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[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen

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Knarfe1000:

--- Zitat von: Prüfer SH am 25.04.2023 20:11 ---Also ich würde beim Bund auf Grundlage der vorläufigen Tabelle (netto!) 500€ mehr bekommen, als in Schleswig-Holstein. Selbst, wenn ich den Abschluss auf uns übertrage, ist der Abstand immer noch erheblich.

--- End quote ---
A 12 Endstufe Bund entspricht, wenn man alles einrechnet, fast A 13 Endstufe RLP. Eine Stunde mehr die Woche? Deal!

Prüfer SH:

--- Zitat von: Knarfe1000 am 26.04.2023 08:14 ---
--- Zitat von: Prüfer SH am 25.04.2023 20:11 ---Also ich würde beim Bund auf Grundlage der vorläufigen Tabelle (netto!) 500€ mehr bekommen, als in Schleswig-Holstein. Selbst, wenn ich den Abschluss auf uns übertrage, ist der Abstand immer noch erheblich.

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A 12 Endstufe Bund entspricht, wenn man alles einrechnet, fast A 13 Endstufe RLP. Eine Stunde mehr die Woche? Deal!

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Das kommt noch dazu, ich bin längst auf 41 Stunden.

Saggse:

--- Zitat von: MasterNoname89 am 25.04.2023 08:15 ---Meine Frage hierzu: amtsangemessenheit bestimmt sich ja nach dem jeweiligen Amt, welches durch den einzelnen bekleidet wird. Ein Bundespolizeibeamter (angenommen PHM A9) hat im Endeffekt das gleiche Amt inne, wie ein Polizeihauptmeister A9 eines Bundeslandes, wobei hier sich die Besoldung spätestens mit Beginn der Zahlungen aus dem Abschluss des TVöD deutlich unterscheiden wird. Das führt sogar dahin, dass ein POM A8 oder sogar PM A7 in bestimmten Konstellationen ein höheres Grundgehalt im Verlgleich zu einem PHM A9 eines Bundeslandes haben könnte.

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Die amtsangemessene Alimentierung stellt nur eine Untergrenze dar, die vom Bund oder einzelnen Bundesländern durchaus überschritten werden darf. Dass jemand mit A7 in einem Bundesland mehr bekommt als jemand mit A9 in einem anderen, ist also durchaus darstellbar. Konkurrenz belebt das Geschäft - das ist durchaus gewollt.

Meierheim:
Bezüglich der Amtsangemessenheit habe ich eine Frage:

In Bayern wird ja nun A13 als Eingangsamt in der Grundschule eingeführt (Voraussetzung: 7 Semester Studium + 2 Jahre Referendariat). A13 ist aber auch (meist ohne Möglichkeit der weiteren Beförderung) an den Universitäten vorgesehen (Voraussetzung: 10 Semester Masterstudium und Promotion). Ist das dann amtsangemessen?

flip:

--- Zitat von: Meierheim am 30.05.2023 18:28 ---Bezüglich der Amtsangemessenheit habe ich eine Frage:

In Bayern wird ja nun A13 als Eingangsamt in der Grundschule eingeführt (Voraussetzung: 7 Semester Studium + 2 Jahre Referendariat). A13 ist aber auch (meist ohne Möglichkeit der weiteren Beförderung) an den Universitäten vorgesehen (Voraussetzung: 10 Semester Masterstudium und Promotion). Ist das dann amtsangemessen?

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Das ist keine Frage der Amtsangemessenheit der Besoldung. Deine Frage zielt eher auf Ämterbewertung ab.
Wie hier im Forum schon so flapsig angeführt wurde: In der einen Behörde ist A13 Amtsleiter - im Ministerium kocht A13 Kaffee ...

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