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Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
Umlauf:
--- Zitat von: Nero92 am 02.01.2024 19:43 ---Hallo, wir auf Landesebene sind uns gerade unsicher:
Weiß jemand zufällig, wie es sich bei Teilzeitbeschäftigten verhält im Bezug auf die Inflationsprämie?
Grundsätzlich ist es ja glaube ich so, dass man es anteilig bekommt je nach Prozentsatz der Arbeitszeit.
Wir sollen ja 1800 Euro plus 120 Euro pro Monat bis Oktober erhalten.
Wenn ich jetzt sagen wir in ein paar Monaten auf Teilzeit gehe, bekomme ich dann diese monatlichen Zahlungen anteilsmäßig oder voll weil ich zum Zeitpunkt des Beschlusses noch Vollzeit war?
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Jede Zahlung hat ihren Bezugspunkt. Diese Zeitpunkt bestimmt die Prozentwerte. Die Zeitpunkte stehen alle im Tarifvertrag und werden vermutlich identisch in den Besoldungsgesetzen stehen.
Bauernopfer:
--- Zitat von: Perisher am 02.01.2024 13:57 ---Von 500 Euro/monatlich bin ich nicht weit entfernt, laut Bescheinigung zur steuerlichen Berücksichtigung sind bei mir 356 Euro/Monat zu berücksichtigen.
Im Übrigen, spätestens ab 2026 sollte die Meldung an den Arbeitgeber/Dienstherrn entfallen, da bis dahin die elektronische Übermittlung von Versicherung an AG automatisch erfolgen soll.
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Bei einer privat mitversicherten Ehefrau incl. Pflegeversicherung 470 €/Monat.
Eukaryot:
--- Zitat von: xap am 02.01.2024 11:17 ---Geltend gemacht werden kann aber nur die Basisabsicherung und nicht irgendwelche zusätzlichen Tarifbausteine. Wer jetzt glaub da 500€/Monat geltend machen zu können irrt leider.
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Generell empfehlen kann ich einen Antrag auf Lohnsteuerabzug beim Finanzamt. Knapp 10.000 € Jahresfreibetrag waren bei mir für 2024 drin.
sailor:
Ich würde einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen.
Pendler1:
Bezüglich PKV-Beiträge und Besoldung/Steuerminderung.
So, ich habe mal bei meiner Pensionsbehörde (BAV Münster) nachgefragt.
Tatsächlich kann der Beamte seine PKV-Beiträge bei der Behörde vorlegen, und die verringert dann den Lohnsteuerabzug. (Wusste ich seit jetzt fast 52 Dienstjahre - inkl. Pension nicht😁)
Ist aber genauso wie beim Einkommenssteuer Jahresausgleich.
Entweder monatlich etwas, oder jährlich etwas mehr - jeder so wie er es mag.
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