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Minijob AG berechnet falschen Stundenlohn

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ISN:

--- Zitat von: ISN am 25.04.2023 13:54 ---Das Minijobentgelt vermindert sich um den Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung. Bei einem Minijob hast du keine Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Für die Rentenversicherung hast du nur dann keine Abzüge, wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Steuerabzüge hast du, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf dich überwälzt oder wenn du die individuelle Versteuerung wählst.
Die Regelungen für Abzüge beim Minijob sind in der Privatwirtschaft genauso, außer vielleicht die Zusatzversorgung, die es bei vielen Arbeitgebern nicht gibt.

--- End quote ---
Wo siehst du eine Abzocke? Bezüglich der Abzüge für die Zusatzversorgung ist es eine tarifliche Regelung, ansonsten sind es gesetzliche Regelungen. Der Arbeitgeber kann die Pauschalsteuer tragen, er muss es aber nicht.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/steuer/27_was_ist_die_einheitliche_pauschsteuer/faq_27_was_ist_die_einheitliche_pauschsteuer.html

flip:
Achte darauf einen Arbeitsvertrag nach TVÖD mit deiner aktuellen Entgeltgruppe S8a Stufe 3 abzuschließen.
Beispielsweise mit 15% Wochenarbeitzeit (rund 25 Stunden im Monat).
Damit hast Du folgende Vorteile:
- angemessenes Entgelt (der Rechner spuckt ziemlich genau 500 Euro dafür aus.)
- Jahressonderzahlung
- bezahlten Urlaub
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- in Teilzeit erworbene Berufserfahrung ist beim Stufenaufstieg voll zu berücksichtigen

ISN:
15% sind zuviel. Damit wird die Minijobgrenze überschritten, da die anteilige Jahressonderzahlung und ggf. auch der sv-pflichtige Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung in die Berechnung einbezogen werden muss.
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/s?id=tv-l-sue-2023&g=S_8a&s=3&zv=VBL&z=15&zulage=&stj=2023&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5%25

braunwal:
Vielen Dank für eure Antworten. Das war meine Berechnung in Anlehnung an die Erläuterung der Haufe Seite:
Entgelt gemäß Tabelle 3.360,03/ 169,57 Std = 19,82 €/Std
Jahressonderzahlung/12 Monate/169,57 Std =  1,32 €/Std
Ergibt zusammen einen Stdlohn von 21,13 €

Minijobgrenze 520 € / 21,13 € = max. 24,6 Std im Monat

Frage an ISN: bedeutet das der AG seine Anteil welche er an die Minijob Zentrale zu zahlen hat auf den AN umwälzen kann? Sowas habe ich bisher nirgends finden können. Und das würde doch auch den Vorteilen eines Minijobs widersprechen, dann wäre es nicht Brutto = Netto. Oder habe ich hier einen Denkfehler.
Im Minijob zahlt man als AN keine KV,AV,PV, Steuern. Nur die 3,6 Prozent RV sofern man sich nicht Befreien lässt

Die Berechnung des AG welche mir peer Screenshot gesendet wurde:
Monatsgrundgehalt gemäß Gehaltsrechner TVöD-SuE : 473 € (Brutto)
abzüglich
Lohnsteuer (KL5)     -40,83 €
Kirchensteuer           -3,26 €
RV                           -44,07 €
KV                            -37,67 €
PV                            -8,89
AV                            -5,69
Somit Gesamtabzüge von 140,41 €
Bleiben Netto für mich 333,46 + Anteilig Jahressonderzahlung von 0,92 € die Std.
Ergibt einen Stundenlohn von ca. 14,92 €

ISN:
Die Berechnung deines Arbeitgebers ist keine Minijobberechnung. Er ist offensichtlich davon ausgegangen, dass du mit diesem Entgelt sozialversicherungspflichtig bist.
Die Beispielberechnung bei Haufe finde ich auch nicht zielführend. Du solltest deinen Arbeitgeber fragen, warum er von Sozialversicherungspflicht ausgeht.
Bei einem Minijob zählt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge. Aber bei der Pauschalsteuer entscheidet er, ob er sie auch übernimmt oder ob er individuell versteuert oder die Pauschalsteuer auf dich überwälzt.

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