Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
MoinMoin:
--- Zitat von: PhoenixDea am 28.04.2023 10:07 ---Danke für die Infos.
Angebot für die E 11 beim gleichen AG, nur andere Behörde, liegt vor.
Einladungen für Vorstellungsgespräche liegen für andere Bereiche beim gleichen AG, aber auch bei anderen Kommunen und beim Bund vor. Alles E11.
Bei der Bewertung der Stelle ging es ja eben genau darum, dass man mir nichts schenken soll, ich mache selbstverständlich auch die entsprechende Tätigkeit. Es kann doch nicht sein, dass der eine ganz sauber auf eine E11 kommt und seine GL der Meinung ist mir hier alles zu torpedieren.
Die Frist für die Zusage der anderen Stelle läuft, aber die HV scheißt darauf, was mit so einer kleinen nachgeordneten Behörde passiert. Der PR und die FrV waren hinterher, der Leiter unserer Behörde hat immer wieder ggü. der HV betont, dass er einen Weggang von mir unbedingt verhindern möchte.... aber nö.
Da wird man doch irre.
--- End quote ---
Tipp:
Sage doch einfach der dir genehmen Stelle zu und Kündige!
Dann können die dich ganz normal einstellen und förderliche Zeiten anerkennen oder sonstigen Kram machen.
Und lass dich nicht von deperten GLInnen oder sonstigen Menschen die die Zeichen der Zeit nicht erkannt haben und noch im Gestern leben versauern
PhoenixDea:
kündigen muss ich ja nicht, ist ja nur eine Versetzung?!
MoinMoin:
--- Zitat von: PhoenixDea am 28.04.2023 11:01 ---kündigen muss ich ja nicht, ist ja nur eine Versetzung?!
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müssen musste nicht, aber deine Verhandlungsbasis ist eine andere.
Versetzung ist etwas was der AG alleine mit sich selber ausmacht, da hast du nur minimal mitzureden.
(Sprich du bist anzuhören)
Man muss sich halt fragen ob man Spielball oder Ballspieler sein will!
Muschebubu:
--- Zitat von: PhoenixDea am 28.04.2023 11:01 ---kündigen muss ich ja nicht, ist ja nur eine Versetzung?!
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So wurde es hier auch gerade praktiziert. Könnte es sein, dass wir über Berlin schreiben? In der Tat gibt es da wohl Vorgaben vom Rechnungshof, die eindeutig sind (verständlich), dass sich alle Teile der Verwaltung nicht gegenseitig die DK wegloben sollen. Konsequenz daraus ist eine sehr strenge Auslegung des TV-L. Bisweilen werden nicht einmal mehr die vorhandenen Möglichkeiten aus Angst ausgeschöpft.
Besagter MA hat nun in Berlin gekündigt, um nach Berlin quasi zu wechseln. Höhere EG und Vorweggewährung von 2 Stufen.
JC83:
--- Zitat von: Muschebubu am 02.05.2023 20:30 ---
--- Zitat von: PhoenixDea am 28.04.2023 11:01 ---kündigen muss ich ja nicht, ist ja nur eine Versetzung?!
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So wurde es hier auch gerade praktiziert. Könnte es sein, dass wir über Berlin schreiben? In der Tat gibt es da wohl Vorgaben vom Rechnungshof, die eindeutig sind (verständlich), dass sich alle Teile der Verwaltung nicht gegenseitig die DK wegloben sollen. Konsequenz daraus ist eine sehr strenge Auslegung des TV-L. Bisweilen werden nicht einmal mehr die vorhandenen Möglichkeiten aus Angst ausgeschöpft.
Besagter MA hat nun in Berlin gekündigt, um nach Berlin quasi zu wechseln. Höhere EG und Vorweggewährung von 2 Stufen.
--- End quote ---
Geile Aktion. Hatten wir auch schon.
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