Unsere Gewerkschaft teilte uns heute zur Übertragung auf die Bundesbeamten u.a. folgendes mit:
Der Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung 2023/2024 liegt den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Stellungnahme vor.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor (§ 14 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz-E; BBesG):
Ab dem 1. März 2024 sollen erhöht werden
• das Grundgehalt zunächst um 200 Euro und sodann um 5,3 Prozent (die Erhöhung berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten)
• der Familienzuschlag um 11,3 Prozent und
• die Amtszulagen um 11,3 Prozent.
Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise ist für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 240 Euro vorgesehen. Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro (§ 14 Absatz 4 BBesG-E). Insgesamt mithin ein Inflationsausgleich von 3 000 Euro.