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Jobcenter - Stellenangebot
Schokobon:
Du rechnest die Arbeitgeberleistung §16i SGB II ab. Zu diesem Zwecke forderst du Formulare und Lohnabrechnungen vom Arbeitgeber an und rechnest die Förderung aus und regulierst die Ansprüche. Du stellst Berechnungen an und erstellst Verwaltungsakte.
Du hast Kontakt mit den Arbeitgebern und - je nach Organisation - mit den geförderten Arbeitnehmern.
Du entscheidest über Weiterbildungen der Arbeitnehmer und gewährst die Mittel dazu.
Du rechnest Budgets für die Folgejahre aus und meldest das an den zuständigen Budgetverantwortlichen.
Wenn dein Arbeitsweg damit kürzer wird würde ich die Stelle antreten.
Opa:
--- Zitat von: BalBund am 05.05.2023 18:40 ---
--- Zitat von: Opa am 05.05.2023 14:57 ---Der Leitfaden des BVA dürfte weder die BA noch irgend eine Kommune interessieren.
--- End quote ---
Wie würden Spid und SVA nun sagen: Er sollte sie besser interessieren, denn nach diesen Eingruppierungsmerkmalen kann der/die Angestellte seine ggf. auch höhere Bezahlung einfordern :-)
Aber natürlich, wo kein Kläger, da kein Richter.
--- End quote ---
Was das BVA schreibt, mag nützlich sein, ist jedoch ohne Relevanz, denn der Großteil der Kommunen richtet sich nach den Bewertungshilfen der KGSt.
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