Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Jobcenter - Stellenangebot
Max777:
Guten Tag,
ich habe ein Stellenangebot bei einem Jobcenter und weiß nicht, ob es sich lohnt die Stelle anzunehmen.
Es handelt sich um die Stelle des Sachbearbeiters für die Abrechnung von Integrationsleistungen nach §16i
SGB 2. Die Stelle wird vergütet nach EG 9c.
Ich habe bisher ein wirtschaftswissenschaftliches Studium mit Bachelor.
Hat vielleicht jemand Erfahrung mit der Stelle, vor allem wie anspruchsvoll die Arbeit ist und welche persönlichen Eigenschaften man dafür mitbringen sollte, da ich keine wirkliche Vorstellung von dieser Stelle habe und auch nicht so richtig weiß, was auf mich zukommen würde.
Oder sollte man das Jobcenter generell als Einsatzstelle lieber meiden?
Vielen Dank!
Bastel:
Warum willst du für die 9c arbeiten?
BalBund:
Ein nach 9c bewerteter Dienstposten wäre auf der kommunalen Seite angesiedelt, da verdient der Kollege, der die gleiche Arbeit als Angestellter der Bundesagentur für Arbeit macht deutlich mehr (vgl. TV-BA). Das zieht sich in der Struktur der Jobcenter bis auf eine E11, erst da bekommt man netto mehr als der BA-Kollege raus. Selbst kommunale Teamleiter werden mit einer E10 abgespeist, so viel zu den Entwicklungschancen.
Mit E11 hast Du in der Kommune aber schon Personalverantwortung für bis zu 24 Personen (je nach BL). Diese Ebene wird Dir als Sachbearbeiter in einem JC also sicher verschlossen bleiben.
Die E9c ist darüber hinaus dotiert für überwiegend leichte, selten mittelschwere Fälle. Sprich, eigentlich könnten die Bürosachbearbeiter das selber, dürfen es nur nicht anordnen. Wer ambitioniert ist, kann hier schnell in einen Bore-Out rennen.
Opa:
--- Zitat von: BalBund am 05.05.2023 10:48 ---Die E9c ist darüber hinaus dotiert für überwiegend leichte, selten mittelschwere Fälle. Sprich, eigentlich könnten die Bürosachbearbeiter das selber, dürfen es nur nicht anordnen. Wer ambitioniert ist, kann hier schnell in einen Bore-Out rennen.
--- End quote ---
Ich frage mich allerdings, was die hier angebotene Stelle tatsächlich beinhaltet. Abrechnung von §16i-Fällen kann bei einer E9c-Stelle kaum der gesamte Aufgabeninhalt sein. Entweder umfasst die Aufgabe deutlich mehr, als hier dargestellt oder es handelt sich um eine fehlerhafte Bewertung.
Der E9c liegt in einem Jobcenter (gemeinsame Einrichtung) ein Stellenprofil zugrunde, das im Wesentlichen dem Tätigkeits- und Kompetenzprofil der BA für dieselbe Funktion auf der Tätigkeitsebene IV entspricht.
Wie du darauf kommst, dass diese Tätigkeiten überwiegend leichte und selten mittelschwere Fälle umfassen, ist nicht nachvollziehbar. Zudem wäre das unlogisch, da oberhalb der E9c keine weitere Sachbearbeitungsebene existiert, welche die mittelschweren bis schweren Fälle erledigen könnte. E9c umfasst -sofern die Tätigkeiten zutreffend bewertet wurden- überwiegend mittelschwere bis schwere Fälle.
Opa:
https://jobs.meinestadt.de/minden-westfalen/standard?id=253985851
Hier z.B. eine E9c-Stelle, in welcher die Abrechnung von 16i-Fällen enthalten ist, aber darüberhinaus noch einiges mehr.
Minden-Lübbecke ist eine sogenannte „Optionskommune“, die das SGB II alleine, d.h. ohne die BA verantwortet.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version