8%, für alle
Zitat von: Einigung2023 am 29.05.2023 18:24Zitat von: Phoenix am 29.05.2023 16:44Zitat von: Rollo83 am 29.05.2023 13:35Zitat von: Phoenix am 29.05.2023 13:04Zitat von: LehrerBW am 29.05.2023 12:53Zitat von: Phoenix am 28.05.2023 02:46well als der Tarifabschluss kam und der Sockelbetrag beschlossen wurde hat der gD und hD hier im Forum ordentlich rumgeheult, dass es so bitte nicht übertragen werden soll.jetzt gibts halt die 8%, oder eher 7,8%, für alleWas heißt es wurde rumgeheult 🤔Ein Sockelbetrag in dieser Höhe ist im Beamtenbereich nunmal verfassungswidrig weil er gegen das Abstandsgebot verstößt!und darum gibts jetzt die 7,8% ^^Hellseher? Kannst du mir auch die Lottozahlen von nächsten Samstag sagen ?BalBundInfo von Seiten der Bundeswehr durch die oberste VP. ….kurz vor dem Pfingstwochenende gibt es sehr gute Nachrichten hinsichtlich der heute bekanntgewordenen wirkungsgleichen Übertragung auf Besoldung und Versorgung.Im Einzelnen haben unsere Forderungen nun folgende Ergebnisse gebracht: Es wird kein gemeinsames neues großes Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz geben, welches mit dem AEZ (Besoldungs-/Versorgungsangemessenheitsgesetz) zum 1.1.24 verschmolzen werden wird.Das Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz wird nun tatsächlich als Einzelgesetz bereits am 12.07.2023 ins Bundeskabinett gehen. Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett.Die Inflationsausgleichsprämie, die zuvor in einem gesonderten Gesetz aus dem Besoldungs/Versorgungsanpassungsgesetz ausgegliedert werden sollte, um im Sommer/Spätsommer zahlbar zu sein, wird nun Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden.Die Zahlung der Prämie ist für September/Oktober avisiert.Die Prämie wird an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gleichermaßen steuerfrei ausgezahlt. Für Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.Die Tranchenaufteilung wird ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigen sein. Die erste Tranche wird dann natürlich größer ausfallen (Ca. 1600 Euro).Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.Den Sockelbetrag und die linearen Prozente gibt es dann auch zum 1.3.24.Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden. Somit haben wir kurzfristig im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, dieses Thema für die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen der Bw anzugehen!Wir werden, so hat es der ParlSts zugesagt, dies in den nächsten Tagen auch noch schriftlich erhalten.Damit ist die Übertragung nun fixiert.Schöne PfingstenWobei er sicherlich den 12.06. gemeint haben wird.Das würde sich aber nicht mit dieser Aussage decken https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/welche-notwendigen-berechnungsparameter-fehlen-noch-fuer-das-jahr-2023-im-entwurf-des-bbvanggOder habe ich einen Denkfehler?
Wobei er sicherlich den 12.06. gemeint haben wird.
Zitat von: Einigung2023 am 29.05.2023 18:24Wobei er sicherlich den 12.06. gemeint haben wird.Der 12.06. ist aber - anders als der 12.07. - kein Mittwoch. Und Mittwochs tagt üblicherweise das Kabinett.