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Unzufrieden mit Dienstherrn

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JustusKi:
Vielen Dank für den Tipp!
Dann werde ich täglich meine Augen und Ohren offenhalten, um hier schnellstmöglich den Platz zu räumen.

Wenn der alte Arbeitgeber einen wieder aufnehmen würde, könnten sich dann beide Dienstherrn auch so einigen? Oder muss es zwingend ein Bewerbungsverfahren geben?

PolareuD:
Ressort-intern ist das möglich. Ob das bei einem Dienstherrenwechsel auch der Fall ist kann ich nicht sagen.

Eventuell macht es aber Sinn, den alten Dienstherrn zu bitten die besagte Stelle extern auszuschreiben, damit du dich darauf bewerben kannst. Auch mit dem Risiko, dass es Konkurrenzbewerber gibt, die besser geeignet sind.

JustusKi:
Okay, vielen Dank!

Kurhesse:

--- Zitat von: Prüfer SH am 08.05.2023 08:20 ---
--- Zitat von: 2strong am 08.05.2023 08:13 ---Eine Abordnung bzw. Versetzung in eine andere Behörde bzw. zu einem anderen Dienstherrn ist gar kein Problem. Der Beamtenrechtliche Status spielt dabei keinerlei Rolle.

--- End quote ---

Auch nicht die Probezeit? Hier im Land ist das ein Hindernis für alles.

--- End quote ---

Hier ist nicht das Land, hier ist der Bund. Nein auch nicht in der Probezeit. Die läuft beim neuen Dienstherren einfach weiter.

Kurhesse:

--- Zitat von: JustusKi am 12.05.2023 11:32 ---Was genau hat denn die Entlassung für Konsequenzen? Verliert man den Status oder Ansprüche? Verliert man erworbene Erfahrungszeiten?

--- End quote ---

Also ich mus "gerzep" mal Recht geben, ich finde es traurig, wenn man nichttechnischer Beamter wird und so null Ahnung vom Beamtenrecht hat oder sich auch nur mal die Mühe macht, sich etwas einzulesen. Ist es nicht vorwiegende Aufgabe des Beamten sich mit Gesetzen zu befassen?

Habt ihr keinen Personalrat?

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