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Überlastungsanzeige

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Organisator:

--- Zitat von: Julia12345 am 16.05.2023 12:25 ---Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben...

Wirklich schade, dass selbst in einer kleinen Gemeinde mit gerade mal 7 Mitarbeitern in der Kernverwaltung solche "Maßnahmen" ergriffen werden müssen.

--- End quote ---

Ich sehe da keine besonderen Maßnahmen. Es gibt eine vertragliche Vereinbarung, wonach du 30 Stunden die Woche deine Arbeit in mittlerer Art und Güte leistest. Sind die 30 Stunden um, beendest du deine Arbeit. Sicherlich kann man dem AG bei Belastungsspitzen auch entgegenkommen und freiwillig Arbeitszeitguthaben aufbauen.
Wenn dies aber ein Dauerzustand ist, muss der AG überlegen, wie er dem begegnet - Möglichkeiten dazu hat er (mehr Mitarbeiter oder Anordnen von Überstunden).

Denke mal umgekehrt - wenn du z.B. mit deinem Gehalt nicht klarkommst, würdest du allein deswegen mehr Geld vom AG erwarten können?

MeinerEiner:
Vielleicht auch erst einmal prüfen, ob dir die Tätigkeiten der Kollegin wirksam übertragen wurden (dauerhaft / vorübergehend).
Das könnte ja auch alles durchaus eingruppierungsrelevant sein und so machst du die zusätzliche Arbeit und bekommst als Belohnung dafür unterm Strich auch noch zu wenig Geld.
Viele Vorgesetzte muss man sich erziehen, sonst tanzen die einem nur auf der Nase herum.

Opa:
Vorsicht- die zusätzlich übertragenen Tätigkeiten könnten auch eine geringere Wertigkeit haben, als die bislang geschuldeten. Sachbearbeitung im Meldeamt und Standesamt sind traditionell die am schlechtesten bezahlten SB-Bereiche einer Kommunalverwaltung. Nicht, dass mit dem Arbeitgeber noch eine Herabgruppierung diskutiert werden muss. Wäre zwar ohne Zustimmung vertragswidrig, aber in diesen kleine „Familienbetrieben“ ticken die Uhren bekanntlich anders, als in einer 1.000-Mitarbeiter-Verwaltung.

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