Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

<< < (376/405) > >>

WürstchenBrater:
Danke.
Habe jetzt eben selbst in den Entwurf geschaut, dort heißt es:
Die ausgewiesenen AEZ-Beträge beruhen auf den Bedarfen des sozialrechtlichen Mindestsicherungsniveaus für das Jahr 2022, da noch nicht alle notwendigen Berechnungsparameter für das Jahr 2023 vorliegen. Die AEZ-Beträge für 2023 werden im laufenden Abstimmungs- und Gesetzgebungsverfahren und damit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes aktualisiert.
Auf die schnelle habe ich durch Suchen in Dokument nicht gefunden, wo die Beträge direkt gekoppelt werden. Heißt das analog zur Besoldung dann nicht zu jeder Tarifverhandlung sondern mit jeder Änderung des Mindestsicherungsniveaus Anpassung der Tabelle im neuen Gesetzgebungsverfahren?
Kann ich mir irgendwie die angepassten Werte für 2023 herleiten?

emdy:

--- Zitat von: WürstchenBrater am 18.11.2023 12:37 ---Heißt das analog zur Besoldung dann nicht zu jeder Tarifverhandlung sondern mit jeder Änderung des Mindestsicherungsniveaus Anpassung der Tabelle im neuen Gesetzgebungsverfahren?

--- End quote ---

Das heißt es. Es sei denn, nach der Anpassung der Grundsicherung bestünde immer noch ein Abstand von 15% zur Beamtenbesoldung (Vergleichsmaßstab ist die vierköpfige Familie). Aber da man im BMI lieber mit mathematischer Exaktheit berechnet, wie niedrig die Besoldung sein darf (und selbst dabei scheitert), ist es logisch anzunehmen, dass künftig jede Anpassung der Grundsicherung eine Anpassung der Besoldung nach sich ziehen müsste. Ebenso ist anzunehmen, dass weiterhin keine Anpassung der Besoldung erfolgen wird, die über Familienzuschläge hinaus geht, bis der Bund schließlich im Jahre 2042 mittels Vollstreckungsanordnung dazu gezwungen wird.

xap:
Logisch ist hier eigentlich gar nichts mehr. Der AEZ orientiert sich auch nicht am Wohngeld, sondern an den regionalen Mietstufen. Das heißt also nicht zwingend, dass jemand mit einer hohen Miete einen hohen AEZ erhält. Im Speckgürtel von Berlin ist es zumindest so, dass es vereinzelt höhere Mietstufen gibt als in Berlin selbst. Jetzt anzunehmen, dass dort die Mieten höher seien als in Berlin ist gequirlter Mist, sondern vermutlich dem Umstand geschuldet das einzelne Regionen in BB etwas teurer als andere sind.

Und noch absurder wird es, wenn man einige Landkreise nimmt, deren Mietstufe 2023 ggü. 2022 gesunken ist. Bezahlen sie nun weniger Miete? Vermutlich nicht. Aber sie bekommen bzw. bekämen einen geringeren AEZ ausgezahlt. So schon zu beklagen gewesen in NRW wo es ein ähnliches Modell wie den AEZ gibt.

MasterOf:

--- Zitat von: xap am 18.11.2023 15:35 ---Der AEZ orientiert sich auch nicht am Wohngeld, sondern an den regionalen Mietstufen.

--- End quote ---

Das Wohngeld orientiert sich aber an den regionalen Mietstufen, somit der AEZ ebenfalls.

xap:
Genau das habe ich geschrieben. Schrieb ich chinesisch?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version