Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel aus TVöD zu TVL
Ornaki:
Habe die Frage hier im Forum auch schon mal gestellt ob das Rechtlich korrekt war. Kam meines Wissens aber keine klare Antwort raus. Weis nur das es bei uns (denk darf meinen Arbeitgeber hier nicht nennen) so gemacht wurde.
Ornaki:
--- Zitat von: Ornaki am 05.05.2023 11:12 ---Habe die Frage hier im Forum auch schon mal gestellt ob das Rechtlich korrekt war. Kam meines Wissens aber keine klare Antwort raus. Weis nur das es bei uns (denk darf meinen Arbeitgeber hier nicht nennen) so gemacht wurde.
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Ah habe grad unter nem alten Beitrag gelesen das "MoinMoin" (Hero member mit 2000 beiträgen) geschrieben hat das mit Förderlichen Zeiten im TVL eine Eingruppierung bis Stufe 6 möglich ist. Hat dies aber nicht mit Paragraphen belegt.
FearOfTheDuck:
Mit deinem Einwand solltest du richtig liegen. In einer anderen EG kann keine Stufe erworben sein, da diese nicht durchlaufen wurde.
Was spricht gegen die Anerkennung förderlicher Zeiten (Satz 4 im §16)? Ansonsten könnte man sich übertariflich auf Stufe 4 einigen?
Agent Romanoff:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 05.05.2023 11:30 ---Mit deinem Einwand solltest du richtig liegen. In einer anderen EG kann keine Stufe erworben sein, da diese nicht durchlaufen wurde.
Was spricht gegen die Anerkennung förderlicher Zeiten (Satz 4 im §16)? Ansonsten könnte man sich übertariflich auf Stufe 4 einigen?
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Dagegen spricht, dass "förderlich" nur geht "zur Deckung des Personalbedarfs" ...auf die Stellenausschreibung hatten wir aber 44 Bewerbungseingänge...heißt: wenn der ausgewählte Kandidat es nicht für EG 8 Stufe 1,2,3 macht, dann müsste ich eigentlich den nächsten nehmen....
MoinMoin:
--- Zitat von: Ornaki am 05.05.2023 11:25 ---
--- Zitat von: Ornaki am 05.05.2023 11:12 ---Habe die Frage hier im Forum auch schon mal gestellt ob das Rechtlich korrekt war. Kam meines Wissens aber keine klare Antwort raus. Weis nur das es bei uns (denk darf meinen Arbeitgeber hier nicht nennen) so gemacht wurde.
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Ah habe grad unter nem alten Beitrag gelesen das "MoinMoin" (Hero member mit 2000 beiträgen) geschrieben hat das mit Förderlichen Zeiten im TVL eine Eingruppierung bis Stufe 6 möglich ist. Hat dies aber nicht mit Paragraphen belegt.
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Förderliche Zeiten sind §16.2 Satz 4
Hier nicht anwendbar.
Einschlägige BE, müsste geprüft werden.
Aber ich würde keine Probleme sehen, die 2a zu verwenden. Er hat die Stufe 4 in eg9a wird "virtuell" herabgruppiert und kommt dann in die 4 der EG8
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