Autor Thema: [BY] Psychotherapie und Verbeamtung  (Read 3454 times)

EvtlAnwärter

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[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« am: 19.05.2023 19:07 »
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erwäge ein Studium in der 3. QE (Bayern) zu machen. 
Bin körperlich sehr gesund und fit.
Nur hatte ich vor 11 bis 8 Jahren mal mittlere Depressionen wo ich zunächst gelegentlich zum Hausarzt ging.
Außerdem einmal stationär in Psychotherapie war (vor 8 Jahren).
Seither war nichts mehr und ich bin in bester seelischer Gesundheit.
Hat jemand Erfahrung, ob dies beim Amtsarzt angegeben werden muss (der Auskunftbogen ist sehr vage formuliert)?
Könnte dies Probleme geben?

Schöne Grüße
« Last Edit: 21.05.2023 03:28 von Admin2 »

dewe

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Antw:Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #1 am: 19.05.2023 20:36 »
Aus persönlicher Erfahrung (nicht ich selber) kann ich sagen das es kein Problem war.
Die Person hats angegeben (ähnlicher Zeitraum mit stationärer Behandlung) und musste nur noch mal ein Scheiben bzw. damalige Befunde mitbringen das wieder alles in Ordnung ist .
Aber kann natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

EvtlAnwärter

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Antw:Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #2 am: 19.05.2023 20:41 »
Danke.
Mein Hausarzt hat mir neulich ein Attest geschrieben, dass alles gut ist und ich uneingeschränkt gesund bin.
Reicht das?
Von der Klinik wo ich 3 Wochen stationär war habe ich nur 2 Seiten. Da steht aber nichts davon dass ich wieder gesund bin.

dae123

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Antw:Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #3 am: 20.05.2023 09:38 »
Das hängt vom jeweiligen Amtsarzt ab. Da es schon sehr lange her war, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass es zu Problemen kommen wird.

Wäre es erst vor 2 oder 3 Jahren gewesen, hätte ich an deiner Stelle wahrsch. noch den behandelnden Facharzt hinzugezogen, der dir bescheinigt, dass es dir wieder gut geht (anstatt des Schreibens deines Hausarztes). Aber wenn das 8 bis 11 Jahre her ist, sollte das kein Hindernis darstellen...

Sollte es wider Erwarten doch zu Problemen kommen: Vor Gericht hätte die einstellende Behörde keine Chance, wenn das wirklich "alles" ist...

Manche Amtsärzte ignorieren leider immer noch die Rechtsprechung. Die Verbeamtung kann dir (aus gesundheitlichen Gründen) nur verweigert werden, wenn festgestellt werden kann, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wird. Die Hürde ist also relativ hoch.

Durch die geänderte Rechtsprechung werden z.T. mittlerweilse auch Leute mit durchaus großen gesundheitlichen Problemen verbeamtet (Adipositas, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen etc).

Sollte der Amtsarzt feststellen, dass du gesundheitlich nicht für eine Verbeamtung geeignet bist, kann die Behörde dich trotzdem verbeamten oder du klagst vor dem Verwaltungsgericht. Aber wie sagt: Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass es soweit kommt.

EvtlAnwärter

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Antw:Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #4 am: 20.05.2023 11:14 »
dae123:
vielen Dank.
Ja so atypische Essstörungen (Bulimie) und Grübelzwang war bei mir auch.
Aber es hatte ja seine Gründe (Homosexuell am äußersten Land und massives Mobbing in der Schule und im Elternhaus).
Das wenn ich so begründe wie es war müsste das jeder normal denkende Mensch verstehen.

Wäre vor Gericht dann im Falle des Falles eine zeitnahe Entscheidung zu erwirken? Die Verbeamtung erfolgt ja bereits zeitnah nach der amtsärztlichen Untersuchung.
« Last Edit: 20.05.2023 11:28 von EvtlAnwärter »

clarion

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Antw:Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #5 am: 20.05.2023 17:23 »
Verwaltungsgericht und zeitnah,  never ever.

Eine Verbeamtung auf Widerruf würde höchstwahrscheinlich so oder so erfolgen.  Ggf. musst Du vor der Verbeamtung auf Probe neu beim Amtsarzt antanzen, wenn Du jetzt keine Tauglichkeit bekommst.

Prüfer SH

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Antw:[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #6 am: 21.05.2023 13:37 »
Da passiert zu 99,9% nichts. Selbst wenn das nicht so lange her wäre. Die Rechtslage hat sich extrem gewandelt, es ist eine Beweislastumkehr eingetreten.
Keine Angst davor haben.

Meierheim

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Antw:[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #7 am: 22.05.2023 08:28 »
Schwieriger ist es mit der privaten Krankenversicherung. Ich wurde wegen einer länger zurückliegenden ambulanten Therapie aufgrund einer Belastungsstörung als "nicht versicherbar" eingestuft.

EvtlAnwärter

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Antw:[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #8 am: 22.05.2023 08:40 »
Meierheim:
Die Öffnungsaktion war für Dich keine Möglichkeit?

Meierheim

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Antw:[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #9 am: 22.05.2023 14:45 »
Meierheim:
Die Öffnungsaktion war für Dich keine Möglichkeit?

Doch, aber nur zu einem Beitrag der in etwa der Vollversicherung bei der GKV entsprach. Ist allerdings auch ein paar Jahre her.

EiTee

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Antw:[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #10 am: 23.05.2023 09:11 »
Doch, aber nur zu einem Beitrag der in etwa der Vollversicherung bei der GKV entsprach. Ist allerdings auch ein paar Jahre her.

Das kann ich mir nicht vorstellen, da der Risikozuschlag bei maximal 30% liegt.

MrBeam

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Antw:[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #11 am: 23.05.2023 09:38 »
Ich kenne auch von einem Fall, bei dem mit der PKV vereinbart wurde, dass der Risikozuschlag nach zwei Jahren entfällt, wenn keine Behandlungen in dem Bereich mehr nötig sind.

EvtlAnwärter

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Antw:[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #12 am: 23.05.2023 13:02 »
MrBeam:
Danke für die Information.
Ist der Wegfall des Risikozuschlags also schon bei Abschluss der PKV zu vereinbaren, oder geht dies auch im Nachhinein?

EvtlAnwärter

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Antw:[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #13 am: 07.06.2023 22:48 »
Doch, aber nur zu einem Beitrag der in etwa der Vollversicherung bei der GKV entsprach. Ist allerdings auch ein paar Jahre her.

Das kann ich mir nicht vorstellen, da der Risikozuschlag bei maximal 30% liegt.

Also ich habe nun selbst bei ner PKV gefragt. Versicherung nur über Öffnungsaktion, Beitrag nach Ausbildung dann happige 360 EUR.
Da wäre die GKV also günstiger.

Beamter

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Antw:[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #14 am: 07.06.2023 23:59 »
Du hast kein Alter und keinen Versicherungsumfang genannt. Da eventuell noch ein Risikozuschlag vor liegt, handelt es sich um einen regulären Beitrag. Pflegeversicherung schon dabei?

Du solltest dich informieren, wie hoch dein absoluter Beitrag in der GKV sein wird. Bei Einstieg dritte QE kann die GKV nicht günstiger sein.