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Sozialgericht Berlin - Höhergruppierung E9a nach BAG Urteil
MoinMoin:
--- Zitat von: bricassard am 10.05.2023 10:23 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 10.05.2023 09:16 ---Es scheint dir also nicht wertschätzend, wenn die Kollegen, jetzt nachträglich die Wertschätzung erfahren, die ihnen vorenthalten wurde, da sie (so zumindest sieht es das Gericht und das Tarifsystem so) Tätigkeiten mit der gleichen Wertigkeit wie deine Frau ausüben?
Oder willst du damit sagen, dass die Kollegen, die jetzt in die 9a kommen, überbewertete Tätigkeiten ausüben?
Wertschätzung seitens des AGs kann im TV-L nur via Zulage nach §16.5 einem widerfahren.
Also sollte deine Frau, dem AG klar machen, dass sie diese Zulage haben will, weil sie ansonsten sich einen AG sucht, der sie mehr wertschätzt.
--- End quote ---
Ich spreche nicht von den anderen Kollegen, die sollen ihre Höhergruppierung erhalten keine Frage, nur vollführen Sie die gleichen Tätigkeiten wie zuvor ohne irgendwelche Mehrarbeit.
Meine Frau welche Mehrarbeit hat und somit auch vor Jahren höher eingruppiert wurde erhält nun die gleiche Entgeltgruppe wie Kollegen die auch die gleich Arbeit wie zuvor machen für das gleiche Geld und dies kann meines Erachtens ja nicht richtig sein.
--- End quote ---
Was ist Mehrarbeit?
Deine Frau ist so eingruppiert wie die EGO es vorsieht.
Die Kollegen sind ebenfalls so eingruppiert wie die EGO es vorsieht.
Der Unterschied ist der, dass die AGs jahrelang diese Kollegen falsch "eingruppiert", als bezahlt, haben.
Sie also das Opfer des Irrtums der AGs waren.
Sie wurden also jahrelang falsch eingruppiert und bezahlt, entsprechend der Regularien die man im Tarifvertrag verabredet hat.
Die Kollegen führen ebenso wie deine Frau Tätigkeiten aus, die zur Eg9b führen.
Deine Frau vielleicht zu 100% und in allen AVs, die Kollegen zu weniger Prozent und nicht in allen AVs.
Aber dadurch das die AVs vom AG nicht organisatorisch getrennt werden, kommt es zur Höhergruppierung.
Wenn ich eine Email schreibe, dann ist das EG3, ich bekomme aber trotzdem meine EG13, weil ich sie im Rahmen eines AVs schreiben und nicht diesen Teilvorgang an jemanden abgebe.
Wenn das Urteil anders ausgefallen wäre, dann hätte das evtl. zur folge gehabt, dass die Kollegen in der EG6 bleiben und deine Frau in die EG8 rutscht.
bricassard:
--- Zitat von: MoinMoin am 10.05.2023 10:39 ---
--- Zitat von: bricassard am 10.05.2023 10:23 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 10.05.2023 09:16 ---Es scheint dir also nicht wertschätzend, wenn die Kollegen, jetzt nachträglich die Wertschätzung erfahren, die ihnen vorenthalten wurde, da sie (so zumindest sieht es das Gericht und das Tarifsystem so) Tätigkeiten mit der gleichen Wertigkeit wie deine Frau ausüben?
Oder willst du damit sagen, dass die Kollegen, die jetzt in die 9a kommen, überbewertete Tätigkeiten ausüben?
Wertschätzung seitens des AGs kann im TV-L nur via Zulage nach §16.5 einem widerfahren.
Also sollte deine Frau, dem AG klar machen, dass sie diese Zulage haben will, weil sie ansonsten sich einen AG sucht, der sie mehr wertschätzt.
--- End quote ---
Ich spreche nicht von den anderen Kollegen, die sollen ihre Höhergruppierung erhalten keine Frage, nur vollführen Sie die gleichen Tätigkeiten wie zuvor ohne irgendwelche Mehrarbeit.
