Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Sozialgericht Berlin - Höhergruppierung E9a nach BAG Urteil
Lo sa:
"Also gibt es in der Justiz auch Beschäftigte deren Tätigkeiten zu einer EG9b,10,11,12,13,14,15 führen!"
Vielleicht? Die Tätigkeit der Geschäftsstellen/Serviceeinheiten führen jedenfalls nicht zu solchen. Auf die Meldung der DJG (Geschäftsstellen/Serviceeinheiten) bezog sich auch meine Aussage.
Pukki:
Wieso sollte ein Tätigkeit in einer Geschäftsstelle oder Serviceeinheit nicht zu einer höheren EG führen können, als in Teil II der EGO aufgeführt? Es mag auch dort Tätigkeiten geben, die nicht in Teil II aufgeführt sind, und dann bin ich doch gehalten auf den allgemeinen Teil zurück zu greifen.
ISN:
Aber nur dann, wenn derartige Arbeitsvorgänge in einem eingruppierungsrelevanten Umfang vorhannden sind.
FearOfTheDuck:
Und wenn sie es nicht sind, ergibt sich auch kein Problem, bzw. das Begehr geht ins Leere.
MoinMoin:
Also ein Itler in der Justiz wird sicherlich locker mehr als 9a erreichen können aufgrund seiner Tätigkeit, auch in Geschäftsstellen oder Serviceeinheiten!
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