Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn
braunwal:
Hallo zusammen,
nach ausgiebiger Recherche war ich mit meiner Meinung sehr Sicher, aber da mein Arbeitgeber sich fast schon weigert sich damit zu beschäftigen, würde ich gerne eure Meinung dazu wissen.
Ausgangslage: Bin Erzieherin (E8aS3) in Elternzeit und wollte Aufgrund von aktuellem Personalmangel als Minijobberin auch als Erzieherin in der selben Einrichtung unterstützen bis meine Elternzeit nächstes Jahr vorbei ist.
Auf Basis TVÖD Vertrag und u.a. dieser Seite (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/geltungsbereich-des-tvoed-1-tvoed-681-die-geringfuegige-beschaeftigung-8-abs1-nr1-sgbiv_idesk_PI13994_HI1434530.html) bin ich auf den Stunden Lohn von ca. 21,13 EUR gekommen und somit auf ca max 24,6 Stunden pro Monat. die ich arbeiten kann ohne über die 520 € zu kommen.
Als ich das meinem Arbeitgeber (=Bürgermeister) vorgeschlagen hatte, hieß es zu mir meine Berechnung ist falsch und mir stehen nur 14,75 € zu , da er als Arbeitgeber von meinem Lohn noch all die Abgaben abziehen müsse.
Habe ihm die Seite von Haufe zukommen lassen aber er beharrt darauf recht zu haben und will mir nicht mehr als die 14,75€ die Stunde zu bezahlen. Tut mir leid aber da bekomme ich für das einräumen von Ware im Aldi oder als Putzkraft in der Nachbarschaft mehr Geld.
Wenn ich mit dem Thema Richtig liege, gibt es eine offizielle Seite für Kommunen die ich ihm noch geben kann und die er auch ernst nehmen muss?
Danke für eure Rückmeldungen!
McOldie:
Was ist im Vertrag vereinbart?
Jürgen S:
Ich hab das dazu gefunden:
https://www.kommunalforum.de/minijobs_im_oeffentlichen_dienst.php
ISN:
Im TVöD wird nicht auf Stundenlohnbasis bezahlt, sondern es wird ein Monatsentgelt gezahlt. Dieses Monatsentgelt wird bei Teilzeitbeschäftigung anteilig gezahlt. Wenn das monatliche Teilzeitentgelt zuzüglich ggf. sozialversicherungspflichtige Beiträge des Arbeitgebers zur Zusatzversorgung zuzüglich anteilige monatliche Jahressonderzahlung die Minijobgrenze nicht überschreitet, ist es ein Minijob.
Das Minijobentgelt vermindert sich um den Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung. Bei einem Minijob hast du keine Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Für die Rentenversicherung hast du nur dann keine Abzüge, wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Steuerabzüge hast du, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf dich überwälzt oder wenn du die individuelle Versteuerung wählst.
Die Regelungen für Abzüge beim Minijob sind in der Privatwirtschaft genauso, außer vielleicht die Zusatzversorgung, die es bei vielen Arbeitgebern nicht gibt.
braunwal:
--- Zitat von: Jürgen S am 25.04.2023 13:20 ---Ich hab das dazu gefunden:
https://www.kommunalforum.de/minijobs_im_oeffentlichen_dienst.php
--- End quote ---
Ja das war auch eine Grundlage für meine Berechnung.
Minijob ist Brutto = Netto, ohne Abzüge bis auf die RV Anteile. Mein AG sagt Brutto= Netto ist quatsch, es wird überall noch Steuern abgezogen auch im Minijob. Aber alle die ich kenne die im Minijob arbeiten, haben keine Abzüge. Aber kenne niemanden der nach TVÖD als Minijobber arbeitet. Aber finde keine Seite auf der seine Aussage unterstützt wird.
Will die Sache gerne richtig stellen, da ich ja auch auf meine alte Stelle wiederkommen möchte, aber dass aktuell ist eine unschöne Situation und irgendwie auch eine Abzocke von Leuten die auf Minijob Basis arbeiten möchte.
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