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Sozialgericht Berlin - Höhergruppierung E9a nach BAG Urteil
Lo sa:
Warum sollten jetzt deshalb alle anderen Eingruppierungen falsch sein, wenn ein gewisser Personenkreis nun das ihm zustehende Entgelt erhält??? Das ist völliger Unsinn. Was jemand als gerecht oder ungerecht empfindet juckt doch den Tarifvertrag/die EntgO nicht. Nur darüber würden Änderungen möglich sein. Und das ist Sache der Tarifvertragsparteien in ihren Tarifverhandlungen.
Vielmehr spricht doch einiges dafür, dass die Personen, die es jetzt nicht betrifft eine Neiddebatte lostreten.
Vielleicht sollten sich diese Personen vor Augen halten, dass hier keiner mehr als vorher bekommt, sondern genau das, was der Tarifvertrag schon immer vorsah für diese Tätigkeiten. Genügend Ansprüche sind bereits verjährt, sprich: die Kollegen haben sogar viele Jahre Entgeltdifferenz schon verloren. Da hat wohl niemand Mitleid? Nein, jetzt wollen alle was von dem Kuchen - ob es sie überhaupt betrifft oder nicht! Wirklich sehr bemerkenswert.
Lo sa:
--- Zitat von: Susa am 10.05.2023 15:49 ---
--- Zitat von: FGL am 10.05.2023 15:25 ---
--- Zitat von: Susa am 10.05.2023 14:28 ---Für mich ist logischerweise die Konsequenz davon, das dann auch die anderen Stufen überprüft werden auch ohne Klage.
[...]
Aber da alles neu eingestuft werden muss, alles neu bewertet werden muss, werden da wahrscheinlich noch etliche Jahre drüber ins Land gehen.
--- End quote ---
Diese "Logik" erschließt sich mir nicht. Warum muss der Arbeitgeber flächendeckend seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung überprüfen, nur weil für einen abgeschlossenen Personenkreis mit offenbar identischen Tätigkeiten ein Eingruppierungsirrtum korrigiert wurde?
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Das sind bei uns bei weitem keine identischen Tätigkeiten! Kein Vergleich. Die mit 9a jetzt bezahlt werden machen u.a. komplizierte Kostenberechnungen die früher nur dem gehobenen Dienst vorbehalten waren.
Es wird bestimmt mit überprüft werden ;) Es liegt ja auch im Interesse der Personalfindung.
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Mal soviel zur angeblichen Gerechtigkeit:
Bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt erhielten alle eine E6. Und diese Mitarbeiter erledigen alle Kostensachen, Sachbearbeiteraufgaben sowie die isolierte Geldstrafenvollstreckung, sprich: Einheitssachbearbeitung. Von einer E9a hat da keiner was gesehen. Dass hier nun eine Korrektur erfolgt, ist nun mehr als überfällig. Jede Behörde, jedes Bundesland hat seine eigene Schiene gefahren bei der Übertragung von Aufgaben, da der Irrglaube herrschte, ein Arbeitsschritt sei ein Arbeitsvorgang!!! Das alles sind jetzt aber hausgemachte Probleme der Arbeitgeberseite. Wenn jetzt also alle die E9a bekommen, können auch alle das gleiche machen (wie hier bei uns schon immer!). Wo ist das Problem? Das Direktionsrecht des Arbeitgebers erstreckt sich doch auf alles, was dann der E9a entspricht. Dann fühlt sich auch niemand mehr "benachteiligt".
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: bricassard am 10.05.2023 19:21 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 10.05.2023 18:51 ---
--- Zitat von: bricassard am 10.05.2023 17:42 ---
--- Zitat von: FGL am 10.05.2023 15:25 ---
--- Zitat von: Susa am 10.05.2023 14:28 ---Für mich ist logischerweise die Konsequenz davon, das dann auch die anderen Stufen überprüft werden auch ohne Klage.
[...]
Aber da alles neu eingestuft werden muss, alles neu bewertet werden muss, werden da wahrscheinlich noch etliche Jahre drüber ins Land gehen.
