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Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?

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Ghjkl:
Hallo,

Folgende Antworten auf deine Fragen:

1. Ich würde vermutlich in das Eingangsamt A10( technischer Dienst) verbeamtet. Besteht hier die Möglichkeit eine Fachkräftezulage zu vereinbaren, um z.B. den Wegfall von der Jahressonderzahlung und höherer Erfahrungsstufen zu kompensieren?
Zwar gibt es auch für Beamte diverse Zulagen und Zuschläge. Schau mal hier: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/z/zulagen.html
Ich glaube aber, dass die Voraussetzungen in deinem Fall nicht erfüllt sind. Heißt du wirst ganz normal nach BBesO (Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe) bezahlt.

2. Kann verschriftlicht werden, dass ich nach einem Jahr in die A11 befördert werde? Unter der Annahme, dass die Stellenbewertung E11=A11 ist?
Das wird dir keine Behörde schriftlich geben. Du hast als Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Beförderung. Wenn du aber gute Leistungen zeigst und die Stelle wie beim Bund üblich A9-A11 bewertet ist, sollte die Beförderung ins Statusamt A11 nur eine Frage der Zeit (höchstens 3 Jahre) sein.

3. Könnte ggf. auch verschriftlich werden, dass wenn ich A11/3 erreicht habe, Ziel sein sollte, mich in die A12 zu befördern[/i][/i], bzw. hier gezielt zu unterstützen?
Auch das wird dir niemand schriftlich geben. Du brauchst, um ins nächst höhere Beförderungsamt zu kommen,
A) eine freie Stelle im Amt mit entsprechendem Stellenwert, die zur Besetzung ausgeschrieben wird
B) eine gute dienstliche Beurteilung und ein wenig Glück bei der Konkurrentenlage
C) nach der Besetzung weiter gute Leistungen, um die Erprobungszeit von idR sechs Monaten zu überstehen um befördert werden zu können.

4. Ich habe derzeit einen Bachelor, mache nebenbei jedoch einen Master (Informatik) und möchte mir die Option des hD offenhalten, könnte hier auch etwas verschriftlicht werden?
Ebenfalls schwierig, s.o.

Wenn du gut in deinem Fach bist und gerade nen Master machst, würde ich die Verbeamtung im gD ausschlagen und entweder in die Privatwirtschaft wechseln oder mich mit dem Master auf ne EGa13 Stelle bewerben und mich dann im hD verbeamten lassen.

EiTee:
Doch, das kann alles durchaus verschriftlich werden, entfaltet jedoch keine Bindung, von daher nützt es Dir nichts.

BWBoy:
Also bei uns ist es möglich, dass Leute mit entsprechender Vorerfahrung per Direkteinstieg mit A11 verbeamtet werden im technischen Dienst. Das würde ich an deiner Stelle klären ob das bei euch geht. Ansonsten auf den htD warten. von E11 auf A10 würde ich nicht machen.

PolareuD:
Das Dienstleben eines Beamten wird grundsätzlich durch Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Verhandelbar ist in dem Zusammenhang aus meiner Erfahrung nichts. Die Einstellung in einem Förderamt ist möglich, wenn man die Laufbahn fiktiv nachzeichnen kann. Z.B. im gtVd der Bw ist es möglich direkt zum BaP mit der Besoldungsgruppe A11 ernannt zu werden, wenn man über mindestens 4,5 Jahre äquivalente Berufserfahrung verfügt. 1,5 Jahre dienen zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung. Gemäß Personalentwicklungskonzept sind mindestens 3 Jahre notwendig zum erreichen der Besoldungsgruppe A11. Wenn diese 3 Jahre in einem Angestelltenverhältnis im oder außerhalb des Öffentlichen Dienstes erbracht wurden und die Tätigkeit als gleichwertig anerkannt wurde ist eine Einstellung mit A11 möglich.

Bei mir an der Dienststelle gab es sogar Fälle in dem eine Direktverbeamtung im mtVd im Endamt A9m erfolgte. Beide waren zuvor langjährig als Angestellte im Hause tätig.

Elur:
Wahnsinn! Ich bin nach rund 20 Jahren Angestellte verbeamtet worden und ich musste ins Eingangsamt zurück. Und bekam auch noch 3 Jahre Probezeit aufgedrückt.

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