Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
was_guckst_du:
...manchmal wundere ich mich nicht, dass die Politik die Frage der verfassungskonformen Alimentation irgendwie nicht richtig versteht, wenn man - wie hier - erkennen kann, was selbst ein Großteil der betroffenen Beamtenschaft meint, alles unter den Begriff "Amtsangemessenheit" packen zu können...
Meierheim:
--- Zitat von: flip am 30.05.2023 19:51 ---
--- Zitat von: Meierheim am 30.05.2023 18:28 ---Bezüglich der Amtsangemessenheit habe ich eine Frage:
In Bayern wird ja nun A13 als Eingangsamt in der Grundschule eingeführt (Voraussetzung: 7 Semester Studium + 2 Jahre Referendariat). A13 ist aber auch (meist ohne Möglichkeit der weiteren Beförderung) an den Universitäten vorgesehen (Voraussetzung: 10 Semester Masterstudium und Promotion). Ist das dann amtsangemessen?
--- End quote ---
Das ist keine Frage der Amtsangemessenheit der Besoldung. Deine Frage zielt eher auf Ämterbewertung ab.
Wie hier im Forum schon so flapsig angeführt wurde: In der einen Behörde ist A13 Amtsleiter - im Ministerium kocht A13 Kaffee ...
--- End quote ---
Aber hier geht es nicht primär um Dienstaufgaben sondern Einstellungsvoraussetzungen. Aus einer Ausschreibung:
Voraussetzung für die Einstellung mit A13 ist
1. abgeschlossenes Masterstudium (5 Jahre)
2. abgeschlossene Promotion (3-5 Jahre)
3. dreijährige Erfahrung in Lehre und Forschung
Macht eine Ausbildungszeit von 11 bis 13 Jahren. Dies wird dann gleichgestellt einer Ausbildung von 5 1/2 Jahren (= Lehramt an Grundschulen). Die Amtsaufgaben (Abnahme von Staatsprüfungen, Koordination von internationalen Studiengängen und Forschungsgruppen etc.) sollen hier mal unberücksichtigt bleiben. Zudem gibt es an Universitäten häufig keine Beförderungsmöglichkeit. Daher meine Frage (und weil meine Kolleginnen und Kollegen dagegen vorgehen wollen): gibt es hier eine rechtliche Grundlage (ob man dies nun Amtsangemessenheit oder Amtsbewertung nennt)?
Organisator:
Neben den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hat der Dienstherr einen großen Spielraum, wie er die Dienstposten bewertet. Insoweit kann eine A13 genauso amtsangemessen sein, wie eine A 15.
Die rechtliche Grundlage ist die interne Dienstpostenbewertung, welche mutmaßlich korrekt angewandt wird. Vergleiche zu anderen Behörden bieten da keinen Ansatzpunkt.
Insoweit hast du die selbe Möglichkeit, wie ein Referatsleiter mit A 13 (der auf andere Referatsleiter mit A 15 oder mit B 3 schielt): Einen anderen Dienstposten / Dienstherrn suchen.
Edit:
Oder als Angestellter arbeiten, da bist du automatisch richtig eingruppiert.
Bastel:
Ernsthaft? Das sollte wohl jemand mit Promotion selber herausfinden können.
Opa:
Mal im Forum fragen ist ja auch eine Form des selber Herausfindens. Wenngleich wissenschaftliches Arbeiten anders aussieht ;)
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