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Diese "Logik" erschließt sich mir nicht. Warum muss der Arbeitgeber flächendeckend seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung überprüfen, nur weil für einen abgeschlossenen Personenkreis mit offenbar identischen Tätigkeiten ein Eingruppierungsirrtum korrigiert wurde?
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Es handelt sich aber nicht um identische Tätigkeiten, jedenfalls nicht in dem Fall meiner Frau.
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Müssen sie auch nicht sein, wenn die abweichenden Aufgaben ebenfalls der EG9a entsprechen. Oder wenn die höherwertigen Anteile zu gering sind, um eine höhere EG zu rechtfertigen.
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Dann macht es ja eine Eingruppierung in Entgeltgruppen obsolet, es muss doch differenziert werden. Außerdem beträgt der Anteil der höherwertigen Tätigkeiten 50% und mehr.
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Ja was denn nun? Anfangs hast du vorgebracht, deine Frau hätte Aufgaben übernommen, die der EG9a entsprechen. Nun sprichst du von höherwertigen Tätigkeiten von 50% und mehr.
Sehr wohl wird differenziert. Es kann aber Aufgabe 1 genauso in EG A führen wie die jeweiligen Aufgaben 2-10.
Ebenso kann ein Kollege mit Aufgabe 1 und 2 in EG A eingruppiert sein und der andere Kollege mit Aufgabe 1 und 2 in EG B, wenn die Zeitanteile entsprechend gesetzt sind.
Wenn ihr der Meinung seid, dass die höherwertigen Tätigkeiten eine höhere EG rechtfertigen, dann steht euch frei, dies prüfen zu lassen.
MoinMoin:
--- Zitat von: bricassard am 10.05.2023 19:23 ---Und darum dreht sich ja die Diskussion und führt zum Ursprung also muss von der Geschäftsführung ein Angebot unterbreitet werden um die höherwertigen Tätigkeiten entsprechend zu vergüten und nicht alle Leute mit unterschiedlichen Aufgabenfeldern und Verantwortungen in ein und dieselbe Entgeltgruppe werfen.
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Nein, Bull Shit!
Die GEschäftsleitung muss und kann kein Angebot unterbreiten, da sie keinen Einfluss auf die Eingruppierung haben, sie können deiner Frau höherwertige Tätigketien anbieten, die zu eine9b führen, mehr nicht.
Deine Frau hat halt "Pech" weil sie möglicherweise prozentual mehr 9a wertige Tätigkeiten ausübt, als die, die jetzt in die 9a gekommen sind, weil sie eben auch 9a wertige Tätigkeiten ausüben.
Nochmal zur Erklärung, so wie ich die Grundlage und Folgen des Urteils verstanden habe:
Wenn ein Arbeitsvorgang nicht organisatorisch so verteilt wird, dass die schwierigen und die leichten Fälle unterschiedlichen Personen zugeordnet werden, dann sind eben alle so zu entlohnen, als ob sie nur schwierige Fälle bearbeiten.
Beispiel: 4 Sachbearbeiter, nur ein Arbeitsvorgang nämlich Fallbearbeitung, die Falleingänge werden nach Eingang bearbeitet. 80% haben EG6 Niveau, 20% 9a Niveau. Alle erhalten jetzt 9a und haben früher eg6 bekommen.
Wenn der AG jetzt die Eingänge durch jemanden oder Magie sortiert und zuteilt und eine Person die 20% 9a Fälle bekommt und die anderen nur 6er Fälle, dann haben 3 eg6 und einer 9a.
Oder aber diese 9a Fälle werde so aufgeteilt, dass jeder gesichert nicht mehr als 50% seiner Zeit damit verbringt, dann bekommen alle eg6.
Susa:
--- Zitat von: Lo sa am 10.05.2023 20:52 ---
--- Zitat von: Susa am 10.05.2023 15:49 ---
--- Zitat von: FGL am 10.05.2023 15:25 ---
--- Zitat von: Susa am 10.05.2023 14:28 ---Für mich ist logischerweise die Konsequenz davon, das dann auch die anderen Stufen überprüft werden auch ohne Klage.
