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Wechsel aus TVöD zu TVL

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MoinMoin:
Auch wenn bei einer HG, mn Stufen verloren hätte?

Umlauf:

--- Zitat von: MoinMoin am 10.05.2023 06:29 ---Auch wenn bei einer HG, mn Stufen verloren hätte?

--- End quote ---

Sehe grad es geht von TVÖD zu TV-L. :I
Ich kann natürlich nur für die Richtung TV-L zu TVÖD sprechen.

Ornaki:

--- Zitat von: Umlauf am 10.05.2023 07:05 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 10.05.2023 06:29 ---Auch wenn bei einer HG, mn Stufen verloren hätte?

--- End quote ---

Sehe grad es geht von TVÖD zu TV-L. :I
Ich kann natürlich nur für die Richtung TV-L zu TVÖD sprechen.

--- End quote ---

bei mir ging es um TV-L zu TVÖD :)

McOldie:

--- Zitat von: MoinMoin am 09.05.2023 20:55 ---
--- Zitat von: McOldie am 09.05.2023 20:46 ---
--- Zitat von: Ornaki am 09.05.2023 20:24 ---Habe zu dem Thema auch eine Frage. Mir steht jetzt wohl demnächst die Möglichkeit offen vom TVl e8 zum tvöd e9a  zu wechseln. Im Juli erreiche ich Stufe vier. Wird es dann im August möglich zu sein die Stufe vier in die e9a mit zu nehmen?

Grüße

--- End quote ---

Nach dem Regelungskontext des § 16 TV-L setzt die Berücksichtigung von Zeiten und Stufen aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis im öffenlichen Dienst die Gleichwertigkeit der vorherigen und der neu übertragenen Tätigkeiten voraus. Dazu müssen die vorherigen Tätigkeiten aufgrund der Eingruppierungsvorschriften des § 12 TV-L i. V. m. der Entgeltordnung zum TV-L der gleichen EntgGr. wie die neue Tätigkeit zuzuordnen sein.
--- End quote ---
Steht wo?
Im §16 jedenfalls so nicht.
Da steht nur das Stufen anerkannt werden können.
In diesem Fall die Stufe 4 der EG8 TV-L kann als Stufe 4 der EG8 TVöD anerkannt werden.
Was das bedeutet bzgl. der daraus zu ermittelnden Stufe in der EG9a ist nicht niedergelegt.
Also kann man es als HG von 8 u 9a betrachten, oder gibt es da Urteile, die diese Vorgehensweise als nicht zulässig erachten?


--- Zitat ---Evtl. könnte der neue Arbeitgeber dies über den Weg der Anerkennung von förderlichen Zeiten lösen. Dieses muss aber vor Vertragsunterzeichnung mit dem neuen Arbeitgeber ausgehandelt werden.

--- End quote ---
Und der entsprechende Bedarf müsste begründet werden.

Auf alle Fälle müsste Ornaki dazu dem neuem Ag mitteilen, dass er nicht gedenkt für weniger als Stufe x EG9a die Stelle anzunehmen.

--- End quote ---

Es ist aus einem Auszug eines TV-L-Kommentars von Breier/Dassau Jehle Rehm Verlag

MoinMoin:

--- Zitat von: McOldie am 10.05.2023 16:07 ---Es ist aus einem Auszug eines TV-L-Kommentars von Breier/Dassau Jehle Rehm Verlag

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Also steht da, dass man aus eine eg8s4 tvöd zu einer eg8s4 TV-L kommt.
Aber es steht da nicht, dass nachdem man also diese Stufe anerkannt hat und jemanden in der eg9a einstellt, eben die Einstufung auf eben der eg8s4 TV-L nicht vornehmen darf. Und somit derjenige in der EG9aS4 via HG kommt.
Oder?

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