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[Allg] Rückwirkende Einweisung auf eine Planstelle

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Thomber:

--- Zitat von: Organisator am 28.04.2023 09:23 ---
--- Zitat von: Thomber am 28.04.2023 08:37 ---Verstehe Euch, danke.

(Ich ging halt davon aus, dass die bekannten 6 Monate eine Art Probe-/Bewährungszeit darstellen und diese hat die Kollegin ja schon absolviert, egal, ob abgeordnet oder nicht - sie hat die Tätigkeiten wahrgenommen und das bestreitet im Amt auch niemand.)

--- End quote ---

Ich würde die Abordnungszeit schon als Art Probezeit sehen - dafür ist sie wohl auch gedacht. Für eine mögliche Beförderung, bzw. Wartenzeiten dafür dürfte da aber ohne Belang sein.

--- End quote ---

Aber beißt sich das vom Gedanken her nicht?     Probezeit erfolgreich abgeleistet - wir wollen die Kollegin behalten und dann aber muss noch einmal 6 Monate gleiche Arbeit tun, um befördert zu werden.  Eigentlich würden ja 1x 6 Monate genügen.    Fühlt sich an, wie 2x Probezeit, denn am Ende der zweiten 6Monate könnte man ja sagen---- Sie sind leider ungeeignet.   UND DANN?   Dann ist die Versetzung ja bereits vollzogen und wir hätten diese Kollegin dann plötzlich auf ner A12 unterzubringen, obwohl wir nur ne A13 frei haben, für die sie nicht geeignet ist.     Das fände ich auch gegenüber der Dame unfair, denn sie hat ihren alten Dienstherrn verlassen....   und welche Aussagekraft hätte dann die "Beurteilung" zumn Ende der Abordnungszeit überhaupt noch?    Heute sagen wir, "Ja, sie machen den Job gut, wir behalten sie gerne."  und 6 Monate später sagen wir:  Nö - die Stelle bekommen sie nicht!      Verstehst, was ich meine?

Organisator:

--- Zitat von: Thomber am 28.04.2023 10:16 ---
--- Zitat von: Organisator am 28.04.2023 09:23 ---
--- Zitat von: Thomber am 28.04.2023 08:37 ---Verstehe Euch, danke.

(Ich ging halt davon aus, dass die bekannten 6 Monate eine Art Probe-/Bewährungszeit darstellen und diese hat die Kollegin ja schon absolviert, egal, ob abgeordnet oder nicht - sie hat die Tätigkeiten wahrgenommen und das bestreitet im Amt auch niemand.)

--- End quote ---

Ich würde die Abordnungszeit schon als Art Probezeit sehen - dafür ist sie wohl auch gedacht. Für eine mögliche Beförderung, bzw. Wartenzeiten dafür dürfte da aber ohne Belang sein.

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Aber beißt sich das vom Gedanken her nicht?     Probezeit erfolgreich abgeleistet - wir wollen die Kollegin behalten und dann aber muss noch einmal 6 Monate gleiche Arbeit tun, um befördert zu werden.  Eigentlich würden ja 1x 6 Monate genügen.    Fühlt sich an, wie 2x Probezeit, denn am Ende der zweiten 6Monate könnte man ja sagen---- Sie sind leider ungeeignet.   UND DANN?   Dann ist die Versetzung ja bereits vollzogen und wir hätten diese Kollegin dann plötzlich auf ner A12 unterzubringen, obwohl wir nur ne A13 frei haben, für die sie nicht geeignet ist.     Das fände ich auch gegenüber der Dame unfair, denn sie hat ihren alten Dienstherrn verlassen....   und welche Aussagekraft hätte dann die "Beurteilung" zumn Ende der Abordnungszeit überhaupt noch?    Heute sagen wir, "Ja, sie machen den Job gut, wir behalten sie gerne."  und 6 Monate später sagen wir:  Nö - die Stelle bekommen sie nicht!      Verstehst, was ich meine?

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irgendwie nicht so richtig.

Ich kenne das Verfahren so, dass man bei einem Dienstherrenwechsel zum neuen Dienstherrn abgeordnet wird, damit sich beide kennenlernen können. Wenn erfolgreich erfolgt die Versetzung und ggf. Einweisung auf die neue Planstelle.
Eine Beförderung hängt dann von eventuellen rechtlichen Wartezeiten ab sowie dem Willen des Dienstherrn.
Insoweit verstehe ich nicht, warum hier "2xProbezeit" gelten sollte.

Thomber:
Noch ein Versuch, meine Frage-Motivation zu verdeutlichen:

Beamtin A12 wird abgeordnet und nimmt Tätigkeit nach A13gD wahr.  Alle sind happy und versetzt sie.
Dann wird sie offiziell auf diese Stelle eingewiesen und muss 6 Monate auf Beförderung warten. Diese 6 Monate sind eine Probezeit....      Sie saß doch aber schon zuvor auf der Stelle, in unserem realen Fall sogar 6 Monate bereits!    Warum sollte man sie nun also nicht bei der Versetzung gleich befördern?    Wäre das zumindest theoretisch möglich oder darf man abgeordnete Kräfte nicht bei Versetzung befördern?

EiTee:
Hier wird immer von Probezeit geredet was mithin falsch ist. Wenn man die Abordnung im übertragenen Sinne so sehen möchte, ok. Des weiteren war sie nie auf dem A13 DP sondern hatte ihr Statusamt A12 weiter inne.

Jedoch befreit das ganze nicht von der Erprobungszeit §34 BLV und die sind nunmal mind. 6 Monate.
Es ist absolut zulässig, dass auf einem A12 DP höherwertige Tätigkeiten durchgeführt werden, auch wenn diese den künftigen Tätigkeiten entsprechen.

Die Zeit von mind. 6 Monaten ist somit abzuleisten.
Clever wäre gewesen, der neue Dienstherr hätte die Einweisung auf den A13 DP rückwirkend vorgenommen. Des Weiteren kann sie den A13 DP inne haben und wird bis zur Pension niemals auf A13 befördert, denn einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht!

Thomber:

--- Zitat von: EiTee am 28.04.2023 12:48 ---Hier wird immer von Probezeit geredet was mithin falsch ist. Wenn man die Abordnung im übertragenen Sinne so sehen möchte, ok. Des weiteren war sie nie auf dem A13 DP sondern hatte ihr Statusamt A12 weiter inne.

Jedoch befreit das ganze nicht von der Erprobungszeit §34 BLV und die sind nunmal mind. 6 Monate.
Es ist absolut zulässig, dass auf einem A12 DP höherwertige Tätigkeiten durchgeführt werden, auch wenn diese den künftigen Tätigkeiten entsprechen.

Die Zeit von mind. 6 Monaten ist somit abzuleisten.
Clever wäre gewesen, der neue Dienstherr hätte die Einweisung auf den A13 DP rückwirkend vorgenommen. Des Weiteren kann sie den A13 DP inne haben und wird bis zur Pension niemals auf A13 befördert, denn einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht!

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Sie wurde mit Tag der Abordnung mit den Aufgaben der A13gD faktisch betraut. Sie hat in diesen 6 Monaten gezeigt, dass sie den Aufgaben gewachsen ist und nun wurde hier entschieden, dass sie die üblichen 6 Monate warten muss auf die Beförderung.  Jeder, der ohne Abordnung gekommen wäre, würde also 6 Monate früher befördert werden.   Dass die Kollegin in einem Rechtsstreit unterliegen würde, mag ja sein, aber ich kann sie verstehen, wenn sie diese Zeiten (2x 6 Monate) im Vergleich zu anderen Kollegen (1x Monate) für ungerechtfertigt hält.

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