Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 484114 times)

Max Bommel

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1860 am: 08.11.2023 14:25 »
Es ist auch nicht relevant was die Länder zahlen, da es sich um einen anderen Arbeitgeber handelt.

CPT P

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« Antwort #1861 am: 08.11.2023 17:01 »
Es ist auch nicht relevant was die Länder zahlen, da es sich um einen anderen Arbeitgeber handelt.

Wenn du dieser Meinung bist, hast du das System der "Ausgleichs"-bezüge leider nicht verstanden. Und die IAP wird nur einmal gezahlt, auch wenn es mehrere Arbeitgeber gibt.

Auso1

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« Antwort #1862 am: 08.11.2023 20:58 »
Hallo! Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Weiß zufällig jemand ob die Inflationsausgleichsprämie auch für Empfänger von Ausgleichsbezügen gezahlt wird. Die BVA Ast München gibt mir dazu nur uneindeutige Aussagen. Mir stehe die IAP zu aber man würde noch auf eine Entscheidung warten. Das könne sich noch Monate hinziehen.
Ist damit vielleicht gemeint, dass erst die Besoldungsrunde der Länder abgewartet wird (ich bin nummer Landesbeamte), um dann genau auszurechnen?
Ich möchte nicht als jemand mit überhöhtem Anspruchsdenken erscheinen, aber es interessiert mich genug, um mich hier anzumelden.
Für alle Antworten bedanke ich mich schon mal.

Ich habe die IAP als Empfänger von Übergangsgebührnissen mit der letzten Abrechnung für November erhalten. Auch München.

Max Bommel

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« Antwort #1863 am: 08.11.2023 21:01 »
Sorry, dann hast du wohl meine Antwort nicht verstanden. Sie bezog sich ausschließlich auf die Inflationsausgleichszahlung.Ausgleichsbezügeempfänger mit Beamtenbezügen bei einer Kommune oder Land erhalten die Zahlung . Unabhängig davon, ob der neue Dienstherr eine solche Zahlung ebenfalls leisten wird oder geleistet hat.

Auso1

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« Antwort #1864 am: 08.11.2023 21:05 »
Es ist auch nicht relevant was die Länder zahlen, da es sich um einen anderen Arbeitgeber handelt.

Wenn du dieser Meinung bist, hast du das System der "Ausgleichs"-bezüge leider nicht verstanden. Und die IAP wird nur einmal gezahlt, auch wenn es mehrere Arbeitgeber gibt.

Ich gehe davon aus, dass die Ausgleichsbezüge der "E-Schein" ist, oder
Denn bei ÜG ist, wenn ein anderer Arbeitgeber/Dienstherr diese zahlt, das zwar der BVA zu melden, um die Übergangsgebührnisse ggf aufgrund des Ruhensbetrags zu kürzen. Aber wenn man beispielsweise von Bund zu Kommune/Land wechselt und hier eine Prämie bezahlt wird sollte das auch OK sein.

Max Bommel

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« Antwort #1865 am: 09.11.2023 06:31 »
Es ist auch nicht relevant was die Länder zahlen, da es sich um einen anderen Arbeitgeber handelt.

Wenn du dieser Meinung bist, hast du das System der "Ausgleichs"-bezüge leider nicht verstanden. Und die IAP wird nur einmal gezahlt, auch wenn es mehrere Arbeitgeber gibt.

Die IAP darf je Arbeitgeber nur einmal steuerfrei bis 3000€ gezahlt werden.

CPT P

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« Antwort #1866 am: 09.11.2023 11:05 »
Es ist auch nicht relevant was die Länder zahlen, da es sich um einen anderen Arbeitgeber handelt.

Wenn du dieser Meinung bist, hast du das System der "Ausgleichs"-bezüge leider nicht verstanden. Und die IAP wird nur einmal gezahlt, auch wenn es mehrere Arbeitgeber gibt.

Die IAP darf je Arbeitgeber nur einmal steuerfrei bis 3000€ gezahlt werden.

