Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 484674 times)

Umlauf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1305 am: 22.06.2023 15:05 »
Als Tb heute die Abrechnung vom BVA mit 1240€ bekommen.

Für die Bundesbeamten soll heute ein Erlass gekommen sein. Aber unsere Personalstelle ist jetzt ausgeflogen. Entweder erfahre ich morgen etwas oder jemand anderes ist schneller.

Viele Grüße an DeepBlue

Max Bommel

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« Antwort #1306 am: 22.06.2023 15:56 »
Als Tb heute die Abrechnung vom BVA mit 1240€ bekommen.

Für die Bundesbeamten soll heute ein Erlass gekommen sein. Aber unsere Personalstelle ist jetzt ausgeflogen. Entweder erfahre ich morgen etwas oder jemand anderes ist schneller.

Viele Grüße an DeepBlue

Es gibt nur ein Rundschreiben von D3 mit dem rechtliche Hinweise zur Programmierung der Zahlung gegeben werden. Die Weisung zur Zahlbarmachung kommt dann mit einem gesonderten Rundschreiben. Das wird aber erst nach dem Beschluss der Bundesregierung am 12.07.2023 erfolgen. Für den Bereich der Bundeswehr ist Eingabeschluss für August am 13.07.2023. Realistisch ist damit eine Auszahlung Ende August mit den Septemberbezügen, so soll die Programmierung auch vorbereitet werden.
« Last Edit: 22.06.2023 16:05 von Max Bommel »

Umlauf

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« Antwort #1307 am: 22.06.2023 16:06 »
Als Tb heute die Abrechnung vom BVA mit 1240€ bekommen.

Für die Bundesbeamten soll heute ein Erlass gekommen sein. Aber unsere Personalstelle ist jetzt ausgeflogen. Entweder erfahre ich morgen etwas oder jemand anderes ist schneller.

Viele Grüße an DeepBlue

Es gibt nur ein Rundschreiben von D3 mit dem rechtliche Hinweise zur Programmierung der Zahlung gegeben werden. Die Weisung zur Zahlbarmachung kommt dann mit einem gesonderten Rundschreiben. Das wird aber erst nach dem Beschluss der Bundesregierung am 12.07.2023 erfolgen. Für den Bereich der Bundeswehr ist Eingabeschluss für August am 13.07.2023. Realistisch ist damit eine Auszahlung Ende August mit den Septemberbezügen, so soll die Programmierung auch vorbereitet werden.

Danke

DeepBlue

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« Antwort #1308 am: 22.06.2023 16:40 »
Als Tb heute die Abrechnung vom BVA mit 1240€ bekommen.

Für die Bundesbeamten soll heute ein Erlass gekommen sein. Aber unsere Personalstelle ist jetzt ausgeflogen. Entweder erfahre ich morgen etwas oder jemand anderes ist schneller.

Viele Grüße an DeepBlue

Grüße zurück
Und nun? Waren ja genug Monate SAP anzupassen
 :D :D :D :D :D :D :D :-*

DeepBlue

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« Antwort #1309 am: 22.06.2023 16:41 »
Als Tb heute die Abrechnung vom BVA mit 1240€ bekommen.

Für die Bundesbeamten soll heute ein Erlass gekommen sein. Aber unsere Personalstelle ist jetzt ausgeflogen. Entweder erfahre ich morgen etwas oder jemand anderes ist schneller.

Viele Grüße an DeepBlue

Es gibt nur ein Rundschreiben von D3 mit dem rechtliche Hinweise zur Programmierung der Zahlung gegeben werden. Die Weisung zur Zahlbarmachung kommt dann mit einem gesonderten Rundschreiben. Das wird aber erst nach dem Beschluss der Bundesregierung am 12.07.2023 erfolgen. Für den Bereich der Bundeswehr ist Eingabeschluss für August am 13.07.2023. Realistisch ist damit eine Auszahlung Ende August mit den Septemberbezügen, so soll die Programmierung auch vorbereitet werden.


