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Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn

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ich1974:
Kann man beim gleichen Arbeitgeber SV-pflichtige Tätigkeit und Minijob haben? Vielleicht wird nur dein AV während der Elternzeit geändert.

ISN:
Nein, das kann man nicht. Wenn aber in dem ursprünglichen Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit kein Entgelt erzielt wird, besteht in dieser Zeit kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Also darf ein Minijob beim selben Arbeitgeber ausgeübt werden. Entweder durch eine befristete Stundenreduzierung im ursprünglichen Arbeitsverhältnis oder durch ein befristetes neues Arbeitsverhältnis.

braunwal:

--- Zitat von: ISN am 26.04.2023 09:20 ---Die Berechnung deines Arbeitgebers ist keine Minijobberechnung. Er ist offensichtlich davon ausgegangen, dass du mit diesem Entgelt sozialversicherungspflichtig bist.
Die Beispielberechnung bei Haufe finde ich auch nicht zielführend. Du solltest deinen Arbeitgeber fragen, warum er von Sozialversicherungspflicht ausgeht.
Bei einem Minijob zählt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge. Aber bei der Pauschalsteuer entscheidet er, ob er sie auch übernimmt oder ob er individuell versteuert oder die Pauschalsteuer auf dich überwälzt.

--- End quote ---

Die Antwort war in etwa: "Das es Blödsinn ist das beim Minijob Brutto= Netto ist und wenn es so wäre dann würd ich ja als Minijobber mehr Stundenlohn (Netto) bekommen als andere Mitarbeiter. Deswegen kann er mir die 14,92  € die Stunde anbieten, weil das ja auch mein Netto Stunden Lohn vor der Elternzeit gewesen war."

Also komme da nicht weiter und mir fehlt da auch die Lust, dachte es gibt eine Art offizielles "Dokument" mit dem sich die Kollegen beschäftigten müssten. Ah und von dem wenigen Stundenlohn würden mir dann noch die Anteiligen Kosten für mein Kind abgezogen, welches ich an Arbeitstagen mit in die Kita bringen würde ~ ca. 60 € Monat. Somit wäre mein bereinigter Stundenlohn am ende des Tages bei 12,42 €...

Aber nun verstehe ich auch wieso es bisher so schwer ist Krankheitsvertretungen zu finden. Für selbigen Stundenlohn geht eine Erzieherin eher entspannt im Discounter Regale einräumen.

Danke für eure Antworten.
 

ISN:
Du solltest deinen Arbeitgeber fragen, warum er davon ausgeht, dass es kein Minijob ist.
Falls er dir dagegen tatsächlich einfach nur einen fiktiv errechneten Stundenlohn angeboten hat, lass die Finger davon. Das ist unseriös. Für Minijobber gelten die tariflichen Regelungen genau so wie für sv-pflichtige Beschäftigte. Es sei denn, du bist nicht tarifgebunden und der Arbeitgeber weiß das. Dann nutzt er deine Lage aus.

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