Genaues kann man wohl erst nach den Redaktionsverhandlungen sagen, aber vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes eine interessante Fragestellung.
Ich würde mich mal an den Regelungen der Corona-Sonderzahlung orientieren. Vermutlich wird es bei der Auszahlung der Inflationsprämie darauf ankommen, ob man im Auszahlungsjahr Zeiten mit Anspruch auf Entgelt vorweisen kann. Wenn ja, dann gibts die Prämie und wenn nein, dann nicht..