Ist jemand in der Lage mir zu erklären, warum im Entwurf zur Besoldungsanpassung das BMI zu dem Schluss kommt, dass die Alimentation angemessen ist (siehe dortige ausführliche Begründung anhand der Prüfkriterien des BVerfG), vorher aber einen Entwurf (Januar) zur Herstellung der angemessenen Alimentation vorgelegt hat. Wie geht das? Und ist es dann nach Verabschiedung der Besoldungsanpassung wieder notwendig Widerspruch gegen seine Besoldung einzulegen, weil die Begründung ja sagt, dass sie angemessen ist?