Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenwechsel Ingenieur von E10 -> E13: Stufe?
Markus:
Ok, das klingt ja nicht schlecht. Die Aussage mit der Stufe 1 war auch übrigens nicht von einem Personaler, den werde ich beim Vorstellungsgespräch dazu befragen.
Markus:
Ich habe mich nun gegen die Stelle entschieden, habe aber ein anderes Angebot und da die Frage hier reinpasst mache ich erst mal keinen neuen Thread auf.
Als Vorinfo: Beim Bewerbungsgespräch für die Stelle um die es ursprünglich ging, wurde mir E12 Stufe 3 zugesagt. E13 würde nicht gehen, da ich hierzu Master oder Uni Diplom benötige und aufgrund des Dipl. (FH) also in E12 eingruppiert würde. War mir dann egal, da ich die Stelle eh abgesagt habe.
Nun habe ich aber wieder den gleichen Fall, auch eine E13-Stelle, und man wird mir wieder das selbe beim Bewerbungsgespräch sagen. Meine Frage wäre, ob und - wenn ja - welche Möglichkeiten es gäbe mich auch mit Dipl. (FH) in eine E13 Stelle einzugruppieren (es wäre eine Auftragsforschung für ein Industrieunternehmen, jegliche Unterstützung des zukünftigen Fachvorgesetzten hätte ich). Ich frage deshalb so dezidiert nach, da mir von meiner alten Hochschule (auch TV-L, selbes Bundsland) eine ganze Reihe Dipl. (FH)-Ingenieure mit E13 bekannt sind. Wobei ich natürlich nicht ausschließen kann, dass sich die Gesetzes- oder Urteilslage inzwischen geändert hat.
Edit: In einem anderen Thread habe ich gerade bezüglich §16.5 TV-L von einem User gelesen. Auch das müsste hier eine Möglichkeit in der Verhandlung sein, oder? Also statt E12-3 dann E12-4 oder gar E12-5 verlangen.
--- Zitat ---(5) 1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.
--- End quote ---
MoinMoin:
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Bei fehlender Voraussetzung in der Person wird man eine EG niedriger eingruppiert.
Also entweder man hat eine abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, was beim FH Dipl. nicht der Fall sein dürfte.
oder man wird als sonstige Beschäftigte anerkannt.
Vor Gericht ist das relativ schwer nachzuweisen, dass man ein sB ist, also es ist schwer es einzuklagen.
Aber wenn der AG (inkl. der Gremien) und der AN sich einig sind, dass sie die Rechtsmeinung vertreten, dass man sB ist, dann wirst du in die EG13 eingruppiert.
(Und wenn es ein Eingruppierungsirrtum ist, dann ist es halt auch egal, da wo kein Kläger ...)
Das wird womöglich der Weg sein, den deine EG13er FH Dipl. gegangen sind.
(Alternative: Man gibt dir eine EG14 Stelle und dann bist du in der EG13 8) )
Markus:
Danke für die Info. Zwischen E12 und 13 ist die Differenz eh so gering, dass ich eher versuchen werde eine Stufe 4 statt 3 über den §16.5 TV-L rauszuholen.
seberus:
--- Zitat von: MoinMoin am 14.06.2023 18:51 ---Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Bei fehlender Voraussetzung in der Person wird man eine EG niedriger eingruppiert.
Also entweder man hat eine abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, was beim FH Dipl. nicht der Fall sein dürfte.
oder man wird als sonstige Beschäftigte anerkannt.
Vor Gericht ist das relativ schwer nachzuweisen, dass man ein sB ist, also es ist schwer es einzuklagen.
Aber wenn der AG (inkl. der Gremien) und der AN sich einig sind, dass sie die Rechtsmeinung vertreten, dass man sB ist, dann wirst du in die EG13 eingruppiert.
(Und wenn es ein Eingruppierungsirrtum ist, dann ist es halt auch egal, da wo kein Kläger ...)
Das wird womöglich der Weg sein, den deine EG13er FH Dipl. gegangen sind.
(Alternative: Man gibt dir eine EG14 Stelle und dann bist du in der EG13 8) )
--- End quote ---
Ich würde hier eher die Eingruppierung nach Teil II 22.1 Ingeniere sehen:
Entgeltgruppe 13
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 heraushebt.
2. Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 3 heraushebt.
Also von dem her EG 13 mit FH Diplom geht
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