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Sozialgericht Berlin - Höhergruppierung E9a nach BAG Urteil

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Lo sa:
"Alle Eingruppierungen der Kolleginnen und Kollegen auf Service/Geschäftsstellen müssen überprüft werden. Darunter fällt auch die Überprüfung der Kolleginnen und Kollegen, die bereits nach EG 9a eingruppiert sind. Jetzt sind die jeweiligen Verwaltungen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften am Zug. Die Höhergruppierungen und Stufenlaufzeiten müssen einzeln überprüft und neu berechnet werden."

Ja und? Natürlich werden alle überprüft, weil man nun endlich korrekte Tätigkeitsdarstellungen und -bewertungen erstellen kann. Das ändert aber rein gar nichts daran, dass es als Geschäftsstellenverwalter/Serviceeinheit maximal eine E9a gibt! Nach oben gibt es nichts mehr, außer für Gruppenleiter eine E9b (und auch nur bei großen Gruppen 10 Personen!).
Eine höhere EG als die E9a gibt es in der Justiz nicht - ob das denen gefällt, die jetzt schon nach E9a bezahlt werden oder nicht.

FGL:

--- Zitat von: Susa am 11.05.2023 08:09 ---Bei uns "schreien" sogar schon die EG8 er auf dass die E6er nun auch in 9a kommen sollen.  Ich kann das schon verstehen, da die Tätigkeiten sehr unterschiedlich sind. M.E. eine Neubewertung auch endlich mal von Nöten ist. Aber alle gleich zu halten mit EG9a finde ich und auch etliche andere ein absolutes No Go. Das Problem ist hier...

--- End quote ---
... die mangelhafte Kenntnis des Tarifrechts.

MoinMoin:
Warum brüllst du?

--- Zitat von: Lo sa am 11.05.2023 08:43 ---Eine höhere EG als die E9a gibt es in der Justiz nicht - ob das denen gefällt, die jetzt schon nach E9a bezahlt werden oder nicht.

--- End quote ---
Warum sollte es in der Justiz nicht mehr als eine EG9a geben?
Auch dort gibt es Tätigkeiten, die zu einer EG9b,10,11,12,13,14,15 führen!

Lo sa:
Soweit es Geschäftsstellen/Serviceeinheiten betrifft gilt nur die Anlage A zum TV-L  (Beschäftigte im Justizdienst
12.1 Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften).

Mögen die nunmehr jetzt "Unterbezahlten" doch einfach ebenso klagen  ;)

MoinMoin:

--- Zitat von: Lo sa am 11.05.2023 09:30 ---Soweit es Geschäftsstellen/Serviceeinheiten betrifft gilt nur die Anlage A zum TV-L  (Beschäftigte im Justizdienst
12.1 Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften).

--- End quote ---
Also gibt es in der Justiz auch Beschäftigte deren Tätigkeiten zu einer EG9b,10,11,12,13,14,15 führen!

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