Meine Frau welche Mehrarbeit hat und somit auch vor Jahren höher eingruppiert wurde erhält nun die gleiche Entgeltgruppe wie Kollegen die auch die gleich Arbeit wie zuvor machen für das gleiche Geld und dies kann meines Erachtens ja nicht richtig sein.
--- End quote ---
Was ist Mehrarbeit?
Deine Frau ist so eingruppiert wie die EGO es vorsieht.
Die Kollegen sind ebenfalls so eingruppiert wie die EGO es vorsieht.
Der Unterschied ist der, dass die AGs jahrelang diese Kollegen falsch "eingruppiert", als bezahlt, haben.
Sie also das Opfer des Irrtums der AGs waren.
Sie wurden also jahrelang falsch eingruppiert und bezahlt, entsprechend der Regularien die man im Tarifvertrag verabredet hat.
Die Kollegen führen ebenso wie deine Frau Tätigkeiten aus, die zur Eg9b führen.
Deine Frau vielleicht zu 100% und in allen AVs, die Kollegen zu weniger Prozent und nicht in allen AVs.
Aber dadurch das die AVs vom AG nicht organisatorisch getrennt werden, kommt es zur Höhergruppierung.
Wenn ich eine Email schreibe, dann ist das EG3, ich bekomme aber trotzdem meine EG13, weil ich sie im Rahmen eines AVs schreiben und nicht diesen Teilvorgang an jemanden abgebe.
Wenn das Urteil anders ausgefallen wäre, dann hätte das evtl. zur folge gehabt, dass die Kollegen in der EG6 bleiben und deine Frau in die EG8 rutscht.
--- End quote ---
Das die Kollegen falsch eingruppiert worden sind ist sichtlich richtig sonst hätte es das Urteil ja nicht gegeben, da Sie aber Aufgaben übernimmt, wie Aktenprüfungen um Mitarbeiterbeurteilungen zu fertigen, Mitarbeiter beurteil, Mitarbeitergespräche führt, und sämtliches plant für die Gruppe Vertretung etc. sind dies Aufgaben die im Haus klar geregelt nach E9a vergütet werden.
Die Kollegen führen eben nicht die gleichen Tätigkeiten aus wie sie darum geht es mir ja.
Des Weiteren betreut sie eine Geschäftsstelle und macht somit auch die "normale" Arbeit. Es sind also nicht nur die organisatorischen Aufgaben in denen sie tätig ist. Nun werden die anderen Kollegen zurecht durch das Urteil auch höher eingruppiert übernehmen aber keine dieser eben genannten Aufgaben sondern machen weiter ihre "normale" Arbeit.
Somit liegt es ja auf der Hand, sollte der AG keine Vorschlag unterbreiten die eben genannten Tätigkeiten welche ja Mehrarbeit sind zur E9a welche ja vorher klar abgegrenzt war, wird sie wieder eine normale Geschäftsstelle ohne weitere Tätigkeiten und erhält auch die E9a bzw. behält sie nur ohne den Stress und zusätzliche Arbeit.
Eine Höhergruppierung in E9b ist denke ich schwierig da gehobener Dienst, aber da kenne ich mich zu wenig aus im TArifrecht. Stelle mir dies jedenfalls nicht so einfach vor.
Umlauf:
--- Zitat von: bricassard am 10.05.2023 08:36 ---Guten Morgen in die Runde, ich hoffe hier vielleicht ein paar Vorschläge oder Tipps zu erhalten.
Kurz zum Sachverhalt meine Frau arbeitet beim Sozialgericht Berlin und ist in der E9a/3 eingruppiert.
Aufgrund des Urteils und der damit verbundenen nachträglichen Höhergruppierung der Beschäftigten von E8 auf E9a (und im Haus auch E6 auf E9a) stellt sich die Frage ob es eine Möglichkeit gibt eine Zulage zu erhalten, da meine Frau schon vor dem Urteil Tätigkeiten die einer E9a entsprechen übernommen hat (Mitarbeitergespräche, Aktenprüfung, Mitarbeiterführung, Planungen etc.).
Auf Nachfrage im Haus ist für diese Stellen, die unter anderem meine Frau bekleidet keine Zulage o.ä. vorgesehen.
