Das hängt vom jeweiligen Amtsarzt ab. Da es schon sehr lange her war, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass es zu Problemen kommen wird.
Wäre es erst vor 2 oder 3 Jahren gewesen, hätte ich an deiner Stelle wahrsch. noch den behandelnden Facharzt hinzugezogen, der dir bescheinigt, dass es dir wieder gut geht (anstatt des Schreibens deines Hausarztes). Aber wenn das 8 bis 11 Jahre her ist, sollte das kein Hindernis darstellen...
Sollte es wider Erwarten doch zu Problemen kommen: Vor Gericht hätte die einstellende Behörde keine Chance, wenn das wirklich "alles" ist...
Manche Amtsärzte ignorieren leider immer noch die Rechtsprechung. Die Verbeamtung kann dir (aus gesundheitlichen Gründen) nur verweigert werden, wenn festgestellt werden kann, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wird. Die Hürde ist also relativ hoch.
Durch die geänderte Rechtsprechung werden z.T. mittlerweilse auch Leute mit durchaus großen gesundheitlichen Problemen verbeamtet (Adipositas, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen etc).
Sollte der Amtsarzt feststellen, dass du gesundheitlich nicht für eine Verbeamtung geeignet bist, kann die Behörde dich trotzdem verbeamten oder du klagst vor dem Verwaltungsgericht. Aber wie sagt: Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass es soweit kommt.