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Heizungsbetrieb ab 2024

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BAT:

--- Zitat von: Hugo am 03.05.2023 13:00 ---Zentral geht es mir darum, dass von vielen Eigentümern viel abverlangt werden soll, obwohl diese Maßnahmen in ihrer Gesamtbetrachung wenig Sinn ergeben. Im Winter würde meine WP mit Strom betrieben werden der aus den neu gebauten Gaskraftwerken stammen wird.
Alles eine Milchmädchenrechnung. Aber wer sich an der ganzen WP Geschichte und Elektromobilität aufgeilt, dem ist nicht zu helfen.

--- End quote ---

Das ist ja nichts Neues. Wir haben doch grade noch Gasheizungen gefördert und vor Jahren mal Abwrackprämien für Autos gezahlt. Der Irrsinn geht halt weiter...

Organisator:

--- Zitat von: Hugo am 03.05.2023 13:00 ---Zentral geht es mir darum, dass von vielen Eigentümern viel abverlangt werden soll, obwohl diese Maßnahmen in ihrer Gesamtbetrachung wenig Sinn ergeben. Im Winter würde meine WP mit Strom betrieben werden der aus den neu gebauten Gaskraftwerken stammen wird.
Alles eine Milchmädchenrechnung. Aber wer sich an der ganzen WP Geschichte und Elektromobilität aufgeilt, dem ist nicht zu helfen.

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Aktuell wird von keinen Eigentümern etwas abverlangt, erst wenn eine funktionierende Heizung irreparabel defekt ist. Wärmepumpen werden immer mit Strom betrieben, das ist bauartbedingt.

Auf dem Weg hin zu einer Energiewende, weg von den fossilen Brennstoffen, muss nicht nur die Erzeugung, sondern auch der Konsum der Energie umgestellt werden. Und das funktioniert nunmal Hand in Hand, über die nächsten 20 Jahre.
Insofern einfach mal die nächsten Jahre abwarten, nach Produktionsausweitung und Abflauen der aktuell hohen Nachfrage werden WP nicht nur billiger, sondern auch neue Arten (z.B. als Alternative zu Etagenheizungen) entstehen. Bis dahin sieht man weiter und verbrennt weiterhin was man verbrennen möchte.

MoinMoin:

--- Zitat von: Hugo am 03.05.2023 13:00 ---Zentral geht es mir darum, dass von vielen Eigentümern viel abverlangt werden soll, obwohl diese Maßnahmen in ihrer Gesamtbetrachung wenig Sinn ergeben. Im Winter würde meine WP mit Strom betrieben werden der aus den neu gebauten Gaskraftwerken stammen wird.
Alles eine Milchmädchenrechnung. Aber wer sich an der ganzen WP Geschichte und Elektromobilität aufgeilt, dem ist nicht zu helfen.

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Korrekt, da kann man lieber das Geld für Dämmung ausgeben, als es zwangsweise verfrüht in die WP zu stecken, zumindest solange die CO2 "freie" Energieversorgung noch nicht gesichert ist.
Und wenn man nicht gesichert einen GasKW (2022 9,34Cent) Preis zu WPStromKWPreis (2022 34,94 Cent) von kleiner 1:4 hat, dann ist es monetär ein Zuschussgeschäft. Bei dem Preis von 2022 brauchte eine WP eine JAZ von ~3,7 um billiger Wärme zu erzeugen.
Schafft keine LWP
Fazit:
Anschaffung teurer
Betrieb teurer
CO2 weniger, aber nicht 0
Danke Anke

Organisator:

--- Zitat von: BAT am 03.05.2023 13:29 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 03.05.2023 12:47 ---
Aber auf deine Frage: Die Eigentümerversammlung wird es dann doch Entscheiden.
So wie jetzt ja auch schon eine Wechsel von GETH zu Zentral so entschieden wird.

--- End quote ---

Das ist doch bekannt.

Mit dem Unterschied, dass der Gesetzgeber nun bestimmte Parteien von einer "Tauschpflicht" ausgeschlossen hat. Da wäre ich mir noch nicht sicher, ob das eine Eigentümerversammlung ohne Kostenfreiheit für den 80 - jährigen rechtmäßig entscheiden kann.

--- End quote ---

Ein 80-jähriger wird auch den Kinderspielplatz nicht nutzen können, den ggf. eine Eigentümerversammlung beschließt und dennoch mitzahlen dürfen. Gibt es dazu nicht rechtliche Regelungen aus der Bruchteilsgemeinschaft, die genau das regelt?

MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 03.05.2023 13:29 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 03.05.2023 12:47 ---
Aber auf deine Frage: Die Eigentümerversammlung wird es dann doch Entscheiden.
So wie jetzt ja auch schon eine Wechsel von GETH zu Zentral so entschieden wird.

--- End quote ---

Das ist doch bekannt.

Mit dem Unterschied, dass der Gesetzgeber nun bestimmte Parteien von einer "Tauschpflicht" ausgeschlossen hat. Da wäre ich mir noch nicht sicher, ob das eine Eigentümerversammlung ohne Kostenfreiheit für den 80 - jährigen rechtmäßig entscheiden kann.

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Warum sollte eine Dämmung des Daches, ein Wechsel von Etageheizung zu Zentralheizung, oder eine Fassadendämmung kostenfei sein.

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