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Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
BalBund:
jedes Großprojekt kommunaler Wohnungsgeber ist Gift für die Wohngeldstufe, ebenso jede andere Sozialwohnung die auf den Markt kommt. Wenn dann noch lange Wohndauern hinzukommen, also ein relativ großer Pool an (verhältnismäßig) niedrigen Mieten auf neue Sozialmieten trifft, wie z.B. in mancher Gemeinde im Speckgürtel Berlins oder Kölns, dann kann da schon mal eine Stufe Wohngeld sinken und folglich auch der AEZ.
Nochmal: Es ist ein politisches Instrument, die von Würstchen genannte Formulierung bezieht sich auf den Anteil für angemessenes Wohnen im Bürgergeld, was wiederum in Abhängigkeit zum Wohngeldanspruch an sich steht.
xap:
Okay, dann hatte ich das übersehen.
Ich bleibe aber dabei: der AEZ mit seiner Fixierung auf Mietstufen ist gänzlich ungeeignet, um Bedarfe zu decken. Und das völlig losgelöst davon, dass eine Erhöhung an die Grundbesoldung gekoppelt sein sollte. Wie soll man den Beamten vermitteln, dass ihre Besoldung sinkt wenn die Mietstufe sinkt? Das ist dermaßen aus einer Parallelwelt, dass mir die Worte fehlen. Die Verantwortlichen gehören grün und blau ge****** für so etwas.
Hans1W:
--- Zitat von: emdy am 18.11.2023 15:01 ---
--- Zitat von: WürstchenBrater am 18.11.2023 12:37 ---Heißt das analog zur Besoldung dann nicht zu jeder Tarifverhandlung sondern mit jeder Änderung des Mindestsicherungsniveaus Anpassung der Tabelle im neuen Gesetzgebungsverfahren?
--- End quote ---
Das heißt es. Es sei denn, nach der Anpassung der Grundsicherung bestünde immer noch ein Abstand von 15% zur Beamtenbesoldung (Vergleichsmaßstab ist die vierköpfige Familie). Aber da man im BMI lieber mit mathematischer Exaktheit berechnet, wie niedrig die Besoldung sein darf (und selbst dabei scheitert), ist es logisch anzunehmen, dass künftig jede Anpassung der Grundsicherung eine Anpassung der Besoldung nach sich ziehen müsste. Ebenso ist anzunehmen, dass weiterhin keine Anpassung der Besoldung erfolgen wird, die über Familienzuschläge hinaus geht, bis der Bund schließlich im Jahre 2042 mittels Vollstreckungsanordnung dazu gezwungen wird.
--- End quote ---
Man könnte es auch ABM(Arbeitsbeschaffungsmassnahme) nennen. Ein Abbau von Bürokratie, schlanker Staat und ähnliches ist es nicht.
BWBoy:
Mal ne andere Frage:
In der Berichterstattung zur Übernahme des Tarrifergebnisses, entweder beim DBB oder bei verdi, ich bin mir nicht mehr ganz sicher, stand im Zusammenhang mit der Versorgungsrücklage, dass die relative Erhöhung "letztmalig" um 0,2% geringer ausfällt.
Kann man das dann so verstehen, dass bei zukünftigen Besoldungsrunden diese 0,2% Regel nicht mehr zum Tragen kommen wird? hat da jemand was zu gelsen oder Informationen?
Max Bommel:
Ist in § 14a BBesG geregelt. Solange der § nicht angepasst wird, ist diese Aussage richtig.
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