Da fragt man sich ja warum man leistungsfähige IT und das Supertool SAP hat wenn der Eingabeschluss fast 3 Wochen vor dem Monatsende liegt unfassbar

xap

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« Antwort #1310 am: 22.06.2023 17:53 »
Tiefblau wieder am hyperventilieren? Schade, kann's nicht lesen.  :'(

flip

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« Antwort #1311 am: 22.06.2023 20:24 »

Stellungnahme des DGB zum BBVAnpÄndG 2023/2024

https://c.gmx.net/@329160330611525076/F8YmxNWmShaRc4CN4L6ppw

ElaO

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« Antwort #1312 am: 23.06.2023 08:24 »
Der Gesetzentwurf soll am 12. Juli 2023 im Kabinett beschlossen werden.
Das Bundesinnenministerium trifft aber schon jetzt vorbereitende Massnahmen zur Auszahlung.
Dadurch sollen die Sonderzahlungen einschließlich der Nachzahlungen, beginnend mit den Bezügen für September 2023 geleistet werden können ( unter Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung )
Quelle: Update der GdP Bundespolizei/Zoll

Umlauf

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« Antwort #1313 am: 23.06.2023 10:12 »
Der Gesetzentwurf soll am 12. Juli 2023 im Kabinett beschlossen werden.
Das Bundesinnenministerium trifft aber schon jetzt vorbereitende Massnahmen zur Auszahlung.
Dadurch sollen die Sonderzahlungen einschließlich der Nachzahlungen, beginnend mit den Bezügen für September 2023 geleistet werden können ( unter Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung )
Quelle: Update der GdP Bundespolizei/Zoll

Sagen wir lieber, es gibt einen Kabinettsbeschluss zum Gesetzesentwurf. Damit alles weiter seinem Gesetzwerdungslauf gehen kann. Aber das BMF hätte ab dem 12.07. die Möglichkeit die Vorbehaltszahlung zu erlauben.

xyz123

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« Antwort #1314 am: 24.06.2023 15:01 »
✔️ Den BDZ erreichte die Information, dass die Vorbereitungen für die Zahlbarmachung des Inflationsausgleiches auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes durch das BMI angewiesen wurde. Damit soll sichergestellt werden, dass die Umsetzung der Zahlungen im Anschluss an die Veröffentlichung des Gesetzes zur Übertragung des Tarifabschlusses schnell erfolgen kann.

✔️ Wir rechnen mit einer rückwirkenden Auszahlung des Inflationsausgleiches ab Monat Juni mit den September- oder Oktoberbezügen.

#einkommensrunde

tigertom

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« Antwort #1315 am: 24.06.2023 23:00 »
Justiz     Minister


Referats     Leitung




Ampel      Mast




Blei       Stift





Knack   Fuß   Sperre



Kannste Dir nicht ausdenken!

Auso1

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« Antwort #1316 am: 26.06.2023 06:24 »
Hallo,

ich habe mir jetzt alle 89 Seiten durchgelesen, was auch wirklich interessant war.
Jedoch habe ich (bis auf Fragen diesbezüglich) nichts über die Übergangsgebührnis-Empfänger
lesen können.
Diese sind ja im Soldatenversorgungsgesetz geregelt. Deshalb meine Frage:
Sind Übergangsgebührnis-Empfänger somit auch Versorgungsempfänger, welche (anteilig) die Inflationsprämie - bzw.
die hoffentlich bald beschlossene Besoldungsanpassung ab März erhalten?

Es heißt ja immer, dass die Höhe vom letzten Gehalt ausgeht.

Vielen Dank!

Warzenharry

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« Antwort #1317 am: 26.06.2023 07:49 »
Moin Moin,

die ÜbGeb. berechnens sich aus dem Grundgehalt.

Daraus folgt, wenn sich das theoretische Grundgehalt ändert, wird dies auch auf die ÜbGeb. übertragen.

In dem Fall würde sich der MaxBetrag, den du erhalten darfs ändern und somit zu einer Minderung einer etwaigen Kürzung, folglich eine Mehrauszahlung nach sich zeihen.

Da auch Soldaten nach BBesTab A oder B besoldet werden, wirst duz nicht runter fallen. Du solltest das Ganze nur im Auge behaltenund ggf. den zuständigen Bearbeiter auf deiner Bezügeabrechnung anrufen, solltest du, sobald die Nummer durch ist, keine Veränderung auf deiner Bezügemitteilung feststellen.

Auso1

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1318 am: 26.06.2023 07:59 »
Vielen Dank für die Info.

Also auch, wenn das DZE vor der Erhöhung der BBesTab liegt wird dies zu gegebener Zeit angepasst?
Dann ist die Aussage "Berechnet sich nach dem letzten Gehalt" also wohl nur auf die Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe bezogen.