Nun stellt sich die Frage, warum sollte man die Tätigkeit weiter ausführen, wenn man als normale Geschäftsstelle auch die E9a bekommt und weniger Stress und Verantwortung hat?
Mir ist klar das eine Höhergruppierung in beispielsweise E9b nicht einfach so funktioniert.
Aber es muss doch eine Möglichkeit geben, dass die Arbeit entsprechend honoriert wird.
Mir scheint, dass die von der Geschäftsführung des Gerichts nicht gewollt oder gewünscht ist, wenn man sich hierzu keinerlei Gedanken macht.
Finde das Schade denn Wertschätzung sieht anders aus.
--- End quote ---
Selbst wenn, es gilt die Ausschlussfrist.
FearOfTheDuck:
Gehobenen Dienst gibt es im Beamtenrecht.
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeit eingruppiert. Wenn die Aufgaben in Summe eine EG9a ergeben, dann spielt es keine Rolle, wie unterschiedlich die Aufgaben im Vergleich zu den Kollegen derselben EG sind.
Mehrarbeit wären die "zusätzlichen" Aufgaben nur dann, wenn sie nicht innerhalb der regulären Arbeitszeit erledigt werden können. Wenn deine Frau dies in einem solchem Fall nicht mehr möchte, ist es an ihr, dies anzubringen. Hat sie diese Aufgaben bisher innerhalb ihrer Arbeitszeit erledigt, sehe ich kein Problem.
MoinMoin:
--- Zitat von: bricassard am 10.05.2023 10:52 ---Das die Kollegen falsch eingruppiert worden sind ist sichtlich richtig sonst hätte es das Urteil ja nicht gegeben, da Sie aber Aufgaben übernimmt, wie Aktenprüfungen um Mitarbeiterbeurteilungen zu fertigen, Mitarbeiter beurteil, Mitarbeitergespräche führt, und sämtliches plant für die Gruppe Vertretung etc. sind dies Aufgaben die im Haus klar geregelt nach E9a vergütet werden.
Die Kollegen führen eben nicht die gleichen Tätigkeiten aus wie sie darum geht es mir ja.
Des Weiteren betreut sie eine Geschäftsstelle und macht somit auch die "normale" Arbeit. Es sind also nicht nur die organisatorischen Aufgaben in denen sie tätig ist. Nun werden die anderen Kollegen zurecht durch das Urteil auch höher eingruppiert übernehmen aber keine dieser eben genannten Aufgaben sondern machen weiter ihre "normale" Arbeit.
Somit liegt es ja auf der Hand, sollte der AG keine Vorschlag unterbreiten die eben genannten Tätigkeiten welche ja Mehrarbeit sind zur E9a welche ja vorher klar abgegrenzt war, wird sie wieder eine normale Geschäftsstelle ohne weitere Tätigkeiten und erhält auch die E9a bzw. behält sie nur ohne den Stress und zusätzliche Arbeit.
Eine Höhergruppierung in E9b ist denke ich schwierig da gehobener Dienst, aber da kenne ich mich zu wenig aus im TArifrecht. Stelle mir dies jedenfalls nicht so einfach vor.
--- End quote ---
Ja, du kennst dich nicht aus mit Tarifrecht und willst nicht erkennen, dass deine Frau eben nicht Mehrarbeit macht. Tariflich gesehen.
Es fühlt sich für dich ungerecht oder nicht wertschätzend an, dass sie vermeintlich mehr höherwertige Arbeit leistet als die Kollegen.
Kleines Beispiel:
Wenn ein Atomphysiker als Atomphysiker und Pförtner bei einem AG arbeitet, dann ist er in der EG des Pförtners, wenn die Pförtnertätigkeiten 51% der Arbeitszeit beträgt. Und die 49% Atomphysik werden wie Pförtner bezahlt.
und nochmals ja: Du kennst dich im Eingruppierungsrecht nicht aus, denn es gibt kein gehobenen Dienst im TV-L.
Auch jemand ohne Ausbildung kann tariflich gesehen im TV-L eine EG9b oder EG14 bekommen.
Also wenn sie AVs hat, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert und diese einen Zeitanteil von 50% hat, dann ist sie eg9b!
wenn nur zu 49%, dann ist sie 9a
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