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Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten

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blondie:

--- Zitat von: MoinMoin am 11.05.2023 08:09 ---Der Unterschied zwischen mobiles Arbeiten und Telearbeit ist bei uns der:
Telearbeit: Dein Arbeitsplatz ist zuhause, die Einrichtung wird (wenn gewünscht) vom AG gestellt, du hast keine Büroraum mehr in der Dienststelle.
Der Präsenztag wird in Absprache mit der Dienststelle (oder RL) fixiert. Aber wo kein Kläger da kein beklagte (RL abhängig, wie es gehandhabt wird).
Mobiles arbeiten, du hast ein (fixen) Büroraum und kannst frei nach Absprache innerhalb der Organisationeinheit zuhause oder im Büro arbeiten, wegen 81er Vereinbarung in NI, max 30% deiner Arbeitszeit pro Halbjahr.

--- End quote ---
Telearbeit also komplett zu Hause? wow...
Mobiles arbeiten sind wir auf 40 % gegangen, auch Niedersachsen.

MoinMoin:

--- Zitat von: blondie am 12.05.2023 12:45 ---Telearbeit also komplett zu Hause? wow...

--- End quote ---
Nein, das habe ich nicht geschrieben. Man hat nur keinen Anspruch auf einen fixen Büroraum mehr.
IdR ist bei Telearbeit min. ein Präsenztag vereinbart.

--- Zitat ---Mobiles arbeiten sind wir auf 40 % gegangen, auch Niedersachsen.

--- End quote ---
30% ist Minimum nach der 81er Vereinbarung, die für alle gilt.
Bei uns wird noch darüber diskutiert, ob 30 oder 40 in der aktualisierten DV rein soll.

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