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Jobcenter - Stellenangebot
BalBund:
Das BVA hat einen hübschen Leitfaden dafür: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_eingruppierung.html
In den Entgeltgruppen 9b bis 12 wird zusätzlich zu dem Tätigkeitsmerkmal „gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen“ zur Stärkung des Ausbildungsbezugs das Tätigkeitsmerkmal „Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit“ eingeführt. Dieses neue Merkmal erfordert einen FH- oder Bachelor-Abschluss und eine entsprechende Tätigkeit
Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 9b bis 12 bauen aufeinander auf und beziehen sich auf die Tätigkeitsmerkmale der niedrigeren Entgeltgruppe. Hierbei müssen jeweils auch die Anforderungen der nächst niedrigeren Entgeltgruppe, auf die die höhere Entgeltgruppe aufbaut, vollständig erfüllt sein.
Die Entgeltgruppe 9 c ist gekennzeichnet durch das Tätigkeitsmerkmal „besonders verantwortungsvolle Tätigkeit“ und hebt sich mit diesem Merkmal aus der EG 9b mit den Fallgruppen 1 und 2 heraus.
Ab EG 10 wird von Tätigkeiten, die „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“ haben und das „Maß der Verantwortung“ für das Ergebnis gesprochen, dies entspricht in der Bewertung der Stellen überwiegend mittelschweren bis komplexen Sachverhalten. Insofern ja, Opa, die Tätigkeiten nach 9c sind schon herausfordernder als das, was dem analogen mD zugetraut wird, es handelt sich aber weiterhin um standardisierte Vorgänge, denen ein konkretes, vorgegebenes Prüfschema mit nur überschaubarem Ermessenspielraum zu Grunde gelegt ist. Das dieser Umstand auf Arbeitsvermittler nicht zutrifft haben auch die meisten Kommunen verstanden, weshalb sie kaum noch kommunale AV in die JC entsenden, für den Bereich Leistung oder wie hier Sonderbereiche in denen der eigene Gestaltungsspielraum tatsächlich begrenzt ist gilt dies jedoch nicht.
Opa:
Falls es dem TE um die Stelle in Minden-Lübbecke gehen sollte, wären diese Ausführungen ohne Relevanz.
Sofern es sich um eine Tätigkeit in einer gemeinsamen Einrichtung handelt und die vom TE genannte Tätigkeit den Schwerpunkt der übertragenen Tätigkeiten ausmacht, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Bewertungsirrtum.
Der Leitfaden des BVA dürfte weder die BA noch irgend eine Kommune interessieren.
Max777:
Ja genau, so eine Stelle meine ich wie beim Kreis Min-Lüb.
Kann mir darunter nichts richtig vorstellen und bei den Anforderungen ist nichts weiter genannt bis auf den benötigten Abschluss. An Arbeitsvermittlung oder Leistungsgewährung an Leistungsberechtigte hätte ich kein Interesse.
Ich bin aktuell auf einer anderen Stelle nach EG9b.
Die Stelle beim Jobcenter wäre für mich deutlich näher zum Wohnort, weswegen ich mich dafür interessiere.
Deswegen frage ich mich, ob sich der Wechsel zum Jobcenter lohnen würde oder doch lieber auf eine andere Stelle bewerben.
Organisator:
--- Zitat von: Max777 am 05.05.2023 15:40 ---Ja genau, so eine Stelle meine ich wie beim Kreis Min-Lüb.
Kann mir darunter nichts richtig vorstellen und bei den Anforderungen ist nichts weiter genannt bis auf den benötigten Abschluss. An Arbeitsvermittlung oder Leistungsgewährung an Leistungsberechtigte hätte ich kein Interesse.
Ich bin aktuell auf einer anderen Stelle nach EG9b.
Die Stelle beim Jobcenter wäre für mich deutlich näher zum Wohnort, weswegen ich mich dafür interessiere.
Deswegen frage ich mich, ob sich der Wechsel zum Jobcenter lohnen würde oder doch lieber auf eine andere Stelle bewerben.
--- End quote ---
Da würde ich einfach mal anrufen und Fragen, welche Aufgaben für dich vorgesehen wären!
BalBund:
--- Zitat von: Opa am 05.05.2023 14:57 ---Der Leitfaden des BVA dürfte weder die BA noch irgend eine Kommune interessieren.
--- End quote ---
Wie würden Spid und SVA nun sagen: Er sollte sie besser interessieren, denn nach diesen Eingruppierungsmerkmalen kann der/die Angestellte seine ggf. auch höhere Bezahlung einfordern :-)
Aber natürlich, wo kein Kläger, da kein Richter.
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