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Sozialgericht Berlin - Höhergruppierung E9a nach BAG Urteil

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Susa:

--- Zitat von: Lo sa am 10.05.2023 13:58 ---War ja wieder klar, dass - kaum wird der Irrtum der Arbeitgeber korrigiert, was er übrigens keinesfalls schon überall ist! - jetzt alle anderen aus den Löchern kommen und ihre Arbeit plötzlich mehr wert sei, als vorher!

Der Bewertungsirrtum wird korrigiert, mehr nicht. Das Tarifrecht wurde jahrelang falsch angewandt und die Mitarbeiter bekommen nun (wenn es denn ohne Klage auch soweit kommt) das was Ihnen lt. EntgO auch zusteht.

Wenn also die "jetzt nicht betroffenen" Arbeitnehmer meinen plötzlich unterbezahlt zu sein, mögen sie doch auch Feststellungsklagen erheben, die auf eine höhere EG abzielen. Entweder bekommen sie dann Recht oder halt nicht.

Der Tarifvertrag selbst regelt die Eingruppierung und nicht das Gerechtigkeitsempfinden von Kollegen, die jetzt womöglich leer ausgehen.

--- End quote ---



Wir haben auch schon vorher beanstandet dass wir auf den Beamtenstellen sitzen und zb. Kosten berechnen für die sie befördert werden würden, wir aber nicht.
Das sich da manche Kollegen etwas ungerecht behandelt fühlen kann ich auch nachvollziehen. 
Mehr Arbeit, mehr Verantwortung = mehr Geld,
Weniger Arbeit, weniger Verantwortung = weniger Geld. 
Wenn aber alle EG9a haben gibt es ja keine Unterschiede mehr.
Für mich ist logischerweise die Konsequenz davon, das dann auch die anderen Stufen überprüft werden auch ohne Klage.
Denn m.E. wurden damals schon im BAT immer mehr Tätigkeiten der Rechtspfleger auf die Angestellten/Beamten übertragen ohne entsprechenden Ausgleich.

Da muss sich was tun dann, sonst wird sich, wie gesagt, keiner mehr ein Bein ausreißen auf die stressigen Abteilungen zu gehen. Und wir haben jetzt schon Schwierigkeiten da jemanden für zu finden.
Ich freue mich auch für die, die neu eingestuft werden, da ich die Bezahlung auch nicht gut finde... aber gerecht ist es so halt nicht.

Aber da alles neu eingestuft werden muss, alles neu bewertet werden muss, werden da wahrscheinlich noch etliche Jahre drüber ins Land gehen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Susa am 10.05.2023 14:28 ---llziehen. 
Mehr Arbeit, mehr Verantwortung = mehr Geld,
Weniger Arbeit, weniger Verantwortung = weniger Geld. 
Wenn aber alle EG9a haben gibt es ja keine Unterschiede mehr.

--- End quote ---
Du meinst höherwertige Arbeit, oder?
Denn mehr Arbeit wäre ja mehr Stunden.

Und was haben Beamtenstellen mit tariflicher Eingruppierung zu tun?

Das Urteil hat die Zusammensetzung der Arbeitsvorgänge geklärt, wen ich mich nicht täusche.
Und das führt dazu, das ein geringer Anteil an höherwertiger Tätigkeit innerhalb des AVs den ganzen AV und damit Zeitanteil hochgewuppt hat.
Die Kehrseite wäre gewesen, dass dein Tippen auf der Tastatur zukünftig nur mit EG3 entlohnt wird und viele runtergruppiert werden würden.

und "gerecht" war es vorher nicht und wird jetzt wieder gerecht, wenn der AG die AVs so verteilt, dass einige EG6 er sind und nicht 45% 9aer Tätigkeiten machen und nur eg6 erhalten (erhielten).

Die gefühlten Leistungsträger mit den gefühlten verantwortungsvollen Aufgaben fühlen sich jetzt offensichtlich degradiert, weil die, die größtenteils nur einfachere Aufgaben machen, das gleichen Entgelt bekommen.
Verständlich, aber die Problematik habe ich oben ja mit dem Atomphysiker gezeigt.

Organisator:

--- Zitat von: bricassard am 10.05.2023 08:36 ---Guten Morgen in die Runde, ich hoffe hier vielleicht ein paar Vorschläge oder Tipps zu erhalten.

Kurz zum Sachverhalt meine Frau arbeitet beim Sozialgericht Berlin und ist in der E9a/3 eingruppiert.

Aufgrund des Urteils und der damit verbundenen nachträglichen Höhergruppierung der Beschäftigten von E8 auf E9a (und im Haus auch E6 auf E9a) stellt sich die Frage ob es eine Möglichkeit gibt eine Zulage zu erhalten, da meine Frau schon vor dem Urteil Tätigkeiten die einer E9a entsprechen übernommen hat (Mitarbeitergespräche, Aktenprüfung, Mitarbeiterführung, Planungen etc.).

Auf Nachfrage im Haus ist für diese Stellen, die unter anderem meine Frau bekleidet keine Zulage o.ä. vorgesehen.
Nun stellt sich die Frage, warum sollte man die Tätigkeit weiter ausführen, wenn man als normale Geschäftsstelle auch die E9a bekommt und weniger Stress und Verantwortung hat?
Mir ist klar das eine Höhergruppierung in beispielsweise E9b nicht einfach so funktioniert.
Aber es muss doch eine Möglichkeit geben, dass die Arbeit entsprechend honoriert wird.

Mir scheint, dass die von der Geschäftsführung des Gerichts nicht gewollt oder gewünscht ist, wenn man sich hierzu keinerlei Gedanken macht.

Finde das Schade denn Wertschätzung sieht anders aus.

--- End quote ---

Haben sich die deiner Frau übertragenen Tätigkeiten seit ihrer Eingruppierung in die E9a geändert?

FGL:

--- Zitat von: Susa am 10.05.2023 14:28 ---Für mich ist logischerweise die Konsequenz davon, das dann auch die anderen Stufen überprüft werden auch ohne Klage.

[...]

Aber da alles neu eingestuft werden muss, alles neu bewertet werden muss, werden da wahrscheinlich noch etliche Jahre drüber ins Land gehen.
--- End quote ---
Diese "Logik" erschließt sich mir nicht. Warum muss der Arbeitgeber flächendeckend seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung überprüfen, nur weil für einen abgeschlossenen Personenkreis mit offenbar identischen Tätigkeiten ein Eingruppierungsirrtum korrigiert wurde?

Susa:

--- Zitat von: FGL am 10.05.2023 15:25 ---
--- Zitat von: Susa am 10.05.2023 14:28 ---Für mich ist logischerweise die Konsequenz davon, das dann auch die anderen Stufen überprüft werden auch ohne Klage.

[...]

Aber da alles neu eingestuft werden muss, alles neu bewertet werden muss, werden da wahrscheinlich noch etliche Jahre drüber ins Land gehen.
--- End quote ---
Diese "Logik" erschließt sich mir nicht. Warum muss der Arbeitgeber flächendeckend seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung überprüfen, nur weil für einen abgeschlossenen Personenkreis mit offenbar identischen Tätigkeiten ein Eingruppierungsirrtum korrigiert wurde?

--- End quote ---


Das sind bei uns bei weitem keine identischen Tätigkeiten! Kein Vergleich.  Die mit 9a jetzt bezahlt werden machen u.a. komplizierte Kostenberechnungen die früher nur dem gehobenen Dienst vorbehalten waren.
Es wird bestimmt mit überprüft werden ;) Es liegt ja auch im Interesse der Personalfindung.

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