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Der öffentliche Dienst und keine Bewerber

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BeamterimNorden:

--- Zitat von: 2strong am 21.05.2023 16:33 ---Die Entgeltordnung ist doch ein recht liberales Instrument und lässt doch praktisch für jeden, den ein öffentlicher Arbeitgeber einstellen möchte, Tür und Tor auf?! Wenn das nicht genutzt wird, liegt es allein am fehlenden Willen des Arbeitgebers.

--- End quote ---

Einstellen kann man die Personen schon, aber sie müssen bei anderer Qualifikation dann eine EG niedriger eingruppiert werden. Man kann sie also zwar einstellen , es kommt dann aber niemand mehr wegen der Bezahlung.

Das Ergebnis deckt sich also so oder so :-(

So ist es zumindest mit deutlich steigender Problematik in der Praxis.

2strong:
Wenn sie qualifiziert sind, können sie als sonstige Bewerber auch die grundsätzlich vorgesehene Eintgeltgruppe erreichen bzw. sie erhalten während der Dauer einer Qualifizierung (VL II etc.) eine entsprechende Zulage. Das kann also kaum das Argument sein.

Prüfer SH:

--- Zitat von: PiA am 20.05.2023 19:38 ---In meiner Heimatkommune ist man für als E9b/c ausgeschriebene Stellen im Bereich Finanz- und Anlagenbuchhaltung als Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt nicht ausreichend qualifiziert. Dort wird als persönliche Voraussetzung ein A-II-Pendant oder (Fach-)Hochschul-Bachelor gefordert.

Selbst ein examinierter Steuerberater (über den Praktikerweg ohne Hochschulabschluss, aber 'Bibu', Steuerfachwirt und staatl. gepr. Betriebswirt) wäre lt. telefonischer Anfrage 'mangels Qualifikation' abgelehnt worden.

Hintergrund des Interesses war der Wunsch der Heimatnähe und geregelten Arbeitszeiten.

Da kann man der Stadt dann auch nicht mehr helfen...

--- End quote ---

Das ist doch völlig irre. Gerade das Steuerrecht ist wahnsinnig komplex und stetig Änderungen unterworfen.
Mich würde es wundern, wenn da viele Bewerbungen eingehen.

MoinMoin:

--- Zitat von: BeamterimNorden am 21.05.2023 15:46 ---
--- Zitat von: PiA am 20.05.2023 19:38 ---In meiner Heimatkommune ist man für als E9b/c ausgeschriebene Stellen im Bereich Finanz- und Anlagenbuchhaltung als Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt nicht ausreichend qualifiziert. Dort wird als persönliche Voraussetzung ein A-II-Pendant oder (Fach-)Hochschul-Bachelor gefordert.

Selbst ein examinierter Steuerberater (über den Praktikerweg ohne Hochschulabschluss, aber 'Bibu', Steuerfachwirt und staatl. gepr. Betriebswirt) wäre lt. telefonischer Anfrage 'mangels Qualifikation' abgelehnt worden.

Hintergrund des Interesses war der Wunsch der Heimatnähe und geregelten Arbeitszeiten.

Da kann man der Stadt dann auch nicht mehr helfen...

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Das hat 0,0 mit der Stadt zu tun, sondern mit dem besch... TVöD und ggf. noch der entsprechenden Entgeltordnung für die Eingruppierung.
Als öffentlicher AG muss man sich daran halten, auch wenn es immer mehr zur Farce wird und die Bewerbersuche teilweise nahezu unmöglich macht (z. B. im IT-Bereich).

Ich muss mich damit leider täglich rumärgern :-(

--- End quote ---
Das hat alleinig mit unfähigen Personaler zu tun und Null, null mit dem tvöd oder der entgeltordnung.
Denn die gibt mehr her als die looser Personaler wahrhaben wollen.

brian:

--- Zitat von: PiA am 20.05.2023 19:38 ---In meiner Heimatkommune ist man für als E9b/c ausgeschriebene Stellen im Bereich Finanz- und Anlagenbuchhaltung als Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt nicht ausreichend qualifiziert. Dort wird als persönliche Voraussetzung ein A-II-Pendant oder (Fach-)Hochschul-Bachelor gefordert.

Selbst ein examinierter Steuerberater (über den Praktikerweg ohne Hochschulabschluss, aber 'Bibu', Steuerfachwirt und staatl. gepr. Betriebswirt) wäre lt. telefonischer Anfrage 'mangels Qualifikation' abgelehnt worden.

Hintergrund des Interesses war der Wunsch der Heimatnähe und geregelten Arbeitszeiten.

Da kann man der Stadt dann auch nicht mehr helfen...

--- End quote ---

WIrd mich denn ein Steuerberater mit AII einstellen? Vermutlich auch nicht, weil falsche Ausbildung. das siehst Du aber vermutlich als okay an.

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