Überstunden sollen verfallen. Ist das rechtens?

Begonnen von tarkom, 16.05.2023 20:51

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tarkom

Hallo,
in einem mir vorliegenden Arbeitsvertrag ist ein Gleitzeitkonto bis zu einer Höhe von 100 Stunden vereinbart.
"Darüber hinaus geleistete Stunden verfallen und sind mit dem Gehalt abgegolten"
Das in Anführungszeichen ist ein Zitat aus dem Vertrag. Ist das so überhaupt rechtens? Wo ist das geregelt?
Vielen Dank und viele Grüße
tarkom

2strong

Scheinbar in Deinem Arbeitsvertrag.

Kommt der TVöD (vollständig) zur Anwendung? Wirst Du außergerichtlich bezahlt?

SusiE

Ist bei uns auch so, 90h darf ich mit in den nächsten Monat nehmen, alles darüber verfällt.
Für das rechtzeitige Abfeiern ist jeder selbst verantwortlich, geht da§ aus dienstlichen Gründen nicht, muss die Mitnahme schriftlich beantragt werden.

tarkom

Zitat von: 2strong in 16.05.2023 21:14
Scheinbar in Deinem Arbeitsvertrag.

Kommt der TVöD (vollständig) zur Anwendung? Wirst Du außergerichtlich bezahlt?

Hallo, nein der TVöD kommt nicht zur Anwendung.
"Es finden keine Tarifverträge Anwendung auf diesen Vertrag"

Bezahlt wird wie folgt:
"Das monatliche Bruttogehalt beträgt 3.000,00 €. Weitere etwaige Entgeltbestandteile wie z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden nicht fällig bzw. sind im Bruttogehalt enthalten"

Alles in Anführungszeichen sind Zitate aus dem Vertrag.

Umlauf

Im Rahmen von Gleitzeit dürfte jeden Monat auf 40 Stunden gekappt werden. Keine Ahnung, ob das auf Überstunden anwendbar wäre.

2strong

Zitat von: tarkom in 16.05.2023 21:22
Hallo, nein der TVöD kommt nicht zur Anwendung.
"Es finden keine Tarifverträge Anwendung auf diesen Vertrag"

Bezahlt wird wie folgt:
"Das monatliche Bruttogehalt beträgt 3.000,00 €. Weitere etwaige Entgeltbestandteile wie z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden nicht fällig bzw. sind im Bruttogehalt enthalten"

Alles in Anführungszeichen sind Zitate aus dem Vertrag.

Ok, das ist eine wichtige Information, denn Du schreibst hier in einem TVöD-Forum und die von Dir zitierte Klausel widerspricht den Regekungen des TVöD (Tsrifvertrag des öffentlichen Dienstes).

Darf ich fragen, was das für eine Art Betrieb ist, bei dem Du arbeitest, und was dort Deine Aufgabe ist?

Ganz grundsätzlich ist es wie folgt:
Überstunden werden vom Arbeitgeber angeordnet und verfallen dann auch nicht "einfach so". Gleitzeitstunden werden nicht vom Arbeitgeber angeordnet, sondern vom Arbeitnehmer in eigener Verantwortung geleistet (es besteht hierzu keine Verpflichtung). Da der Arbeitnehmer es also grundsätzlich in der Hand hat, Gleitzeitstunden aufzubauen - und auch wieder abzubauen -, kann vertraglich auch eine Obergrenze für Gleitzeitstunden vereinbart werden. Diese dann nicht zu überschreiten, liegt dann in der Verantwortung des Arbeitnehmers. Insofern könnte die von Dir zitierte Regelung zulässig sein. Um das abschließend zu beurteilen, müsste man aber den gesamten Vertrag kennen und die zitierte Regelung im Gesamtkontext beurteilen.

brian

Es geht doch gar nicht um Überstunden sondern um Mehrarbeit  im Rahmen der  Gleitzeit. Da ist das zulässig und durchaus üblich.

MoinMoin

Zitat von: tarkom in 16.05.2023 20:51
Hallo,
in einem mir vorliegenden Arbeitsvertrag ist ein Gleitzeitkonto bis zu einer Höhe von 100 Stunden vereinbart.
"Darüber hinaus geleistete Stunden verfallen und sind mit dem Gehalt abgegolten"
Das in Anführungszeichen ist ein Zitat aus dem Vertrag. Ist das so überhaupt rechtens? Wo ist das geregelt?
Vielen Dank und viele Grüße
tarkom
Da es Stunden sind, die freiwillig angehäuft werden, ist es rechtens, die Obergrenze im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung zu begrenzen und diese dann zu kappen.

Wenn die komplette Gleitzeitvereinbarung hier rein postest, dann könnte jemand dir mehr dazu sagen, ob euere Gleitzeitvereinbarung rechtens ist.

2strong

Zitat von: brian in 17.05.2023 06:42
Es geht doch gar nicht um Überstunden sondern um Mehrarbeit  im Rahmen der  Gleitzeit. Da ist das zulässig und durchaus üblich.
Da auf den Arbeitsvertrag kein Tarifvertrag Anwendung findet, kannst Du nicht unterstellen, dass die Termini des TVöD vorliegend identisch zu verstehen sind. Beispielsweise dürfte es gerade um Mehrarbeit im Sinne des TVöD gehen.

brian

Es dürfte wohl überall so sein, daß freiwillige "Überstunden" nicht unendlich bezahlt werden (sei es in GEld oder Abbummeln) . Egal ob TVÖD, IGM oder gar kein Tarifvertrag.

MoinMoin

Korrekt, entweder ist gibt ein Arbeitsvertrag und oder eine Gleitzeitregelung, die das abschließend klärt.
Oder es gibt diese Mehrarbeit schlicht und ergreifend icht, weil es Privatkram des AN ist, wen er in der Freizeit was für seinen AG erledigt🤓

Und hier scheint es so geregelt zu sein, dass es eben Freizeitvergnügen ist, wenn du mehr als 100 Stunden Gleitzeit auf dem Konto hast und du mehr als die täglich Sollzeit weiterarbeitest.