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Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

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Max Bommel:
Es ist auch nicht relevant was die Länder zahlen, da es sich um einen anderen Arbeitgeber handelt.

CPT P:

--- Zitat von: Max Bommel am 08.11.2023 14:25 ---Es ist auch nicht relevant was die Länder zahlen, da es sich um einen anderen Arbeitgeber handelt.

--- End quote ---

Wenn du dieser Meinung bist, hast du das System der "Ausgleichs"-bezüge leider nicht verstanden. Und die IAP wird nur einmal gezahlt, auch wenn es mehrere Arbeitgeber gibt.

Auso1:

--- Zitat von: JurNDS am 08.11.2023 07:43 ---Hallo! Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Weiß zufällig jemand ob die Inflationsausgleichsprämie auch für Empfänger von Ausgleichsbezügen gezahlt wird. Die BVA Ast München gibt mir dazu nur uneindeutige Aussagen. Mir stehe die IAP zu aber man würde noch auf eine Entscheidung warten. Das könne sich noch Monate hinziehen.
Ist damit vielleicht gemeint, dass erst die Besoldungsrunde der Länder abgewartet wird (ich bin nummer Landesbeamte), um dann genau auszurechnen?
Ich möchte nicht als jemand mit überhöhtem Anspruchsdenken erscheinen, aber es interessiert mich genug, um mich hier anzumelden.
Für alle Antworten bedanke ich mich schon mal.

--- End quote ---

Ich habe die IAP als Empfänger von Übergangsgebührnissen mit der letzten Abrechnung für November erhalten. Auch München.

Max Bommel:
Sorry, dann hast du wohl meine Antwort nicht verstanden. Sie bezog sich ausschließlich auf die Inflationsausgleichszahlung.Ausgleichsbezügeempfänger mit Beamtenbezügen bei einer Kommune oder Land erhalten die Zahlung . Unabhängig davon, ob der neue Dienstherr eine solche Zahlung ebenfalls leisten wird oder geleistet hat.

Auso1:

--- Zitat von: CPT P am 08.11.2023 17:01 ---
--- Zitat von: Max Bommel am 08.11.2023 14:25 ---Es ist auch nicht relevant was die Länder zahlen, da es sich um einen anderen Arbeitgeber handelt.

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Wenn du dieser Meinung bist, hast du das System der "Ausgleichs"-bezüge leider nicht verstanden. Und die IAP wird nur einmal gezahlt, auch wenn es mehrere Arbeitgeber gibt.

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Ich gehe davon aus, dass die Ausgleichsbezüge der "E-Schein" ist, oder
Denn bei ÜG ist, wenn ein anderer Arbeitgeber/Dienstherr diese zahlt, das zwar der BVA zu melden, um die Übergangsgebührnisse ggf aufgrund des Ruhensbetrags zu kürzen. Aber wenn man beispielsweise von Bund zu Kommune/Land wechselt und hier eine Prämie bezahlt wird sollte das auch OK sein.

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