Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Sozialgericht Berlin - Höhergruppierung E9a nach BAG Urteil

<< < (3/10) > >>

bricassard:

--- Zitat von: MoinMoin am 10.05.2023 11:14 ---
--- Zitat von: bricassard am 10.05.2023 10:52 ---Das die Kollegen falsch eingruppiert worden sind ist sichtlich richtig sonst hätte es das Urteil ja nicht gegeben, da Sie aber Aufgaben übernimmt, wie Aktenprüfungen um Mitarbeiterbeurteilungen zu fertigen, Mitarbeiter beurteil, Mitarbeitergespräche führt, und sämtliches plant für die Gruppe Vertretung etc. sind dies Aufgaben die im Haus klar geregelt nach E9a vergütet werden.

Die Kollegen führen eben nicht die gleichen Tätigkeiten aus wie sie darum geht es mir ja.

Des Weiteren betreut sie eine Geschäftsstelle und macht somit auch die "normale" Arbeit. Es sind also nicht nur die organisatorischen Aufgaben in denen sie tätig ist. Nun werden die anderen Kollegen zurecht durch das Urteil auch höher eingruppiert übernehmen aber keine dieser eben genannten Aufgaben sondern machen weiter ihre "normale" Arbeit.

Somit liegt es ja auf der Hand, sollte der AG keine Vorschlag unterbreiten die eben genannten Tätigkeiten welche ja Mehrarbeit sind zur E9a welche ja vorher klar abgegrenzt war, wird sie wieder eine normale Geschäftsstelle ohne weitere Tätigkeiten und erhält auch die E9a bzw. behält sie nur ohne den Stress und zusätzliche Arbeit.

Eine Höhergruppierung in E9b ist denke ich schwierig da gehobener Dienst, aber da kenne ich mich zu wenig aus im TArifrecht. Stelle mir dies jedenfalls nicht so einfach vor.

--- End quote ---
Ja, du kennst dich nicht aus mit Tarifrecht und willst nicht erkennen, dass deine Frau eben nicht Mehrarbeit macht. Tariflich gesehen.
Es fühlt sich für dich ungerecht oder nicht wertschätzend an, dass sie vermeintlich mehr höherwertige Arbeit leistet als die Kollegen.

Kleines Beispiel:
Wenn ein Atomphysiker als Atomphysiker und Pförtner bei einem AG arbeitet, dann ist er in der EG des Pförtners, wenn die Pförtnertätigkeiten 51% der Arbeitszeit beträgt. Und die 49% Atomphysik werden wie Pförtner bezahlt.

und nochmals ja: Du kennst dich im Eingruppierungsrecht nicht aus, denn es gibt kein gehobenen Dienst im TV-L.
Auch jemand ohne Ausbildung kann tariflich gesehen im TV-L eine EG9b oder EG14 bekommen.


Also wenn sie AVs hat, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert und diese einen Zeitanteil von 50% hat, dann ist sie eg9b!
wenn nur zu 49%, dann ist sie 9a

--- End quote ---

Das hilft doch schon mal weiter, danke für die Erläuterungen.

Also sollte Sie nun mal den AV prüfen wie das genau geregelt ist und sollte die höherwertige Tätigkeit, so nenn ich sie mal jetzt, mindestens 50% oder mehr betragen wäre rein theoretisch eine Eingruppierung in E9b möglich. Natürlich rein hypothetisch.

Kann mir da aber schon vorstellen wie es läuft sollte das nicht festgeschrieben sein sagt der AG ne ne sind doch nur 49%.

Kenne das auch von meinem AG

MoinMoin:

--- Zitat von: bricassard am 10.05.2023 11:22 ---Das hilft doch schon mal weiter, danke für die Erläuterungen.

Also sollte Sie nun mal den AV prüfen wie das genau geregelt ist und sollte die höherwertige Tätigkeit, so nenn ich sie mal jetzt, mindestens 50% oder mehr betragen wäre rein theoretisch eine Eingruppierung in E9b möglich. Natürlich rein hypothetisch.

--- End quote ---

Nein! nicht rein hypothetisch, sondern klar faktisch.
WEnn sie auszuübenden Tätigkeiten hat, die zur EG9b führen, dann ist sie auch in der EG9b eingruppiert.
Ob der AG ihr auch das Entgelt der EG9b überweist, ist dann die Frage, die man dann gerichtlich einfordern muss.

--- Zitat ---
Kann mir da aber schon vorstellen wie es läuft sollte das nicht festgeschrieben sein sagt der AG ne ne sind doch nur 49%.

Kenne das auch von meinem AG

--- End quote ---
Dann lässt sie halt nach diesem Zeitanteil auch den Bleistift fallen und kuckt aus dem Fenster.

Susa:
Ich weiß was Du meinst. Ich bin auch am Gericht und in 9a/Stufe 5 eingruppiert.

Wir haben unter den Kollegen dasselbe hier diskutiert und sehen auch das Problem, dass entweder niemand mehr freiwillig in unseren Aufgabenbereich möchte oder sich die "noch" vorhandenen Mitarbeiter hier in andere Abteilungen versetzen lassen wollen, wo dann weniger Verantwortung und Stress ist und das eben auch für 9a.

Die einzigen Optionen sind ja uns höher zu stufen bzw. Zulage oder die Aufgaben den Beamten aufdrücken, der ja noch A9 werden möchte und für sowas dann befördert wird.
Da aber hier viel zu wenig Beamte da sind, werden sie sich etwas einfallen lassen müssen!

Laut Justizgewerkschaft wird das auch ein Thema im Herbst werden.
Wenn das schon aktuell ist, sollte Sie sich vielleicht an die Gewerkschaft wenden oder direkt ein Schreiben an den Personalrat richten m.d.B. um Überprüfung oder direkt einen Versetzungsantrag.  ;)

MoinMoin:
Korrekt. Dumm nur das man keinen Anspruch auf Versetzung hat.

Lo sa:
War ja wieder klar, dass - kaum wird der Irrtum der Arbeitgeber korrigiert, was er übrigens keinesfalls schon überall ist! - jetzt alle anderen aus den Löchern kommen und ihre Arbeit plötzlich mehr wert sei, als vorher!

Der Bewertungsirrtum wird korrigiert, mehr nicht. Das Tarifrecht wurde jahrelang falsch angewandt und die Mitarbeiter bekommen nun (wenn es denn ohne Klage auch soweit kommt) das was Ihnen lt. EntgO auch zusteht.

Wenn also die "jetzt nicht betroffenen" Arbeitnehmer meinen plötzlich unterbezahlt zu sein, mögen sie doch auch Feststellungsklagen erheben, die auf eine höhere EG abzielen. Entweder bekommen sie dann Recht oder halt nicht.

Der Tarifvertrag selbst regelt die Eingruppierung und nicht das Gerechtigkeitsempfinden von Kollegen, die jetzt womöglich leer ausgehen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version