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Heizungsbetrieb ab 2024

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BAT:

--- Zitat von: MoinMoin am 03.05.2023 13:38 ---
Warum sollte eine Dämmung des Daches, ein Wechsel von Etageheizung zu Zentralheizung, oder eine Fassadendämmung kostenfei sein.

--- End quote ---

Weil eine solche Ma0nahme bei der gleichen Person, die in einem EFH lebt, gar nicht gesetzlich vorgesehen war? Man muss die Eigentümer ja schon gleich behandeln. Und wenn man eine Ausnahme für 80 - jährige macht, dann muss das aber auch für alle Personen dieser Gruppe gelten.

Würde also bedeuten, daß wenn z. B. bestimmte Maßnahmen ehe notwendig waren, dann ist diese Partei zu beteiligen. Diejenigen, die aber aufgrund des neuen Gesetzes ausgenommen sind, müssten aber nur die Kosten tragen, die bei Nichtgültigkeit des Gesetzes angefallen werden.

Herbert Meyer:

--- Zitat ---Aktuell wird von keinen Eigentümern etwas abverlangt, erst wenn eine funktionierende Heizung irreparabel defekt ist. Wärmepumpen werden immer mit Strom betrieben, das ist bauartbedingt.

Auf dem Weg hin zu einer Energiewende, weg von den fossilen Brennstoffen, muss nicht nur die Erzeugung, sondern auch der Konsum der Energie umgestellt werden. Und das funktioniert nunmal Hand in Hand, über die nächsten 20 Jahre.

--- End quote ---

Das aktuelle GEG nennt bereits Austauschpflichten für funktionierende Heizungen - und über eine Ausweitung dieser Austauschpflichten diskutiert die Ampel derzeit bekanntlich leidenschaftlich. Von daher entspricht das einfach nicht den Fakten. Unsere funktionierende Heizung ist von der bestehenden Austauschpflicht z. B. nur nicht betroffen, weil zufällig kein Gas an der Straße anliegt.

Darüber hinaus kann ich nicht nachvollziehen, woher dieser zeitliche Horizont von 20 Jahren entspringt. Falls die GEG-Novelle in ihrer aktuellen Form tatsächlich durchkommt, ist ein Großteil der Immobilienbesitzer in der Pflicht innerhalb weniger Jahre zu handeln, mit einem entsprechenden Hauen und Stechen um Handwerker und Materialien. Das ist ja gerade der große Kritikpunkt der ganzen Handwerks- und Produktionsverbände, dass sich die Novelle nicht an real existierenden Kapazitäten ausrichtet.

BAT:
Also ich wollte meine ETW in zwei oder drei Jahren verkaufen. Die Kosten sind wohl auch ohne Rechtskraft des Gesetzes eigentlich "eingetreten". Denn ich denke schon, dass sich der erzielbare Preis ohne LWP und mit 22 Jahre alter Gasheizung bereits jetzt um 10 bis 20 K verringert hat.

Prüfer SH:

--- Zitat von: BAT am 03.05.2023 13:44 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 03.05.2023 13:38 ---
Warum sollte eine Dämmung des Daches, ein Wechsel von Etageheizung zu Zentralheizung, oder eine Fassadendämmung kostenfei sein.

--- End quote ---

Weil eine solche Ma0nahme bei der gleichen Person, die in einem EFH lebt, gar nicht gesetzlich vorgesehen war? Man muss die Eigentümer ja schon gleich behandeln. Und wenn man eine Ausnahme für 80 - jährige macht, dann muss das aber auch für alle Personen dieser Gruppe gelten.

Würde also bedeuten, daß wenn z. B. bestimmte Maßnahmen ehe notwendig waren, dann ist diese Partei zu beteiligen. Diejenigen, die aber aufgrund des neuen Gesetzes ausgenommen sind, müssten aber nur die Kosten tragen, die bei Nichtgültigkeit des Gesetzes angefallen werden.

--- End quote ---

Das wäre schön, nur leider kaum realistisch. Wenn das dann auch noch für andere Gesetze so gelten würde, herrlich.

MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 03.05.2023 13:44 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 03.05.2023 13:38 ---
Warum sollte eine Dämmung des Daches, ein Wechsel von Etageheizung zu Zentralheizung, oder eine Fassadendämmung kostenfei sein.

--- End quote ---

Weil eine solche Ma0nahme bei der gleichen Person, die in einem EFH lebt, gar nicht gesetzlich vorgesehen war? Man muss die Eigentümer ja schon gleich behandeln. Und wenn man eine Ausnahme für 80 - jährige macht, dann muss das aber auch für alle Personen dieser Gruppe gelten.

Würde also bedeuten, daß wenn z. B. bestimmte Maßnahmen ehe notwendig waren, dann ist diese Partei zu beteiligen. Diejenigen, die aber aufgrund des neuen Gesetzes ausgenommen sind, müssten aber nur die Kosten tragen, die bei Nichtgültigkeit des Gesetzes angefallen werden.

--- End quote ---
Ist mir bisher nicht bekannt, dass es eine gesetzliche Planung gibt, die verlangt, dass man in Mehrfamilienhäuser auf Zentralheizung umstellen muss.
Wenn also die Eigentümerversammlung diese beschließt, gibt es auch keine Ausnahmen.
Das so ganz nebenbei von Gas auf WP Fernwäre o.ä. umgestellt wird, ist da dann nachrangig.

Etwas anderes (und darauf willst du wohl hinaus) ist es, wenn die Eigentümerversammlung eine WP anstelle eines 1zu1 Gasheizungs Austausches machen muss, die 80jährige es aber nicht machen müsste, da wird es spannend.

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