Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Tarifrunde TV-L 2023

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Studienrat:

--- Zitat von: MasterNoname89 am 08.12.2023 20:24 ---
--- Zitat von: Studienrat am 08.12.2023 19:37 ---Meinst du mit „die ein oder andere Ausgabe“ die hunderte Milliarden für Waffen, Bundeswehr, Flüchtlinge, ohne Verhandlung steigende Diäten, Energiesubventionen usw.?

--- End quote ---

ja genau, unter Anderem ...

--- End quote ---

Warum bist du dann noch nicht in der Politik?
Ich denke, mindestens Volksparteien nehmen dich mit Kusshand!

Bastel:

--- Zitat von: MasterNoname89 am 08.12.2023 13:12 ---
--- Zitat von: AHörnchen am 08.12.2023 12:47 ---Eingängiges Beispiel um kurz den allgemeinen Niedergang der Besoldungshöhe zu skizzieren:

2005
A10 (Hessen, höchste Erfahrungsstufe) 2921,11

2024 (Hessen)
A10 4228,60 (+45%)

Hartz IV/Bürgergeld

2005
345 €

2024
563 € (+63%)

Sind satte 18% Unterschied nach unten, in einigen Ländern dürfte die Diskrepanz noch deutlich größer ausfallen.

--- End quote ---

Prozentual gesehen ist das vollkommen richtig. Entgegen stehen aber die absoluten Zahlen, wonach die Grundsicherung in der gleichen Zeit um 218 € gestiegen ist und die Besoldung des Vergleichsbeispiels A10 sage und schreibe 1307,49 € im gleichen Zeitraum. Die Steigerung entspricht wiederum mehr als dem doppelten Satz der aktuellen Grundsicherung ...

--- End quote ---

Die absoluten Zahlen sind aber nicht relevant. Sollte man als gebildeter Mensch eigentlich wissen.

Mal schauen wann das beste Ergebnis aller Anzeigen kommt.

Opa:
Der Vergleich ist unvollständig, weil die Regelleistung einen wesentlichen Teil des Gesamteinkommens, nämlich die Wohnkosten, nicht abbildet.

Wenn man mit Blick auf das verfassungsgerichtlich festgelegte Abstandsgebot vergleichen will, muss die Gesamtleistung nach SGB II der Besoldung gegenübergestellt werden. Da sich die Mieten in Hessen im genannten Zeitraum nicht um 63%, sondern um etwa 25% gesteigert haben, muss die Steigerung des Haushaltseinkommens der Leistungsberechtigten ebenfalls weit unter 63% gelegen haben.

Die Vergleichsdaten lassen sich bei der öffentlich zugänglichen Statistik der Agentur für Arbeit abrufen, falls sich jemand für die maßgeblichen Werte interessiert.

MasterNoname89:

--- Zitat von: Bastel am 09.12.2023 00:42 ---
Die absoluten Zahlen sind aber nicht relevant. Sollte man als gebildeter Mensch eigentlich wissen.

Mal schauen wann das beste Ergebnis aller Anzeigen kommt.

--- End quote ---


Derartige Aussagen bitte ich hier zu unterlassen!!! Wir sind hier in diesem Forum unter Unseresgleichen und ich bin der Meinung, dass man es ungebildet nicht durch die Laufbahnprüfung schaffen wird. Und dass man solche Kommentare unterlässt, hat auch nichts mit Bildung sondern mit allgemeinen Umgangsformen zu tun. Aber auch da ist leider die Beamtenschaft nur ein trauriges Spiegelbild der Gesellschaft geworden! Traurig, aber das schaffen meine beiden Kinder im Alter von 6 und 9 Jahren besser!

Soviel dazu ...


In Bezug auf die Aussage, dass es nicht auf die absoluten Zahlen ankommt, kann ich dir nur teilweise zustimmen. Ja, zum Vergleich ist die prozentuale Steigerung als relevante Größe anzusehen.

Die absolute Steigerung hat dennoch ihre Relevanz und macht deutlich, warum niedrigere Einkommen verhältnismäßig stärker steigen müssen.

Wir nehmen jetzt mal die o.g. Zahlen und betrachten mal dabei nicht, dass Miete und andere Zuwendungen zusätzlich durch den Staat gezahlt werden. Ein einfaches symbolisches Rechenbeispiel:

A ist Arbeitssuchend und Bürgergeldempfänger seit jeher
B ist Beamter in A10 seit jeher


Um sich und die Familie zu verpflegen, brauchen beide 100 Brötchen im Monat. 1 Brötchen kam damals 0,20 € und jetzt 0,70 € ... ist eine Steigerung in dieser Zeit um 250 %.

Absolut bedeutet das, dass es von 20 € auf 70 € gegangen ist, um rein sein Grundbedürfnis "Ernährung" sicherzustellen.

In Bezug auf die Steigerung bei dem Bürgergeldempfänger, macht diese Steigerung ca. 23 % der Gesamterhöhung aus. Beim Beamten ist dieser Anteil gerade mal bei 3,82 %. Für A bleiben für alle anderen Kostensteigerungen unterm Strich noch 168 € und für B unterm Strich noch 1257 €.