Ok, ich lasse mich eines Besseren belehren. Du hast tatsächlich Recht. Ich habe gerade nachgelesen, dass die tatsächlich mehrfach ausgezhlt werden kann, wenn mehrere Arbeitgeber vorhanden sind :o. Dann würde es mich jetzt aber wirklich einmal brennend interessieren, ob man die als Empfänger von Ausgleichsbezügen prinzipiell zweimal bekommen könnte. Denn eigentlich zahlt der Bund (nehmen wir einmal an, man ist anschließend zum Land gewechselt) ja kein "festes Gehalt" sondern immer nur in Abhängigkeit vom neuen Dienstherren (in dem Falle Land) die Differenz zum letzten Gehalt beim Bund. Heißt: Zahlt das Land auch nur 1€ mehr, zahlt das BVA im gleichen Zuge 1€ weniger. Ich hätte daher angenommen, dass auch die IAP verrechnet wird, wenn es diese auf Landesebene gibt. Es sind ja aber trotzdem prinzipiell zwei unterschiedliche Arbeitgeber. Einmal Lohnsteuerklasse I, III oder IV; einmal Lohnsteuerklasse VI.
Dann müssten also Leute mit E-Schein in Bundesländern, die die IAP gezahlt haben, diese eigentlich doppelt bekommen :o. Haben wir hier sojemanden, der einmal berichten könnte?

Max Bommel

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« Antwort #1867 am: 09.11.2023 12:53 »
Ich glaube es hat noch kein Land die IAP gezahlt. Das wird vermutlich mit den laufenden Verhandlungen kommen.

Bei den Ausgleichsbezügen werden nur das Grundgehalt und dem Grundgehalt gleichstehende Bestandteile (z.B. Amtszulagen, Allgemeine Stellenzulage, "Weihnachtsgeld") ausgeglichen. Die IAP gehört als Sonderzahlung nicht dazu und ist deshalb auch nicht für die Berechnung relevant.

Warum München ggf. noch zögert, vielleicht haben sie die Absurdität noch nicht verdaut oder akzeptiert, dass ein Ausgleichsbezügeempfänger die IAP zu 100% bekommt. Selbst dann, wenn die monatlichen Ausgleichsbezüge nur noch 5€ betragen, erhalten die Empfänger in der Summe die 3000€. Das ist völliger Irrsinn...


Bauernopfer

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« Antwort #1869 am: 16.11.2023 00:52 »
Endlich im BT!  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-de-anpassung-bundesbesoldung-977348
Auf die Gefahr hin, dass ich kleinlich wirke:
Gesetzentwurf B Lösung:
....Die Versorgungsbezüge werden entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung erhöht...
Wie aber werden die dynamischen Besoldungsbestandteilen (z. B. Amtszulage, Familienzuschlag) für Versorgungsempfänger berücksichtigt?

Knecht

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« Antwort #1870 am: 16.11.2023 22:20 »
Der Drops ist nun wenigstens gelutscht. Wenn ich noch einmal jemanden von Wertschätzung reden höre, kotze ich im Strahl.

Andy24

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« Antwort #1871 am: 16.11.2023 22:30 »
Der Drops ist nun wenigstens gelutscht. Wenn ich noch einmal jemanden von Wertschätzung reden höre, kotze ich im Strahl.

Dem kann ich nur so zustimmen. Es war auch mal wieder sagenhaft, was die Dame der AfD-Fraktion von sich gegeben hat - immer die gleiche Leier und Neiddebatte zwischen Rentnern und den ach so gut bezahlten Beamten und Pensionären. Aber wieder Mal ein klares Zeichen, dass die AfD nicht viel vom Berufsbeamtentum hält - und der Beamte dort keine Basis hat.

Gruß
Andy

WürstchenBrater

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« Antwort #1872 am: 18.11.2023 09:22 »
Eine Frage zum AEZ.
Ist absehbar, ob dieser statisch ist und ggf. im Rahmen der Übertragung von Tarifabschlüssen angepasst wird oder gehe ich richtig in der Annahme, dass dieser aufgrund seiner Zielsetzung an Sozialleistungen gekoppelt sein muss.

BalBund

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« Antwort #1873 am: 18.11.2023 11:21 »
Eine Frage zum AEZ.
Ist absehbar, ob dieser statisch ist und ggf. im Rahmen der Übertragung von Tarifabschlüssen angepasst wird oder gehe ich richtig in der Annahme, dass dieser aufgrund seiner Zielsetzung an Sozialleistungen gekoppelt sein muss.

Der AEZ ist ein politisches Instrument zur Schonung der Kassenlage des Bundesministers der Finanzen. Eine in der Rechtsprechung begründete, zwingende Sachlogik für dessen Einführung gibt es nicht.

Demzufolge ist er auch völlig losgelöst von anderen wirtschaftlichen Indikatoren, allerdings möchte die Politik sich aktuell soweit binden, dass er mit dem Wohngeld skaliert, sprich eine Anpassung des Wohngelds führt auch zu einer Anpassung des AEZ.

Knecht

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« Antwort #1874 am: 18.11.2023 12:24 »
Dürfte bei einigen Beamten ja nicht mehr lange dauern, bis sie Wohngeld beantragen können. Dann "knallts" gleich doppelt, super! Danke liebe Politik für diese Weitsicht.