Hallo, nein der TVöD kommt nicht zur Anwendung.
"Es finden keine Tarifverträge Anwendung auf diesen Vertrag"
Bezahlt wird wie folgt:
"Das monatliche Bruttogehalt beträgt 3.000,00 €. Weitere etwaige Entgeltbestandteile wie z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden nicht fällig bzw. sind im Bruttogehalt enthalten"
Alles in Anführungszeichen sind Zitate aus dem Vertrag.
Ok, das ist eine wichtige Information, denn Du schreibst hier in einem TVöD-Forum und die von Dir zitierte Klausel widerspricht den Regekungen des TVöD (Tsrifvertrag des öffentlichen Dienstes).
Darf ich fragen, was das für eine Art Betrieb ist, bei dem Du arbeitest, und was dort Deine Aufgabe ist?
Ganz grundsätzlich ist es wie folgt:
Überstunden werden vom Arbeitgeber angeordnet und verfallen dann auch nicht "einfach so". Gleitzeitstunden werden nicht vom Arbeitgeber angeordnet, sondern vom Arbeitnehmer in eigener Verantwortung geleistet (es besteht hierzu keine Verpflichtung). Da der Arbeitnehmer es also grundsätzlich in der Hand hat, Gleitzeitstunden aufzubauen - und auch wieder abzubauen -, kann vertraglich auch eine Obergrenze für Gleitzeitstunden vereinbart werden. Diese dann nicht zu überschreiten, liegt dann in der Verantwortung des Arbeitnehmers. Insofern könnte die von Dir zitierte Regelung zulässig sein. Um das abschließend zu beurteilen, müsste man aber den gesamten Vertrag kennen und die zitierte Regelung im Gesamtkontext beurteilen.