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Unzufrieden mit Dienstherrn

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PolareuD:

--- Zitat von: JustusKi am 12.05.2023 22:18 ---Was ist denn eine „Raubernennung“?

--- End quote ---

Der Dienstherrnwechsel geschieht im Regelfall auf folgende zwei Arten:

- Versetzung durch den abgebenden Dienstherrn
- Ein Beamter stellt einen Antrag auf Entlassung und lässt sich anschließend von dem neuen Dienstherrn ernennen (Einstellung)

Bei einer „Raubernennung“ erfolgt dagegen eine solche Einstellung durch den neuen Dienstherrn ohne vorhergehende Entlassung durch den (früheren) Dienstherrn (Kathke, RiA 2018, 108 ff; Baßlsperger in Weiß/Niedermaier/Summer, § 22 BeamtStG, Rn 38).

JustusKi:
Gehen solche „Raubernennungen“ auch während man Beamter auf Probe ist? Und ist diese Art von Wechsel gängige Praxis oder eher die Seltenheit?

Mask:
Eher die Seltenheit da 1) schlechter Stil und 2) kein Versorgungslastenausgleich erfolgt, d.h. die neue Behörde auch die Pensionslasten für die vorherige Dienstzeit tragen muss, ergo schlechtes Geschäft

JustusKi:
Also bleibt mir eigentlich hier nur der klassische Weg und muss einen Antrag auf Versetzung stellen.
Brauche ich dafür erst eine Zusage von dem aufnehmenden Dienstherrn? Oder würde man den Antrag vorher schon stellen?

PolareuD:
Der beste Weg wäre aus meiner Sicht sich auf eine ausgeschriebene Stelle bei einem anderem Dienstherr zu bewerben. Wenn man als Sieger aus dem Bewerbungsverfahren hervorgeht, tritt der neue Dienstherr an den jetzigen Dienstherrn heran und bittet um Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (AzV). Ist das behördenseitige Einvernehmen erfolgreich zustande kommen, erhält man die besagte AzV.

Ohne Stellenzusage eines anderen Dienstherren würde ich keinen Versetzungsantrag stellen. Das macht mehr Probleme als es hilft. Auch sind bei diesem Weg die potentiell abgebenden Behörden selten kooperativ.

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