Das ist nur symbolisch, aber sollte jedem zu verstehen geben, dass die absoluten Zahlen doch nicht ganz irrelevant sind.

Der Warenkorb anhand dessen die Inflation berechnet wird, setzt sich aus mehreren, teilweise auch Luxusgütern zusammen. Nicht alles davon wird genau in dem Maß teurer wie die Inflationsrate im entsprechenden Zeitraum liegt. Es ist eine reine Richtgröße.


Nochmal, nicht dass ich hier falsch verstanden werde: Auch ich als Beamter bin daran interessiert, eine dem Amt angemessene und faire Besoldung zu erhalten! Der Weg dahin ist aber nicht von den derzeitigen Tarifverhandlungen abhängig. Auch sehe ich es genauso, dass jeder der einfach keinen Bock hat, arbeiten zu gehen, nicht noch dafür übermäßig belohnt werden sollte. Es gibt aber auch Menschen, die auf dieses Geld angewiesen sind und nicht arbeiten können. Und auch die darf man in unserer Gesellschaft nicht vergessen

Bastel:

--- Zitat von: MasterNoname89 am 09.12.2023 07:54 ---
--- Zitat von: Bastel am 09.12.2023 00:42 ---
Die absoluten Zahlen sind aber nicht relevant. Sollte man als gebildeter Mensch eigentlich wissen.

Mal schauen wann das beste Ergebnis aller Anzeigen kommt.

--- End quote ---


Derartige Aussagen bitte ich hier zu unterlassen!!! Wir sind hier in diesem Forum unter Unseresgleichen und ich bin der Meinung, dass man es ungebildet nicht durch die Laufbahnprüfung schaffen wird. Und dass man solche Kommentare unterlässt, hat auch nichts mit Bildung sondern mit allgemeinen Umgangsformen zu tun. Aber auch da ist leider die Beamtenschaft nur ein trauriges Spiegelbild der Gesellschaft geworden! Traurig, aber das schaffen meine beiden Kinder im Alter von 6 und 9 Jahren besser!

Soviel dazu ...


In Bezug auf die Aussage, dass es nicht auf die absoluten Zahlen ankommt, kann ich dir nur teilweise zustimmen. Ja, zum Vergleich ist die prozentuale Steigerung als relevante Größe anzusehen.

Die absolute Steigerung hat dennoch ihre Relevanz und macht deutlich, warum niedrigere Einkommen verhältnismäßig stärker steigen müssen.

Wir nehmen jetzt mal die o.g. Zahlen und betrachten mal dabei nicht, dass Miete und andere Zuwendungen zusätzlich durch den Staat gezahlt werden. Ein einfaches symbolisches Rechenbeispiel:

A ist Arbeitssuchend und Bürgergeldempfänger seit jeher
B ist Beamter in A10 seit jeher


Um sich und die Familie zu verpflegen, brauchen beide 100 Brötchen im Monat. 1 Brötchen kam damals 0,20 € und jetzt 0,70 € ... ist eine Steigerung in dieser Zeit um 250 %.

Absolut bedeutet das, dass es von 20 € auf 70 € gegangen ist, um rein sein Grundbedürfnis "Ernährung" sicherzustellen.

In Bezug auf die Steigerung bei dem Bürgergeldempfänger, macht diese Steigerung ca. 23 % der Gesamterhöhung aus. Beim Beamten ist dieser Anteil gerade mal bei 3,82 %. Für A bleiben für alle anderen Kostensteigerungen unterm Strich noch 168 € und für B unterm Strich noch 1257 €.

Das ist nur symbolisch, aber sollte jedem zu verstehen geben, dass die absoluten Zahlen doch nicht ganz irrelevant sind.

Der Warenkorb anhand dessen die Inflation berechnet wird, setzt sich aus mehreren, teilweise auch Luxusgütern zusammen. Nicht alles davon wird genau in dem Maß teurer wie die Inflationsrate im entsprechenden Zeitraum liegt. Es ist eine reine Richtgröße.


Nochmal, nicht dass ich hier falsch verstanden werde: Auch ich als Beamter bin daran interessiert, eine dem Amt angemessene und faire Besoldung zu erhalten! Der Weg dahin ist aber nicht von den derzeitigen Tarifverhandlungen abhängig. Auch sehe ich es genauso, dass jeder der einfach keinen Bock hat, arbeiten zu gehen, nicht noch dafür übermäßig belohnt werden sollte. Es gibt aber auch Menschen, die auf dieses Geld angewiesen sind und nicht arbeiten können. Und auch die darf man in unserer Gesellschaft nicht vergessen

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Blablabla.

Die Spreizung in den Tabellen sinkt wegen Leuten wie dir seit den 50ern. Am besten wir führen die Einheitsbesoldung ein. Alle bekommen Lebensmittelmarken und 100€ Taschengeld. Letzteres steigt dann je nach Amt auf bis zu 500€. Das muss für „Luxuskram“ reichen.

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