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Aber da alles neu eingestuft werden muss, alles neu bewertet werden muss, werden da wahrscheinlich noch etliche Jahre drüber ins Land gehen.
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Diese "Logik" erschließt sich mir nicht. Warum muss der Arbeitgeber flächendeckend seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung überprüfen, nur weil für einen abgeschlossenen Personenkreis mit offenbar identischen Tätigkeiten ein Eingruppierungsirrtum korrigiert wurde?
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Das sind bei uns bei weitem keine identischen Tätigkeiten! Kein Vergleich. Die mit 9a jetzt bezahlt werden machen u.a. komplizierte Kostenberechnungen die früher nur dem gehobenen Dienst vorbehalten waren.
Es wird bestimmt mit überprüft werden ;) Es liegt ja auch im Interesse der Personalfindung.
--- End quote ---
Mal soviel zur angeblichen Gerechtigkeit:
Bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt erhielten alle eine E6. Und diese Mitarbeiter erledigen alle Kostensachen, Sachbearbeiteraufgaben sowie die isolierte Geldstrafenvollstreckung, sprich: Einheitssachbearbeitung. Von einer E9a hat da keiner was gesehen. Dass hier nun eine Korrektur erfolgt, ist nun mehr als überfällig. Jede Behörde, jedes Bundesland hat seine eigene Schiene gefahren bei der Übertragung von Aufgaben, da der Irrglaube herrschte, ein Arbeitsschritt sei ein Arbeitsvorgang!!! Das alles sind jetzt aber hausgemachte Probleme der Arbeitgeberseite. Wenn jetzt also alle die E9a bekommen, können auch alle das gleiche machen (wie hier bei uns schon immer!). Wo ist das Problem? Das Direktionsrecht des Arbeitgebers erstreckt sich doch auf alles, was dann der E9a entspricht. Dann fühlt sich auch niemand mehr "benachteiligt".
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Wenn alle das gleiche machen würden wäre es ja ok. Bei uns am Gericht sind Einstufungen von EG6-EG 9a in den Abteilungen. Wir haben z.B. Rechtspflegertätigkeiten z.B. Kosten aufgebrummt bekommen...hatten aber vorher aufgrund der Tätigkeiten schon E9a und Kostenberechnung fällt einfach weg. Während in anderen Abteilung die Kostenberechnung nur vom gehobenen Dienst erledigt werden dürfen.
Bei uns "schreien" sogar schon die EG8 er auf dass die E6er nun auch in 9a kommen sollen. Ich kann das schon verstehen, da die Tätigkeiten sehr unterschiedlich sind. M.E. eine Neubewertung auch endlich mal von Nöten ist. Aber alle gleich zu halten mit EG9a finde ich und auch etliche andere ein absolutes No Go. Das Problem ist hier z.B. auch, Du wirst für die schweren Abteilungen wie hier keine Freiwilligen mehr finden, wenn man in einer anderen Abteilung mit weniger Stress das gleiche verdient. Vielleicht ist das bei Euch nicht so, aber hier bei vielen Gerichten und Staatsanwaltschaften leider das gleiche Problem. Aber hier hört sich das ja auch schon etwas anders an.... mal abwarten....
Zitat DJG: Alle Eingruppierungen der Kolleginnen und Kollegen auf Service/Geschäftsstellen müssen überprüft werden. Darunter fällt auch die Überprüfung der Kolleginnen und Kollegen, die bereits nach EG 9a eingruppiert sind. Jetzt sind die jeweiligen Verwaltungen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften am Zug. Die Höhergruppierungen und Stufenlaufzeiten müssen einzeln überprüft und neu berechnet werden.
https://www.djg-nrw.de/djg-gewinnt-vor-dem-bundesarbeitsgericht-das-zaehe-warten-hat-ein-ende/
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