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Wechsel aus TVöD zu TVL

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Ornaki:
Habe zu dem Thema auch eine Frage. Mir steht jetzt wohl demnächst die Möglichkeit offen vom TVl e8 zum tvöd e9a  zu wechseln. Im Juli erreiche ich Stufe vier. Wird es dann im August möglich zu sein die Stufe vier in die e9a mit zu nehmen?

Grüße

McOldie:

--- Zitat von: Ornaki am 09.05.2023 20:24 ---Habe zu dem Thema auch eine Frage. Mir steht jetzt wohl demnächst die Möglichkeit offen vom TVl e8 zum tvöd e9a  zu wechseln. Im Juli erreiche ich Stufe vier. Wird es dann im August möglich zu sein die Stufe vier in die e9a mit zu nehmen?

Grüße

--- End quote ---

Nach dem Regelungskontext des § 16 TV-L setzt die Berücksichtigung von Zeiten und Stufen aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis im öffenlichen Dienst die Gleichwertigkeit der vorherigen und der neu übertragenen Tätigkeiten voraus. Dazu müssen die vorherigen Tätigkeiten aufgrund der Eingruppierungsvorschriften des § 12 TV-L i. V. m. der Entgeltordnung zum TV-L der gleichen EntgGr. wie die neue Tätigkeit zuzuordnen sein.
Evtl. könnte der neue Arbeitgeber dies über den Weg der Anerkennung von förderlichen Zeiten lösen. Dieses muss aber vor Vertragsunterzeichnung mit dem neuen Arbeitgeber ausgehandelt werden.

MoinMoin:

--- Zitat von: McOldie am 09.05.2023 20:46 ---
--- Zitat von: Ornaki am 09.05.2023 20:24 ---Habe zu dem Thema auch eine Frage. Mir steht jetzt wohl demnächst die Möglichkeit offen vom TVl e8 zum tvöd e9a  zu wechseln. Im Juli erreiche ich Stufe vier. Wird es dann im August möglich zu sein die Stufe vier in die e9a mit zu nehmen?

Grüße

--- End quote ---

Nach dem Regelungskontext des § 16 TV-L setzt die Berücksichtigung von Zeiten und Stufen aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis im öffenlichen Dienst die Gleichwertigkeit der vorherigen und der neu übertragenen Tätigkeiten voraus. Dazu müssen die vorherigen Tätigkeiten aufgrund der Eingruppierungsvorschriften des § 12 TV-L i. V. m. der Entgeltordnung zum TV-L der gleichen EntgGr. wie die neue Tätigkeit zuzuordnen sein.
--- End quote ---
Steht wo?
Im §16 jedenfalls so nicht.
Da steht nur das Stufen anerkannt werden können.
In diesem Fall die Stufe 4 der EG8 TV-L kann als Stufe 4 der EG8 TVöD anerkannt werden.
Was das bedeutet bzgl. der daraus zu ermittelnden Stufe in der EG9a ist nicht niedergelegt.
Also kann man es als HG von 8 u 9a betrachten, oder gibt es da Urteile, die diese Vorgehensweise als nicht zulässig erachten?


--- Zitat ---Evtl. könnte der neue Arbeitgeber dies über den Weg der Anerkennung von förderlichen Zeiten lösen. Dieses muss aber vor Vertragsunterzeichnung mit dem neuen Arbeitgeber ausgehandelt werden.

--- End quote ---
Und der entsprechende Bedarf müsste begründet werden.

Auf alle Fälle müsste Ornaki dazu dem neuem Ag mitteilen, dass er nicht gedenkt für weniger als Stufe x EG9a die Stelle anzunehmen.

Ornaki:

--- Zitat von: MoinMoin am 09.05.2023 20:55 ---
--- Zitat von: McOldie am 09.05.2023 20:46 ---
--- Zitat von: Ornaki am 09.05.2023 20:24 ---Habe zu dem Thema auch eine Frage. Mir steht jetzt wohl demnächst die Möglichkeit offen vom TVl e8 zum tvöd e9a  zu wechseln. Im Juli erreiche ich Stufe vier. Wird es dann im August möglich zu sein die Stufe vier in die e9a mit zu nehmen?

Grüße

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Nach dem Regelungskontext des § 16 TV-L setzt die Berücksichtigung von Zeiten und Stufen aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis im öffenlichen Dienst die Gleichwertigkeit der vorherigen und der neu übertragenen Tätigkeiten voraus. Dazu müssen die vorherigen Tätigkeiten aufgrund der Eingruppierungsvorschriften des § 12 TV-L i. V. m. der Entgeltordnung zum TV-L der gleichen EntgGr. wie die neue Tätigkeit zuzuordnen sein.
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Steht wo?
Im §16 jedenfalls so nicht.
Da steht nur das Stufen anerkannt werden können.
In diesem Fall die Stufe 4 der EG8 TV-L kann als Stufe 4 der EG8 TVöD anerkannt werden.
Was das bedeutet bzgl. der daraus zu ermittelnden Stufe in der EG9a ist nicht niedergelegt.
Also kann man es als HG von 8 u 9a betrachten, oder gibt es da Urteile, die diese Vorgehensweise als nicht zulässig erachten?


--- Zitat ---Evtl. könnte der neue Arbeitgeber dies über den Weg der Anerkennung von förderlichen Zeiten lösen. Dieses muss aber vor Vertragsunterzeichnung mit dem neuen Arbeitgeber ausgehandelt werden.

--- End quote ---
Und der entsprechende Bedarf müsste begründet werden.

Auf alle Fälle müsste Ornaki dazu dem neuem Ag mitteilen, dass er nicht gedenkt für weniger als Stufe x EG9a die Stelle anzunehmen.

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Danke für die Antwort, ich werde das Thema auf jeden Fall vorher ansprechen.

Umlauf:
Bei uns in der Behörde wird bei nahtlosen Übergang die Stufe mitgenommen, auch bei einer Höhergruppierung.

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